Wegen „Verdunklungs- und Tatbegehungsgefahr“ wurde die U-Haft der 10 inhaftierten Tierrechtsaktivisten verlängert. Für die Betroffenen heißt das bis zu 2 Monate weiteres Warten auf Gerechtigkeit.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien bezüglich der Beschwerden gegen die Haft sind noch ausständig.