U-Haft wurde verlängert

Wegen „Verdunklungs- und Tatbegehungsgefahr“ wurde die U-Haft der 10 inhaftierten Tierrechtsaktivisten verlängert. Für die Betroffenen heißt das bis zu 2 Monate weiteres Warten auf Gerechtigkeit.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien bezüglich der Beschwerden gegen die Haft sind noch ausständig.

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