RespekTiere vs. Staatsanwaltschaft

16 Monate sind nun schon fast vergangen, seit die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt eine Hausduchsuchung bei uns durchführen lies. 16 Monate, in welchen keine fallrelevanten Tatbestände aufgefunden werden konnten, wo aber die Reputation unserer Organisation durch den Staatsterror schwer gelitten hat. Muss man sich ein derartiges Vorgehen als unbescholtener Staatsbürger bieten lassen? Und noch immer nimmt die Bedrohung, obwohl tonnenweise Material beschlagnahmt und als irr-relevant ausgewertet, kein Ende; es wird vorläufig einen Prozess gegen die 10 damals inhaftierten Tierrechts-AktivistInnen geben, gegen weitere 30, darunter uns, wird in der Zwischenzeit fleissig weiter ermittelt! Die 10 müssen so zu sagen als Probefälle herhalten, kommt die Staatsanwaltschaft aus irgend einem Grunde, welchen sie emsig bei der Arbeit ist zusammenzudichten, doch mit dem Wahnsinns-§ 278a, der ‚Bildung einer kriminellen Organisation‘, durch, steigen die 30 zusätzlich Verdächtigen in das Verfahren ein. Ist dies ein Versuch, das angeschlagene Nervenkostüm, nach vielen, vielen Monaten des Abwartens, endgültig auszuhebeln? Bedenken Sie bitte – die tierrechtsbewegung steht nun im Wissen, die Behörden sitzen am längeren Ast, sie haben zudem bewiesen, dass sie über Möglichkeiten verfügen, illegale Tatbestände aus dem Ärmel zu zaubern; deren Bluthunde finden Spuren, wo kleine Spuren sind, legen Gesetzte so aus, dass für praktisch jeden sozial engagierten Menschen ohne viel Mühe ein Vergehen gegen verstaubte Gesetzesstellen gefunden werden kann, und sei es wie in den Tierrechtsverfahren auch nur wegen ‚Ideller Gesinnung’… Es ist einfach unglaublich und nicht mehr nachvollziehbar – die Mächtigen in diesem Land, in ihrem Zorn und dem unabdingbaren Versuchen die Millionenausgaben an Steuergeldern irgend wie zu rechgtfertigen, klammern sich an jedes nur irgend wie als legal vertretbare Mittel, um mit der Repression fortzufahren. Es ist gelinde gesagt ein Angriff auf den Rechtsstaat, und defizieler ausgedrückt eine wahre Schande für diesen. Wir lassen das nicht mehr mit uns geschehen! Das Abwarten daraufhin, dass es ohnehin nichts zu finden gibt und die Behörden endlich neue Wege einschlagen – wir hätten nicht mehr gefordert als eine einfache Entschuldigung – führt augenscheinlich in eine dunkle Sackgasse, zu blindwütig ist das Vorgehen.

RespekTiere erstattet Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt und gegen die Soko Bekleidung, eingereicht bei der Staatsanwaltschaft Salzburg, mit folgendem Wortlaut:

Der Verein RespekTiere erstattet hiermit Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt sowie die Soko Bekleidung.
Seit der Hausdurchsuchung unseres Wohn- und Arbeitssitzes sind nun fast 16 Monate vergangen. Nun ist es für die durchführenden Beamten höchst an der Zeit Farbe zu bekennen. Wir erwarten von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt endlich den von ihr durchgeführten Psychokrieg gegen unsere Organisation zu beenden und entweder mit Fakten aufzuwarten oder uns in für alle Zeiten in Ruhe unserer Arbeit nachgehen zu lassen.
Es kann nicht sein, dass nach so langer Studie aller fallrelevanter Akten noch immer kein endgültiger Beschluss feststeht, ob man uns nun anklagen will oder nicht.
Anders sieht die Sachlage aber aus unserer Sicht aus: es sind klare Vergehen passiert, welche ganz eindeutig der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt sowie der Soko Bekleidung angelastet werden können.
Zur Erinnerung: die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt lies am 21. Mai unsere Wohn- und Arbeitsräume von mehr als einem Dutzend Cobra- und anderer Polizeibeamter durchführen, mit dem Ergebnis: ‚Diese sehr umfangreiche Auswertung (es wurden dabei insgesamt rund 250 000 Bilddateien, 37 000 E-Mail-Dateien und rund 12 000 Text- und Tabellendokumente auf unseren Computern gesichtet!!!!) brachte keine direkten Hinweise auf die fallrelevanten Akten.‘ Und weiters: ‚Grundsätzlich konnten keine Mails vorgefunden werden, welche unmittelbar auf die Beteiligung an einer der relevanten Straftaten hinweisen.‘
Wir haben unsere Möglichkeiten ausgeschöpft, Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung eingereicht, und zwar bei der Oberstaatsanwaltschaft. Dort wurde festgestellt, dass die Durchsuchung an unserer Vereinsadresse tatsächlich illegal vollführt worden war, ‚weil es keinen Anfangsverdacht‘ gegen uns gegeben hatte!!!!!
Nichts desto Trotz wurden die sichergestellten Akten und Güter einbehalten, nach dem Motto. ‚Jetzt, wo man sich diese angeeignet hat, sollten sie auch genutzt werden‘, mit dem einzigen offensichtlichen Ziel, uns und der gesamten Tierrechtsbewegung größtmöglichen Schaden zuzufügen!
Wohl jede aus gleicher Ausgangslage betroffene Firma, welche über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügt, hätte nun mit Sicherheit einen Gegenschlag geführt und diesen auch durchgesetzt. Leider war uns dies aber nicht zuletzt durch die Entwendung aller Daten und Verbindungen unmöglich gemacht worden.
Wir werfen der Staatsanwaltschaft und der Soko Bekleidung folgende schwerwiegende Delikte vor:

1) Hausfriedensbruch und Besitzstörung durch das illegale Betreten unsere Räume!

2) Verdacht der schweren Nötigung gem. §§ 106 i.V.m. StGB
Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt sowie die Soko Bekleidung haben mit gewissem Erfolg versucht unsere Reputation zu zerstören, unsere Arbeit zu sabotieren, in unsere wirtschaftlichen Belange einzugreifen und eine weitere Arbeit unsererseits zu unterminieren
Das Gesetz besagt ferner: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Begründung: Die Hausdurchsuchung war nicht auf legalem Wege zustande gekommen, war also rechtswidrig. Wir wurden zur Duldung der untragbaren Situation genötigt. Die Absicht dahinter ist verwerflich, denn sie passierte nur im Versuch, Beweise zu finden, welche Tierrechts-AktivistInnen Schaden zufügen würden. Weiters ist der Versuch, die Reputation unserer Organisation zu untergraben, uns mit Dingen in Verbindung zu bringen wo es selbstverständlich keine Verbindung gibt, wohl ebenso verwerflich.

3)Verdacht der dauernden Sachentziehung, gem. §§ 135 StGB
Seit nunmehr 16 Monaten ist unser gesamtes Videomaterial beschlagnahmt! Warum? Ist es für eine Sonderkommission, welche bisher schon mehr als 5 Millionen Euro an Steuergeldern auf der Jagd nach Schatten verschwendet hat, nicht möglich, besagtes Datenmaterial, so fern sie dieses denn überhaupt benötigen, da darauf keinerlei fallrelevanten Hinweise zu finden sind was die Damen und Herren inzwischen bestimmt ja auch schon wissen einfach zu kopieren und die Originale an uns zurückzugeben?

Wir fordern nun eine sofortige Rückerstattung unseres Video-Archivs und eine öffentliche Entschuldigung des durchführenden Staatsanwaltes Mag. Handler!

mit besten Grüßen
 

 

 

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