Sensatuonelles Urteil!

Wir haben einen ganz großen Sieg errungen – das Urteil gegen ‚einen Fischhändler‘, von welchem wir heute vormittag berichtet hatten, ist noch sensationeller als zuerst geglaubt – es ist die Bestätigung des bahnbrechenden UVS-Urteils von vor 2 Jahren, die Berufung wurde abgeschmettert, der Spruch ist nun endgültig rechtskräftig!!!!!

Was bedeudet: die Hummerhälterung in der jetzigen Form ist ab sofort und ganz offiziell als Tierquälerei bestätigt, gesetzeswidrig, ohne wenn und aber, und unverzüglich strafbar!!!!!!!!!!! Jede neue Anzeige wird nach diesem Spruch geahndet und mit der selben Geldstrafe belegt, es besteht nun sogar die Möglichkeit bei Nichteinhaltung nach einer zweiten Anzeige wegen selben Tatherhanges ein Tierhalteverbot auszusprechen!!!!!

Jetzt sind die Großhändler, Gaststätten und Restaurants am Zuge – entweder sie beugen sich der Menschlichkeit, wenden sich von der Hummerhälterung als ein Relikt aus unseliger Zeit endgültig ab, oder aber sie fordern einen neuen Gesetzespassus, der im schlimmsten Falle eine Änderung der derzeitigen Schlachtverordnung nach sich ziehen und dazu führen könnten, dass z. B. eine ‚kurzfristige Hälterung mit zusammengebundenen Scheren‘ erlaubt werden würde – ob sie sich dieser Demütigung jeglichen modernen Tierverständnisses aussetzen???? Ob sie sich dem Aufschrei ALLER Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, sowie aller TierschützerInnen des Landes stellen möchten????

Wir wollen es nicht glauben, und möchten den Gesetzgeber, der jetzt HANDELN MUSS, dazu auffordern, ein Hummerverkaufsverbot schwarz auf weiß zu bestätigen! Herr Minister Stöger, folgen Sie der Meinung des Unabhängigen Verwaltungssenates sowie des Verwaltungsgerichtshofes sowie der hunderttausender TierschützerInnen des Landes und fügen Sie dem Tierschutzgesetz einen neuen Passus hinzu, aber nur in dieser Form: Österreich, als einer der ersten Staaten der Welt, verbietet den Verkauf lebender Hummer!!!!!!!!

Möchten Sie dem Bundesminister für Gesundheit (und somit Tierschutz) die Entscheidung erleichtern? Bitte schreiben Sie ihm persönlich unter a.stoeger@spoe.at oder/und seinem Amt buergerservice@bmg.gv.at

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