Von Zensur und drakonischen Strafen

Die Repressalien der Behörden beginnen nun immer mehr auch auf das benachbarte Ausland überzuschwappen.
Drei aktuelle Beispiele: so steht im Jänner in München ein Prozess gegen einige TierrechtsaktivistInnen an, wobei es um wirklich durch und durch drakonische Strafen geht. Dem Hauptangeklagten drohen dabei vier Jahre (!!!) Haft! Wie die Anklage lautet? Neben anderem ‚Gefährliche Körperverletzung‚ und ‚Staatsfriedensbruch‚!!!!
Was aber rechtfertig ein derartiges Strafausmass? Rekunstruieren wir den Verlauf: bei einer Kundgebung gegen die pelzverkaufende Gruppe Escada in Augsburg wurde Kunstblut in der Nähe des Eingangsbereiches verschüttet. Daraufhin trugen KundInnen an ihren Schuhen die Flüssigkeit mit in das Geschäft – die VerkäuferInnen verloren die Nerven, riefen nach Polizeistreitkräften. Diese marschierten auf, ganze 30 Mann in so genannter ‚Riot-Ausrüstung‘, im Ganzkörperschutz und mit Schlagstöcken bewaffnet. Der Hauptangeklagte wurde nun beschuldigt, er selbst hätte das Kunstblut verschüttet und wäre auch noch KundInnen in das Geschäft gefolgt, um sie vom Kauf von Tierqual-Kleidungsstücken abzuhalten. Nach dessen Aussagen war dem nicht so, eine Kamera direkt über dem Eingangsbereich des Geschäftes würde den Beweis für seine Unschuld liefern – nur konnte der Staatsanwalt nach Prüfung des Bandes plötzlich nichts nenneswertes darauf erkennen – das Band liefert keine schlüssigen Bilder, aus welchem Grund auch immer…
Es kam zum Streit mit der Polizei, worauf ein Staatsdiener den Angeklagen urplötzlich zu Boden riss und mit aller Kraft sein Knie in dessen Brust- und Halsbereich stemmte. Der Tierschützer fühlte sich in Lebensgefahr, lief purpurrot an, drohte zu ersticken. Eine Polizistin kam ‚Rambo‘ zu Hilfe, wurde aber von einem Aktivisten, welcher um das Leben des am Boden Liegenden fürchtete, an der Schulter zurückgehalten. Nun, im Angesicht der Eskalation, versuchte sich der Bedrohte zu befreien – was er besser nicht hätte tun sollen (er hätte in Ruhe und Frieden sterben sollen…), denn nun wird ihm vorgeworfen, er habe dabei mit dem Fuss ausgeschlagen, und beide Beamte vermeldeten in Nachhinein, sie seinen während des Geplänkels von de TierrechtlerInnen verletzt worden. Es folgten Festnahmen, drei AktivistInnen wurden in Handschellen abgeführt, später jedoch auf freien Fuss gesetzt.
Jetzt, viele Monate später, kommt das Nachspiel, und selbst der Anwalt der Angeklagten zeigt sich verzweifelt – nicht zuletzt durch das fehlen der Videobänder ist ein Beweis für deren Unschuld nur sehr schwer zu erbringen – Aussage Polizei vs TierrechtsaktivistInnen, wir alle wissen, was eine derartige Gegenüberstellung impliziert!
Die Verhandlung wird am 21. Jänner statt finden, alle BeiwohnerInnen erwartet eine Leibesvisitation, anders darf man den Saal wegen ‚befürchteter Unruhen‘ nicht betreten!!!!! Wie in einem Mafia-Prozess, der österreichische §278 a in Reinkultur!
Wir werden in München dabei sein, wer mit kommen möchte, bitte schreibt uns kurz! Wer den Angeklagten Mut zusprechen möchte, wir werden selbstverständlich jedes diesbezügliche Mail weiter leiten!

Ein sehr bekannter tschechischer Tierrechtsaktivist hatte sich im Zuge einer Fernsehsendung für Tierbefreiungen ausgespochen und dabei die ‚Animal Liberation Front‘ lobend erwähnt – Verhandlung, ein Strafe von einem Jahr Freiheitsentzug wurde angedroht!

Der VGT Schweiz zeigte sich entrüstet, als eine bekannte Schweizer Fernsehsprecherin eine Sendung moderierte, welche den Verzehr von ‚foie gras‘-Produkten (die durch das unglaublich grausame Gänse- und Entenstopfen zustande kommen) und Hummer durch die geldhabende (aber an diesem Beispiel gezeigt leider oft unmenschlich und hirnlos agierende) Gesellschaft allzu leidenschaftlich dokumentierte. Erwin Kessler, der Vorsitzende des VGT, empörte sich verständlicher Weise über eine derartige Präsentation und nicht hinterfragende Darstellungen schändlichster Tierqual-Erzeugnisse. Kampfbereit wie eh und jeh platzierte er eine Demontage der ‚besseren‘ Gesellschaft auf seinen Internet-Seiten und scheute auch nicht davor zurück die Sprecherin und das Schweizer Fernsehen direkt zu konfrontieren. Er stellte die Verwendung von Botox in den Raum, was wiederum das Bezirksgericht veranlasste die Kritik an der Moderatorin und am Sender zu zensurieren. Der VGT Schweiz wurde aufgefordert, sämtliche diesbezügliche Inhalte von der Internetseite zu entfernen – wogegen sich der Tierrechtsverein natürlich nun mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wehrt!
Bitte unterstützen Sie den VGT Schweiz, schreiben Sie Ihre Meinung zu besagter Geschichte! Informieren Sie sich auf der VGT-Web-Seite!!!

http://www.vgt-ch.org/justizwillkuer/katja-stauber/zensur.htm

www.vgt.ch

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