Protest vorm Hämmerle mit Rechtsbeistand

Einige eifrige News-LeserInnen werden sich vielleicht noch erinnern: bei einer Demo im April des Jahres vor dem Modehaus Hämmerle kam es zu einer Anzeige, nach welcher ein 70 Euro-Strafbescheid erlassen worden war, weil die Polizei dem Aktivisten vorwarf, die ‚Straße (eine Fußgängerzone, Anm.) zu verkehrswidrigen Zwecken’ benützt zu haben; auch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wurde beanstandet, obwohl der Tierschützer die Kundgebung allein durchgeführt hatte. Gegen den bescheid wurde Berufung eingelegt, zu der ‚Anhörung’ begleitete Dr. Bernd Haberditzel in seiner Funktion als Rechtsanwalt den Aktivisten auf das Polizei. Ergebnis: der Bescheid wurde dort unter nicht wirklich nachvollziehbaren Umständen verworfen und aufgehoben…

Heute wollten wir die tatsächliche rechtliche Situation ausloten. Zu diesem Zwecke veranstalteten wir einen Protest, wieder vor Hämmerle. Dr. Haberditzl ‚bewaffnete’ sich hierfür mit einem tragbaren Plakatständer, ein Tierschützer trug Anti-Pelz-Infos, ebenfalls am Körper; peinlichtst genau wurde darauf geachtet, dass keine Kundgebungsgegenstände am Boden zu liegen kamen, denn dieser Tatbestand wäre dann ein tatsächlicher Verstoß gegen allfällige Straßenverkehrsordnungen gewesen.
Es dauerte nicht allzu lange, bis mehrere Verkäuferinnen aufmerksam wurden; schließlich kamen zwei Angestellte vor das Geschäft, um die Aktivitäten fotografisch festzuhalten.
Minuten später erschien dann die von Hämmerle einmal mehr sofort herbeigerufene Polizei; auf diese Gelegenheit hatte Dr. Haberditzl aber geradezu gewartet – auf die Aufforderung, die Tierschützer hätten den Platz unweigerlich zu verlassen, kam die Frage, auf welche Bestimmungen sich dieser ‚Befehl’ den stütze. Dr. Haberditzl wiederholte sein Anliegen mehrere Male, die Beamten konnten keine rechte Antwort geben. Also ging der Protest weiter, die Polizisten riefen Verstärkung herbei, huben juristischen Rat ein. Festzuhalten wäre: es wurde von beiden Seiten auf jegliche verbale Aggression verzichtet, die Gespräche wurden in ruhiger und von gegenseitigem Respekt getragener Atmosphäre abgehalten. Es kam dann noch zu einem Gespräch auf dem Posten, wobei auch die Vereinspolizei mit einbezogen wurde.
Letztendlich sollte der Ball an das Verkehrsamt des Magistrats weiter gespielt werden; dort müsse man nun entscheiden, wie die künftige Vorgehensweise auszusehen hätte. Beim Verkehrsamt allerdings wusste man mit der Anfrage nicht so recht etwas anzufangen.Man muss wahrlich kein Prophet sein, um nun weitere solche Protestkundgebungen zu prognostizieren.
Was besonders erfreute: die Tierschützer setzten Ihr Anliegen weiter fort, was dem Hämmerle-Personal zutiefst missfiel; vom überheblichen Grinsen, in der festen Überzeugung, die Polizei werde diese Wahrheitsbekundung abbrechen, bevor noch all zu viele Menschen darüber informiert werden könnten, blieb letztendlich nur ein nach unten gezogener Mundwinkel über.
Rechtsanwalt Dr. Haberditzl,  in seiner Funktion als Gesetzeshüter der Tierrechtsbewegung, hat sich erneut unseren tiefen Respekt mehr als verdient. Sein Engagement, nebenbei bemerkt auf völlig ehrenamtlicher Basis, ist nicht oft genug zu würdigen. Es macht uns stolz, ihn an unserer Seite zu wissen!


Nach oben scrollen