Schreckliche Zustände – die Dritte

Manchmal handelt man etwas impulsiv, mitgerissen von den Ereignissen, und wenn dem der Fall ist, dann muss man auch den Anstand haben, eine Entschuldigung anzubringen. Wir haben gestern Abend mit dem zuständigen Amtstierarzt telefoniert, er war nach seinen Worten bereits am Vormittag am Hof, um dort nach den Rechten zu sehen. Dafür möchten wir uns bedanken. Das ist aber nur die eine Seite; die andere soll dann eine tragischere, wesentlich fataler sein – nämlich die Rechtslage.

Obwohl die zuständigen Ämter allesamt von der Tragödie wissen, es scheint keine rechtliche Handhabe dagegen zu geben. Der Bauer hält seine Tiere schlecht, sehr schlecht, aber er verstößt nicht in jenem Ausmaß gegen das Gesetz, dass ein Tierhalteverbot durchzusetzen wäre. Er erhält Verwaltungsstrafen, aber die halten ihn offensichtlich nicht davon ab, in gleichem Rahmen weiter zu wirtschaften. In diesem Zusammenhang wird dann auch immer wieder die ‚menschliche Tragödie‘ erwähnt, die sich an jenem Ort abspielt. Die Familie wohnt unter, vorsichtig formuliert, bedenklichen Umständen, das Haus ist schwer gebrandmarkt von den Zeichen der Zeit. Irgend wann wird es über den Köpfen der BewohnerInnen einfach zusammen fallen. ‚Warum wurde da nicht früher etwas unternommen‘, wird es dann heißen. Sollen wir aber deshalb Mitleid mit den Landwirten haben? Die Antwort ist einfach: Ja, Mitleid schon, aber Verständnis? Nein! ‚Mensch‘ hat die Möglichkeit, all diese Umstände zu ändern, sich aufzulehnen, ankämpfen, um Hilfe bitten, usw.; ‚Tier‘ bleiben all diese Türen verschlossen, muss die Leiden stumm ertragen. ‚Mensch‘ ist in diesem Falle in den besten Jahren, kann den Weg bestimmen. Jede/r ist sein/ihr eigene/r BewegerIn! Möchte jemand so wohnen – gut! Es steht uns nicht zu ein Urteil darüber zu fällen. Leiden aber ihm/ihr völlig hilflos Ausgelieferte darunter, dann relativiert sich diese Aussage – es wird zum Gebot der Menschlichkeit, jenen Unschuldigen beizustehen. Wer das anders sieht, der hat in der sozialen Entwicklung ein Defizit erlitten, so einfach ist das.
Ein weiterer Punkt am Hof ist auch die Umweltrelevanz: das Grundstück gleicht einem Auto-Schrottplatz, ist übersät mit KFZ-Leichen. Machen Sie das bei sich zu Hause, wie lange wohl wird es dauern, bis massive Anzeigen Sie zu einer Räumung zwingen – warum passiert das hier nicht? Warum wird so oft mit zweierlei Maß gemessen?

Der Tierarzt, Dr. Buchner, hat das Schwein untersucht, er kennt es seit einigen Jahren, und er hat sich vergewissert, dass es auch aufstehen kann. Die Arme ist schon älter, um die acht Jahre, und bewegt sich deshalb nicht mehr so viel (was uns aber sehr schwer fällt wirklich zu glauben: wir waren in den letzten drei Tagen vier mal vor Ort, und sie hat sich in diesem Zeitraum nicht merklich von der Stelle bewegt, wie unsere Aufnahmen beweisen).
Auch die Polizei war demnach vor Ort, auch hier wurde das Schwein angehalten aufzustehen, was es dem Bericht zufolge auch getan hat.
Die Kühe sind an und für sich gesund, bis auf ein Tier, welches an einer Lähmung laboriert. Auf Grund der Ernährung kommt es zu durchfallähnlichen Schemen, eine Tatsache, welche wohl auch mehr als Unbefriedigend ist. Einwenden wäre zudem, dass zumindest der Stier ebenfalls an einer Verletzung, am Fuß, leidet. Weiters schreibt das Tierschutzgesetz für eine Haltung im Freien vor: ‚Für jedes Tier muss eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche mit Windschutz in einem Ausmaß zur Verfügung stehen, das allen Tieren ein gleichzeitiges ungestörtes Liegen ermöglicht.’…‚Der Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkebereiche muss befestigt sein. Kranke und verletzte Tiere sind gesondert und geschützt unterzubringen.‘
Eine ständige Wasserversorgung muss zudem selbstverständlich sein. Ob Gefrorenes dem Tierschutzgesetz entspricht? Einem Paragraphen-Dschungel, welcher typisch Alpenrepublik, sich aus einem Labyrinth aus Übergansbestimmungen und Sonderregelungen zusammensetzt, ist nichts fremd…

Gegen all diese Punkte verstöß der Bauer, aber der Arm des Gesetzes reicht nicht so weit, um ihn zu berühren…

Wir haben nun zusätzlich ein Gespräch mit der Gemeinde forciert, dort allerdings kämpft man mit selbigen Problemen: es existiert zwar ein dicker Akt, doch selbst hilfsbereit gemeinte Ansätze der Gemeindevertreter werden oftmals im Keim erstickt, der Landwirt lässt diese meist nicht einmal auf sein Grundstück.

Wie dem auch sei: gestern Nacht waren, wie uns zugespielte Aufnahmen zeigen, TierschützerInnen vor Ort und haben dem leidenden Schwein Stroh gebracht, es damit dick zugedeckt. Jene unbekannten AktivistInnen möchten sich demzufolge allerherzlichst bei jenen großherzigen Menschen bedanken, welche das Stroh zur Verfügung gestellt hatten.

Wir werden nun alle Mittel ausschöpfen, um die Arme dort weg zu holen.
Ganz dringend würden wir deshalb einen Gnadenplatz suchen, wo sie ihren Lebensabend verbringen könnte!!!!!


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