Lebendhummerverkauf-der Kampf geht weiter

Dem Lebendhummerverkauf wurde in Österreich trotz des so sensationellen UVS-Urteils und verschiedener Amtshandlungen von befugten Veterinären und engagierten Teirschutz-Ombudsmännern und -frauen leider noch immer keine gesetzliche Schranke vorgeschoben. Doch wir sind nahe dran an diesem ehrgeizigen Ziel, keine Frage. Immer mehr offizielle Seiten erkennen den Tatbestand der Hummerhälterung als ‚tierquälerisch‘ und entgegen den Satzungen des Tierschutzgesetzes.
Unserer Kampagne gegen den Lebendhummerverkauf, sie läuft nun schon seit mehreren Jahren, wurde auf Grund der Behördenrepressionen gegen den Tierschutz ein arger Dämpfer versetzt; tatsächlich haben die zuständigen Beamten und die Staatsanwaltschaft, völlig der Realität entschwommen und einem irrwitzigen Feldzug genüge tuend, unser Vorgehen gegen hummerverkaufende Betriebe, in erster Linie gegen die Metro, als ‚Kampagne einer kriminellen Organisation (lt §278a)‘ dargestellt und uns zusätzlich den ‚Verdacht der schweren Nötigung‘ angekreidet. Und das gerade in einer Phase, wo erste ERfolge sichtbar wurden, wie z. B. jenes sensationelle UVS-Urteil, welches den Lebendhummerverkauf in Österreich eigenlich in die völlige Illegalität stellte!

Wie dem auch sein, wir dürfen uns durch derartige Stolpersteine nicht in unserem Tun bremsen lassen – Hummer leiden schreckliche Qualen, jeden Tag; und wir, egal was die ‚Gesetzeshüter‘ (plötzlich verschwimmt der Unterschied zwischen Jägern und Gejagten in einem Graubereich, wird irgend wie nahezu undefinierbar) unterzuschieben versuchen, müssen alles in unserer Macht stehende tun, um die Situation wenigstens dem Gesetz entsprechend zu gestalten! Und das Gesetz gibt klare Anweisungen: Bundestierschutzgesetz § 16, Punkt 1 Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt werden, dass den Tieren Schmerzen, Leid oder Schäden zugefügt werden, oder es in schwere Angst versetzt wird.

Große Konzerne, wie sie Metro und CC Pfeiffer darstellen, weigern sich jedoch konsequent jede neue Entwicklung in einem sich ständig wandelnden ethischen Verhalten mitzutzragen. Beide Firmen halten unbeirrt am Lebendhumnmerverkauf fest, zeigen sich mittlerweile auch nicht mehr gesprächsbereit.

Im März dieses Jahres erstatteten wir erneut Anzeige gegen einen hummerverkaufenden Betrieb – dieses Mal gegen die Pfeiffer-Filiale in Brunn/Gebirge in Niederösterreich.
Die großartige Reaktion der amtierenden Personen:
 
Verdacht einer Übertretung gem. §16 TSchG
Verein RespekTiere

 

Firma PFEIFFER Johann, Steinböckstraße 13,

 

2345 Brunn

 

 

 

Sehr geehrter Herr Putzgruber!

 


Zu Ihrer Mail vom 30.01.09 betreffend den Verdacht einer Übertretung gemäß §16 Tierschutzgesetz durch die Firma CC PFEIFFER darf seitens der Abteilung Naturschutz wie folgt informiert werden:

 


Aufgrund Ihrer Informationen hat am 20.02.09 eine Überprüfung der Sachlage durch diezuständige Bezirkshauptmannschaft Mödling stattgefunden.
Nach Rückmeldung der Bezirkshauptmannschaft Mödling konnten im Zuge der Vorortüberprüfung in einem Hälterungsbecken 15 Hummer, deren Scheren mit Gummibändern zusammengebunden waren, vorgefunden werden.

 


Die Geschäftsführung wurde auf die dem Wohlbefinden der Tiere nicht entsprechende Haltungsform hingewiesen und aufgefordert diese umgehend zu beenden.
Gleichzeitig erging eine Sachverhaltsdarstellung an die Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft zwecks Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens.

 


Mit freundlichen Grüßen
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag.
H e u e r

 

 

 


Dieses Schreiben ist ein sensationelles – erstmals wurden hier nun wirklich gesetzliche Schritte gesetzt, wurde das Tierschutzgesetz so ausgelegt, wie es niedergeschrieben steht, ohne sich in den vielen Fallen von Ausnahmeregelungen und schwammmigen Formulierungen zu verfangen!
Ungefähr zur selben Zeit erstatteten wir aus gleichem Grunde auch Anzeige gegen Pfeiffer/Wals (bei Salzburg) und Metro/Wals. Salzburgs zuständige Stellen reagierten jedoch nicht so konsequent und dem Berufsethos entsprechend wie die KollegInnen aus Niederösterreich. Bei Metro konnten aus irgend einem Grunde keine Hummer gefunden vorgefunden werden (??? und das, obwohl die der Anzeige beigelegten Fotos vom Vortag der Vet.-Untersuchung stammten…), bei Pfeiffer habe man die Geschäftsleitung auf die Einhaltung von mehr Sauberkeit in den Becken aufmerksam gemacht…
Keine Silbe wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes, keine Verfahrenseinleitung, keine wie auch immer gearteten weiteren Schritte…
Mit anderen Worten: in Zeiten des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes scheinen Vergehen gegen diese Niederschrift bundeslandunterschiedlich betrachtet zu werden; genau dieses Szenarium sollte die Vereinheitlichung auf Bundesebene ursprünglich vermeiden! Was also in Niederösterreich (mit vielen Dank an die dortigen Behörden) als Tierquälerei erkannt wird, ist in Salzburg noch lange keine…

So darf es nicht sein; heute erhielten wir neue Aufnahmen aus der Walser Pfeiffer-Filiale; es sei vorweg genommen, die Sitaution dort ist eine unveränderte. Die Hummer kaueren mit zusammengebundenen Scheren in dem Glas-Aquarium, auf den Tod in siedendem Wasser wartend.
Wir haben jetzt erneut Anzeige erstattet, dieser beigeheftet die Entscheidung der niederösterreichischen Behörden und der Bitte um Stellungnahme.



Was Sie tun können um den Hummern zu helfen:
bitte kaufen und essen Sie keine Hummer – es ist höchst an der Zeit für uns alle ethisches Gewissen zu zeigen. Sprechen Sie auch Ihre Bekannten auf die Grausamkeiten in Bezug des Krebsessens an, sagen Sie in den Geschäften, welche Hummer und Krebstiere verkaufen, Ihre Meinung. Schrieben Sie an Firmen wie CC Pfeiffer (www.ccpfeiffer.at – unter ‚Standorte‘ in der Menüleiste links finden Sie alle Kontaktadressen!) und Metro (www.metro.at – in der Menüleiste ebenfalls den Punkt ‚Standorte‘ anklicken) und machen Sie deutlich, dass Sie sich gegen einen Verkauf dieser Tiere aussprechen.
Wie gesagt, wir KonsumentInnen haben viel mehr Macht als wir uns das meist zutrauen. Selbst hochrangige Wirtschaftsbosse haben sich letztendlich an unserer Meinung zu orientieren und wenn wir in bestimmten Vorgehensweisen zusammenhalten (together we stand, divided we fall :), die alte Wahrheit… ), dann ist es wohl nur mehr eine Frage der Zeit, bis lebende Hummer in den Geschäften nur mehr als unfassbare Grausamkeiten einer vergangenen Zeit in Erinnerung bleiben!

Betreff: Anzeige gegen die Firma CC Pfeiffer wegen Verdacht der Tierquälerei, Bundestierschutzgesetz

 


Wir erstatten Anzeige gegen die Firma CC Pfeiffer, Gewerbehofstraße 5, 5071 Siezenheim, wegen Verdacht der Tierquälerei
Genannte Firma bietet in ihrer Filialen lebende Hummer zum Verkauf an.
Die Tiere werden mit zusammengebundenen Scheren in den Becken gehalten. Damit ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und somit der Verdacht der Tierquälerei gegeben.
Denn:
Lt. Bundestierschutzgesetz § 16, Punkt 1 darf die Bewegungsfreiheit eines Tieres nicht so eingeschränkt werden, dass den Tieren Schmerzen, Leid oder Schäden zugefügt werden, oder es in schwere Angst versetzt wird.
Hummer legen in freier Wildbahn lange Strecken gehend, bzw. schwimmend zurück. Dies ist ein ihnen von Natur zugedachter Freiheitsdrang, der ihnen in der Verkaufshälterung und zuvor auch bereits während des langen Transportes unterbunden wird. Auch gilt es die Tatsache zu berücksichtigen, dass Hummer einzelgängerisch leben und ein hohes Bedürfnis nach geeigneten Versteckmöglichkeiten haben.
All diese Punkte werden in der Hummerhälterung negiert. Alleine das Zusammenbinden der Scheren nimmt den Tieren jegliche Bewegungsfreiheit.
Der UVS hat im letzten Jahr ein diesbezüglich bahnbrechendes Urteil gefällt, wir hoffen nun, dass die Bestimmungen nun auch dementsprechend umgesetzt werden!
Wir bitten Sie, uns über die weitere Vorgangsweise am Laufenden zu halten!

 


 

 

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