Wieder Anzeige wegen Hummer

Mitten in Wien gibt es ein Restaurant, welches zwar durch seine innovative Präsentation aber dann leider auch durch die Beibehaltung einer tierfeindlichen Struktur auffällt. Dort nämlich kann man jenen, welchen mann/frau für kurze Gaumenfreuden das Leben zu nehmen gedenkt, noch selbst aussuchen! Direkt in dem Lokal befindet sich ein tristes Hummerbecken – sozusagen die Todeszelle für die Meeresbewohner!
Wie selbstverständlich sind dort bis zu 2 Dutzend (an manchen Tagen wurden auch schon mehr als 30 Hummer gezählt!) dieser so wunderbaren Tiere hineingepfercht, aufeinander gestapelt, allesamt natürlich mit zusammengebundenen Scheren – unseres Empfindens nach (diese ’sanfte‘ Ausdrucksweise erspart hoffentlich eine Gegenanzeige)ein in mehreren Belangen ganz eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, welches ja unter anderem vorgibt:

‚Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (§ 2 Ziffer 1 TierSchG) und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 Ziffer 2 TierSchG).‘

Hummerbecken bei Zarl-Eckl, Wien; Tierschutzgerecht?


Foto:copyright EEMM

Trotz der heftigen Proteste verschiedenster Tierschutzorganisationen, darunter des VGT (www.vgt.at) und des Österreichischen Tierschutzvereins (www.tierschutzverein.at), und mehrerer Anzeigen weichen die Restaurantbesitzer nicht davon ab lebende Hummer unter diesen vom Tierschutzaspekt betrachtet eklatanten Bedingungen zu halten.
Vielleicht würden die Gastwirtschafts-BetreiberInnen durch sehr nette Mails, welche zum Beispiel auf das Leid der Tiere und die Verantwortung der Gesellschaft dem gegenüber hinweisen, zur Überlegung kommen, ob denn ethischen Werten in unserer Gesellschaft nicht doch mehr Platz eingeräumt werden sollte, auch selbst dann, wenn diese von einem hartherzigen Gesetzgeber nicht immer zwingend vorgeschrieben sind (was dann aber auf den Hummer so nicht zutrifft, denn das Tierschutzgesetz setzt diese Krebse mit den Wirbeltieren gleich, was eine derartige Behandlung wie das Zusammenbinden der Scheren in die Illegalität drängen muss!!!)!
Natürlich erstattete RespekTiere sofort Anzeige gegen die Verantwortlichen, ein Vorgehen, welches den LokalbesitzerInnen ein weiteres Verwaltungsstrafverfahren einbringen wird!

wie ein Grab; dabei ist es viel mehr ein Totenbett…

copyright: EEMM

Wer gerne seinen/ihren Rat schreiben möchte, wie man denn diesen Zustand abstellen könnte, bitte wenden Sie sich direkt an die BesitzerInnen Maria und Werner Zarl-Eckel, www.restauranteckel.at, restaurant.eckel@aon.at

‚Ein Verbot des Lebendhummerverkaufs in Österreich wäre im Interesse des Tierschutzes durchaus berechtigt, da eine tierschutzkonforme Hälterung von Hummern, wie derzeit im Handel üblich, nicht möglich zu sein scheint.‘

Dr. Lucia Giefing
NÖ Tierschutzombudsfrau

Österreichisches Tierschutzgesetz:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (§ 2 Ziffer 1 TierSchG) und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 Ziffer 2 TierSchG).‘
 


 

 

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