Leider waren wir gestern Abend bis zur späten Stunde im Nachbarland unterwegs und so konnten wir uns erst heute morgen um die Angelegenheit kümmern. Die Kuh war nun nicht mehr im Freien, ein direkt am Weg geparkter Traktor mit Staplergabel hatte vermutlich dafür gesorgt.
Wo sie hingekommen und was mit ihr geschehen ist, dass versuchen wir nun heraus zu finden. Wir haben eine diesbezügliche Anfrage an die Vet-Behörde gestellt und warten auf deren Antwort.
Der ohnehin fast nicht zu begreifende Skandal wäre wohl tatsächlich um noch eine traurige Pointe reicher, würde sich der Verdacht der Rückenverletzung erhärten – ein schreckliches Dahinsiechen, welches dann, die Feststellung muss erlaubt sein, zu 100 % in der Verantwortung der Behörde zu suchen wäre… Hatte nicht Amtstierarzt Dr. Bucher gesagt, den Kühen gehe es gut und nur eine sei verletzt, sie leide unter einer ‚Schwanzlähmung‘ welche aber behandelt werden würde? Verzeihen Sie, im bin weder ein Tierarzt, noch kenne ich mich mit medizinischen Analysen auch nur halbwegs gut aus – aber ein Rückenbruch wäre doch schon ein um sehr vieles ernsterer Tatbestand als eine Schwanzlähmung und hätte, nicht zuletzt durch mehrere Anzeigen gestützt, doch auch besser untersucht werden müssen – so zumindest lautet unsere (Laien-)Meinung! Wenn es sich also um die selbe Kuh handelte und wenn sich die Verletzung im Nachhinein als derart hochgradig herausstellen sollte, dann muss sich die Behörde wohl einigen Fragen stellen…
Vorausgesetzt, dass es überhaupt zu dahingehenden Untersuchungen kommt, oft ist man da dann nicht mehr so neugierig. Sollten wir allerdings wider Erwartens mit unseren Vermutungen falsch liegen, der Tathergang tatsächlich ein erklärbarer sein, dann werden wir demnächst natürlich eine Richtigstellung samt einer Entschuldigung posten. Warten wir ab!
Können Sie sich, liebe TierfreundInnen, noch auf den Schlußsatz des vorwöchigen Artikels in den Flachgauer Nachrichten erinnern? In dicken Lettern stand da zu lesen: ‚Tierschützer haben offenbar über das Ziel hinaus geschossen. Zum Schaden eines Menschen.‘
Zum Schaden eines Menschen, welchen einmal mehr ein in seiner Obhut befindliches Tier auf grausame Art und Weise ums Leben gekommen ist. Zum Schaden eines Menschen, der seit Jahren Behörden und Nachbarn narrt, sich unbeeindruckt zeigt von einer Flut von Anzeigen, agiert, wie in jenem alten Witz ‚was heißt hier EIN Geisterfahrer? Das sind ja hunderte!’…
Was gibt es dazu noch zu sagen?
Für genügend Wasser muss zu jedemZeitpunkt gesorgt sein..
Noch vor wenigen Tagen hatten wir der Berichterstattung der Flachgauer Nachrichten folgendes erwidert:
‚Sorgen bereitet uns vielmehr die Zukunft der Tiere: durch das Im-Stich-Lassen der Behörden ist auch deren weiterer Lebensweg gezeichnet von ’nicht artgerechter‘ Haltung, ein Hineindämmern in die nächste Tragödie.
Apropos ‚menschliche Tragödie‘, so bedauerlich diese auch ist: das so zögerliche Vorgehen der Behörde wird letztendlich weder ‚Tier‘ noch ‚Mensch‘ Hilfestellung gewähren. Was wird von Amtes wegen getan, um dieser menschlichen und tierlichen Tragödie Einhalt zu gebieten? Ein ‚Abputzen‘ entzieht nicht die Verantwortung, so viel steht fest! ‚Ich wasche meine Hände in Unschuld‘ trifft hier ganz sicher nicht zu, ist nach all der langen und so gut dokumentierten Historie wenig glaubwürdig!‘
Nun, im Angesicht eines möglichen weitern Opfers, haben sich diese mahnenden Worte leider nur all zu schnell bewahrheitet…
Übrigens: etwas Gutes hatten unsere Inventionen trotzdem bereits gebracht: der Baucontainer, der war heute tatsächlich, wenn auch nur notdürftig, eingestreut!!!!!!
Wasser gab es allerdings keines für die Kühe; die meisten Tiere der Herde aßen langsam Heu, welches ihnen auf einem Anhänger dargeboten worden war; das Heu schien feucht, womit vieleicht die angesprochenen Durchfälle zu erklären wären. Zwei Kühe, ein Teenager und ein Kalb, waren irgend wie außerhalb der Wiesen-Absperrung gelandet und schrien kläglich, unfähig, den Zaun zu überwinden.
Eien Frage, die es ebenfalls zu klären gilt: ist der Stier nicht tatsächlich viel zu schwer für die nur mittelgroßen Kühe? Stammt die fatale Verletzung jener armen Kuh nun wirklich von ihm, sollte man dann aus Furcht vor weiteren schwerwiegenden Verletzungen nicht dafür sorgen, dass so etwas nicht mehr passieren kann, dem Bullen einen anderen Harem zur Verfügung stellen?
Und, die Frage aller Fragen: dass die Kuh eine Verletzung durch den Stier davongetragen hatte, war eigentlich eine allseits bekannte Tatsache, von niemanden anders war Gegensätzliches behauptet worden; schon bei unserem ersten Besuch hatte, nachzulesen in der Chronik, eine alte Dame, die täglich am Hof vorbei spaziert, davon erzählt. Auch der Bauer selbst bestätigite dieses Szenario; es musste also auch den zuständigen Tierärzten kein Geheimnis sein. Im Tierschutzgesetz steht unter ‚ganzjähriger Freilandhaltung‘ folgendes: ‚Kranke und verletzte Tiere sind gesondert und geschützt unterzubringen.‘ Ist das an jenem Hof geschehen?
Andererseits: leider haben wir erst kürzlich aus erster Hand erfahren, wie viel die Gesetzesvorgaben in der Realität wert sind. Nämlich nicht einmal das Papier, auf welchem sie geschrieben wurden…
Deshalb erübrigt sich die nächste Frage wohl von selbst, aber nur interessenhalber drängt sie sich trotzdem auf: im Tierschutzgesetz vorgeschrieben steht ‚der Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkebereiche muss befestigt sein‘ Wir wollen es gar nicht näher wissen, aber es wäre wenig überraschend, zählten Kuh-Ausscheidungen dann auch als Befestigung.. Somit ist eh wieder alles in Ordnung!
Landtagsabgeordnete Dr. Heidi Reiter (Grüne) wird noch am Mittwoch eine Anfrage an Landesrat Eisl (ÖVP), zuständig für Landwirtschaft, Tier- und Naturschutz, stellen!