Hummer und Schaechten

Wieder Anzeige gegen ein ‚Hummer-Restaurant‘! Diese Woche mussten wir erneut gegen das Restaurant Zarl-Eckl in Wien Anzeige erstatten, weil ein großer Tierfreund dort zum wiederholten Male Hummer in einem Becken in den Gasträumen entdeckt hatte. Vor wenigen Monaten erst informierten wir die zuständige Behörde über selbiges Vergehen gegen das Tierschutzgesetz, nachdem damals mehr als zwei Dutzend Hummer im Warten auf den qualvollen Tod ein trauriges Dasein in dem Becken fristeten. Nun aber befinden wir uns in einem neuen Zeitalter im Kampf gegen das Hummerleid, nach dem so hoffnungstragenden Urteil des Verwaltungsgerichtshofes im letzten Monat! Dennoch befanden sich erneut 2 der so wunderbaren Tiere in selbiger Lage, mit zusammengebunden Scheren ausgeliefert den Blicken und dem Scheibenklopfen der Restaurantgäste. Das Veterinärmat hat bereits entsprechende Maßnahmen gesetzt! Eine Strafe von mehreren hundert Euro steht dem Restaurant-Besitzer ins Haus, im wiederholten Falle könnte nun sogar ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden!

im finsteren Becken passiert die so offensichtliche Tierquälerei – sollten Sie irgend wo von Ähnlichem wissen, bitte sagen Sie uns Bescheid – es ist höchst an der Zeit, solche Verbrechen gegen die Meerestiere endgültig abzustellen – nie war die Chance auf Erfolg aussichtsreicher!
Foto: EEMM


Vor wenigen Tagen, am 11. August, hat der islamische Fastenmonat, der Ramadan, begonnen; nach 30 Tagen, am 10.September, wird dann das Fastenbrechfest gefeiert und allein in Österreich werden hierfür abertausende Tiere durch das so genannte Schächten, den Kehlschnitt bei vollem Bewußtsein der Tiere, sterben. Unser gefeiertes Tierschutzgesetz hat zwar einen Passus bereit gestellt, nach welchem eine Betäubung unmittelbar nach dem tödlichen Schnitt zu erfolgen hat, was zwar einen gut gemeinten Ansatz bedeutet, jedoch nur als ‚Kosmetik‘ eingestuft werden kann – können Sie sich die Todesangst der betroffenen Tiere unmittelbar vor dieser unzumutbaren Behandlung, den Schmerz des Schnittes, nur ansatzweise vorstellen?
RespekTiere verlangt seit Jahren eine Änderung des Tierschutzgesetzes, eine Gleichstellung des Tierschutzes mit der religiösen Freiheit des Einzelnen, mit dem Ziel, gesetzlich verankert den Kehlschnitt nur noch unter vorangegangener Betäubung durchführen zu können.
Wir werden hierfür unsere Serie von Kundgebung fortsetzen, wie hier an der Verbindungsstraße zwischen Salzburg und Hallein!
Die Reaktion des vorbeifahrenden Verkehrs war einmal mehr eindeutig; Hupen und hochgestreckte Daumen lassen erkennen, dass die allermeisten ÖsterreichInnen eine diesbezügliche Änderung im Tierschutzgesetz herbei sehen!


 

 

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