erneute Anti-Pelzkundgebung in Salzburg – ein Präzedenzfall!!!

Vielleicht erinnern Sie sich noch – wir hatten vor einigen Wochen eine Kundgebung in der Salzburger Altstadt durchgeführt, dabei vor einem pelzverkaufenden Unternehmen gegen Pelzbekleidung unsere Meinung in völlig friedlicher Art und Weise kundgetan. Wie schon des Öfteren in der Vergangenheit auch rief eine mit der Situation völlig überforderte Verkäuferin alsbald nach der Polizei; die Beamten reagierten auf die altbekannte Art und Weise, indem sie uns schließlich das Abhalten einer nicht angemeldeten Kundgebung vorwarfen. Genau aus diesem Grunde, um nämlich nicht gegen das Versammlungsverbot zu verstoßen – zu einer Versammlung ist die Teilnahme von mindestens drei Personen erforderlich – hatten wir den Protest aber nur zu zweit durchgeführt!
pelzNatürlich barg diese Situation Konfliktpotential und letztendlich konfrontierten wir die Polizei mit der Mahnung die eigenen Gesetze zu wenig zu studieren; wie sonst könnte es passieren, dass sie uns davon abhalten ein Grundrecht eines/r mündigen Staatsbürgers/Staatsbürgerin auszuführen? Lange Rede, kurzer Sinn, letztendlich mussten wir uns der Staatsgewalt fügen und die Beamten zum nächsten Polizeiposten begleiten; dort sollten unsere Personalien überprüft werden … was aber ebenfalls ein nicht vorgesehenes Szenarium im Gesetz ist, denn in Österreich besteht grundsätzlich keine Ausweispflicht – außer man begeht eine strafbare Handlung! Wir hatten aber von einem Grundrecht – dem der freien Meinungsäußerung – Gebrauch gemacht, nicht gegen irgend eine Sache der Welt verstoßen! Die Rechtslage ist eine eindeutige und glasklare, darum zeigten wir uns auch etwas erbost, war es doch unsere Zeit, die hier geopfert wurde…
Das Polizeiprotokoll bewies später folgendes:  die Beamten wollten wegen des Abhaltens einer nicht angemeldeten Kundgebung gegen uns vorgehen – weil dies aber, wahrscheinlich nach reichlicher Überlegung der Polizei- JuristInnen, nicht der Tatbestand aus angeführten Gründen sein konnte, so mutmaßt zumindest der Schelm, wandelte man den Vorwurf plötzlich in ‚besonders rücksichtsloses Verhalten in der Öffentlichkeit‘ um; angeblich hatten sich AugenzeugInnen eingefunden, welche den ermittelnden BeamtInnen bestätigt hätten, wir hätten KundInnen davon abgehalten das Geschäft zu betreten und zudem mit Beleidigungen um uns geworfen (tatsächlich war es so dass der Geschäftsführer einen Aktivisten mit ‚wannst ned sofuat abhaust, dann hau i da ane in de Goschn‘ – verzeihen Sie uns die archaische Ausdrucksweise, aber sie stammt ja nicht von uns – bedrohte); aus irgend einem Grunde jedoch bleiben diese ZeugInnen anonym, zumindest hatte keine/r der PolizistInnen irgend einen Namen notiert …
plakatWar der Zeitverlust schon ein ärgerlicher, stellte sich die Sache Tage später als noch unangenehmer heraus – ein Strafbescheid folgte, 70 Euro pro Person. Natürlich erhoben wir Einspruch, verfasst vom wunderbaren Dr. Bernd Haberditzl, mit dem Hinweis, dass wir weder den Eingang blockiert hätten – unsere Standorte auf Fotos ausreichend dokumentiert – noch gegen irgend jemanden verbal vorgegangen waren. Die Strafe müsse also zurückgenommen werden, wolle man Gerechtigkeit walten lassen.
Tatsächlich, ganz nach Erwarten, sollten die 70 Euro dann auch annulliert werden; aber das beigefügte Schreiben entsprach so ganz und gar nicht dem was wir erhofft hatten – der Strafbefahl sah zwar von der Geldstrafe ab, erkannte aber dennoch ein Vergehen, kriminalisierte uns damit; abgeändert war nur der Wortlaut, die Verfügung war nun als ‚Ermahnung‘ verfasst!
 
Nein, das konnten wir so nicht hinnehmen. Wir sind die allerletzten, welche nicht für falsch gelaufenes einstehen, sich gegen Gerechtes widersetzen – aber hier wurde nicht Gerechtigkeit vorgelebt, sondern die Allmacht der Gesetzeshüter betont. Doch wir gieren nach Rechtlichkeit, sind keine Almosenempfänger einer übergeordneten Macht.
Deshalb standen die Aktivisten heute wieder vor besagtem pelzverkaufendem Laden. Einer der Tierschützer sollte nun aber ein Anwalt, in Person des Dr. Haberditzls, sein, der bei einem erneuten Einsatz der Ordnungskräfte einen gesetzlichen Rahmen zu garantieren versprach.
Es sein vorweg genommen – die Verkäuferin rief erneut die Polizei, welche prompt erschien; wieder war die erste Frage jene nach einer Kundgebungsanmeldung, doch anders als sonst reagierten wir nicht mit Erklärungsversuchen, sondern mit Stillschweigen. Und auch dem Ansuchen des Aushändigens der Personalien kamen wir nicht nach – würden uns die BeamtInnen nun festnehmen?
Kurzfristig herrschte wohl Ratlosigkeit, offene Verwunderung. Während eine Polizistin, ebenso schweigsam wie wir selbst, direkt vor uns verweilte, versuchte der Kollege etwas abseits seine Dienststelle per Telefon zu erreichen;  zwei weitere Einsatzkräfte kamen hinzu, gingen aber nach kurzem Verweilen weiter ihres Weges. Einige Minuten später kam der Telefonierende zurück  – und erklärte, es sei unser Recht hier zu stehen, ohne wenn und aber; so lange wir niemanden belästigten, laut herumschreien oder sonst wie die öffentliche Ordnung störten, könnten wir bleiben, so lange wie immer wir wollten!!!! Dass was wir zu erreichen gedachten war tatsächlich so passiert – eine Grundsatzentscheidung, bindend für künftige Begebenheiten!
Sie können sich vorstellen wie erfreut die Pelzverkäuferin über diese Wendung in den Ereignissen wohl war:)
czechObwohl es dann noch zu einigen kleineren formalen Diskrepanzen zwischen dem Tierrechtsanwalt und dem Polizisten kam, war der Versuch der Klarstellung der rechtlichen Befugnisse äußert erfolgreich verlaufen – und vielleicht ist es somit sichergestellt dass zumindest in der Mozartstadt in Zukunft Zwei-menschlich durchgeführte Proteste nicht mehr als Kundgebung angesehen und demnach problemlos vollzogen werden können (warum wir so erpicht darauf sind ungehindert für die Tiere unsere Meinung sagen zu dürfen, beschreibt das Bild wohl besser als wir es mit den berühmten tausend Worten tun könnten)!
Ein dickes Lob gilt an dieser Stelle aber auch den amtshandelnden PolizistInnen – sie verhielten sich trotz der auch für sie bestimmt schwierigen und unangenehmen Ausgangslage und nicht zuletzt durch unser Stillschweigen sehr de-eskalierend und freundlich.
 
Ach ja, die Kundgebung selbst, durch den Richtigstellungsversuch eingangs erwähnten Strafbescheides etwas in den Hintergrund geraten, verlief dann auch noch sehr erfreulich; links und rechts flankiert von AktivistInnen in Totenkopfmasken und wallenden Todesgewändern, die Sense behangen mit den Fellen der Unschuldigen, ‚Pelz tragen tötet‘-Schilder dem Fußgängerverkehr entgegen gestreckt. Es gab vielP1030051 Anerkennung für die TierschützerInnen, viele hochgestreckte Daumen, viel bekundetes Mitgefühl für die Tierwelt und so gut wie keine verbalen Ausrutscher von Seiten der PassantInnen; nur ein etwas sonderbarer Herr musste eine etwas sonderbare Meinung lautstark kundtun: meinte doch tatsächlich es sei völlig absurd was wir hier veranstalteten, denn er wisse ganz genau dass die ‚Pelz’tiere in den Pelzfarmen in Wahrheit eben ganz besonders gut gehalten werden; viel besser noch als die allermeisten Haushunde, darum sollten wir uns doch viel eher um diese kümmern (im Bild sehen Sie die ‚besonders gute Haltung‘, wie sie tatsächlich alltäglich ist; die Aufnahme stammt übrigens aus Tschechien und ist erst vor wenigen Monaten passiert)…
Nach oben scrollen