Krähenmord bleibt ungesühnt

Das ist erneut keine gute Nachricht: unsere Anzeige gegen einen Landwirten wegen des Aushängens von toten Rabenvögeln wurde von den Behörden als eine ‚bei uns durchaus übliche Maßnahme‘ bezeichnet und damit abgeschmettert.
Die Krähe, laut Auskunft des Landwirtes handelte es sich dabei ’nur‘ um einen Vogel (unsere Fotoaufnahme beweist allerdings, dass zwei der wunderbaren Tiere als grausige Mahnung an Artgenossen ausgehängt worden sind) war von einem Jäger getötet worden – nun, auch ein Jäger hat sich dem EU-Recht zu beugen, darf einen Rabenvogel nur mit einer Genehmigung schießen; und somit haben wir erneut angefragt, ob dieser dann den Behörden diese Berechtigung vorlegen könne (wobei wir einmal mehr bei der alten Thematik wären: warum müssen die Tierschutzvereine die Zuständigkeit auf diese Dinge hinweisen, warum passiert so etwas nicht automatisch?).
Was wir inzwischen erfahren haben: laut Information der Jagdbehörde sind im Gemeinschaftsjagdgebiet Hallein-Taxach-Rif-Au insgesamt 25 Rabenkrähen zum Abschuß freigegeben…

Der Amtstierarzt: ‚ Ein tierschutzrechtliches Vergehen liegt sicherlich nicht vor.


Selbst wenn dem so wäre, ein kaum grausamer zu gestaltendes Verbrechen an der Menschlichkeit bleibt! Die Frage ist demnach: Wie viel ‚Mensch‘ wohnt in einem Wesen noch, ab dem Augenblick wenn es andere Geschöpfe tötet (oder töten lässt)und deren Leichen danach zur Abschreckung in seinem Umfeld aufhängt?
Welche Gastlichkeit, der betroffene Landwirt leitet ganz nebenbei eine Pension, erwartet man von so jemanden, welches Herz vermutet man hinter einer lächelnden Fassade?

Wir wurden vom Landwirten dazu eingeladen, bei ihm persönlich vorzusprechen und dabei die Hintergründe dieses ‚alten Brauches‘ zu erfahren – einer Einladung, der wir gerne Folge leisten werden – wir werden dann darüber berichten!

Eine weitere Frage welche sich aufdrängt ist eine ganz elementare: Sie können sich bestimmt erinnern, schon des Öfteren nahmen wir Anstoß daran, dass die Tierschutz- und Tierrechtsvereine im Falle einer von diesen erstatteten Anzeige keinerlei weitere Auskunft über den Verlauf des (möglichen) Verfahrens bekämen. Die Behörden rechtfertigen diesen Schritt mit dem Hinweis, sie würden ansonst gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen – und sind somit fein raus, unkontrollierbar, was nun weiters geschieht.

Nun aber, wie steht es im umgekehrten Falle? Die Anzeige bezüglich der Krähen eignet sich sogleich als ganz typisches Beispiel – sie wurde unverzüglich und wie wir mit völliger Sicherheit annehmen mit vollen Namen und Adressen der anzeigenden Personen auch der Salzburger Jägerschaft und der Bezirksbauernkammer Hallein weiter geleitet – welche doch ebenfalls keinerlei Parteistellung in dieser Sache haben können. So etwas passiert nicht zum ersten Mal – die TierausbeuterInnen wissen allesamt sehr gut und genau, wo sie sich ‚bedanken‘ könnten, wollten sie sich für die Aufdeckung ihrer Schandtaten rächen. Wo bleibt hier der Datenschutz? Die Antwort ist eine einfache und umso traurigere: auf der Strecke, genau wie tierschutzrechtliche Bestimmungen und ihre Umsetzung. ‚San eh grod Vicha‘, ist leider noch immer die gängige Einstellung selbst deren, die für den Schutz und die Rechte unserer Mitgeschöpfe von Amtes wegen eintreten müssten und vom Steuerzahler dafür bezahlt werden!

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