lassen Sie uns für die ‚Futtertiere‘ erneut in den Kampf ziehen!

Sie wissen bestimmt, seit einigen Jahren beschäftigen wir uns mit dem Schicksal der so genannten ‚Futtertiere‘, wie z. B. Heuschrecken, Schaben, Heimchen und Co. Diese fristen allermeist ein unglaublich tristes Dasein; für die ‚Haustiere‘ von ‚ReptilienfreundInnen‘ gezüchtet, werden sie zum Verkauf in winzige PVC-Boxen gesteckt und warten dort hinter durchsichtigen Plastikscheiben zusammengepfercht auf ihr Ende. Ihr Leiden ist ein Unbeweintes, völlig im Schatten anderer tierschutzrelevanter Thematiken.
 
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K640 R1021382Schon vor zwei Jahren fragten wir die Tierschutz-Ombudsstellen nach deren Einschätzung der gesetzlichen Lage; gerne würden wir Ihnen die damaligen Antworten nochmals präsentieren (fett hervorgehoben die wichtigsten Aussagen!):
Frau Dr. Rouha-Mülleder, Tierschutz-Ombudsfrau aus Oberösterreich, schrieb dazu folgendes: ‚Das Tierschutzgesetz gilt natürlich für alle Tiere – also auch für Futtertiere. Gewisse Bestimmungen sind natürlich nur auf Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse beschränkt. Allerdings sind für Grillen, Heuschrecken etc. keine näheren Mindestanforderungen in den Tierhaltungsverordnungen festgelegt – aber § 5 TSchG muss natürlich eingehalten werden (keine ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden). Zudem sollten festgestellte Mißstände sofort bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/ Magistrat zur Anzeige gebracht werden
Frau Dr. Giefing, Tierschutz-Ombudsfrau aus Niederösterreich meinte: ‚Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben betreffend Unterbringung von Futtertieren. Ich teile Ihre Ansicht, dass auch diesen Tieren gemäß § 5 Tierschutzgesetz keine ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Wenn Sie von Übertretungen dieser Art Kenntnis erlangen, so können Sie mir das selbstverständlich mitteilen, damit die Haltung von der zuständige Behörde überprüft werden kann. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass die Wirtschaftskammer sehr bemüht ist, dass in den Zoofachhandlungen eine gesetzeskonforme Tierhaltung gewährleistet wird. Eine entsprechende Information der Wirtschaftskammer bzw. der "großen Zoofachhandelsketten" wäre ein wichtiger Schritt.‘
Und von der Tierschutzobudsschaft Wien erhielten wir damals folgende Nachricht: ‚Aus der Sicht des Aufgabenbereiches der Tierschutzombudsstelle Wien wäre es grundsätzlich vorstellbar, die kurzfristige Haltung und allfällige Tötung von Insekten, wobei natürlich zu berücksichtigen ist, dass Insekten primär lebend verfüttert werden und auf Grund des Verhaltens diverser Nahrungsspezialisten auch lebend verfüttert werden müssen, unter anderem in der Tierschutz-Schlachtverordnung zu regeln. Voraussetzung wäre dann allerdings eine Erweiterung des Begriffes der Futtertiere. Sollte eine diesbezügliche Regelung juristisch möglich sein, würde eine entsprechende Initiative von der Tierschutzombudsstelle Wien unterstützt werden.‘

P1010638Um diese erfolgsversprechenden Ansätze entsprechend zu kategorisieren durchstöberten wir nochmals das Tierschutzgesetz. Und siehe da – selbstverständlich gibt es darin mehrere Punkte, die sehr themen-relevant sind. Leider spricht die oft so herzlose Wissenschaft den Insekten noch immer größtenteils eine Leidensfähigkeit ab, doch, obwohl wir diesen Punkt natürlich in unsere Argumentation mit einfließen lassen, ist es gar nicht der entscheidende. Nebenbei gilt es auch einen ethische Aspekte zu beachten.
Aber zur ethischen Betrachtungsweise, die naturgegeben individuell verschieden sein kann, kommt dann auch noch die juristische Seite – und diese ist, egal ob aus ethischer, wissenschaftlicher oder aus geschäftspolitischer Sicht, allenfalls bindend! Also: der § 5 besagt im Unterpunkt 10: ‚gegen das Gesetz verstößt wer: ‚ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schere Angst zufügt‚. Selbst wenn nun manche Menschen die Schmerzempfindlichkeit von Insekten als diskutabel empfinden, bei ‚Schäden‘ verhält es sich gewiss wesentlich eindeutiger, weil allein mit dem freien Auge für jedermann/frau leicht erkennbar – betrachten Sie die Behältnisse, Sie werden kaum eines davon finden, wo nicht ein Tier mit abgerissenen Gliedmaßen verweilt.
Und weiters gibt es dann noch den sehr relevanten Punkt 13; dieser verlautet: ‚gegen das Gesetz verstößt, wer ‚die Unterbringung, Ernährung und Betreuung eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise vernachlässigt, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind oder es in schwere Angst versetzt wird.‘
Glauben Sie, dass ‚Fluchttiere‘, wie es Heuschrecken und Co nun mal sind, nicht in Angst und Schrecken versetzt sind, wenn sie tag ein – tag aus in durchsichtigen Behältnissen einer Kundenschaft ausgesetzt sind? Glauben Sie, dass die Tiere darin ‚entsprechend ernährt‘ werden können?
‚Schäden‘ erleiden die Tiere ob deren Unterbringung zudem ganz offensichtlich, wie gesagt, es wird sich kaum einer dieser PVC-Gefängnisse finden, wo nicht tote oder verletzte Tiere darin vegetieren.
Es gibt noch eine, zwar ziemlich allgemeine, aber doch wichtige, Passage im Tierschutzgesetz, den §16, Punkt 1, nach welcher ‚die Bewegungsfreiheit eines Tieres nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Leiden, Schmerzen oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird‘; ein Tatbestand, welcher beim Verkauf sogenannter ‚Futtertiere‘, also jener kleinen Lebewesen, die zur Fütterung von spinnen und Co gezüchtet werden, allemal zutrifft. Dennoch, leider ist die Anwendung desselben auf Insekten mit vielen, vielen Fragezeichen versehen.
Die Tierschutzombusstelle Wien schreib dazu schon 2008 auf unsere Anfrage ernüchternde Zeilen:
Gerne bestätigen wir den Erhalt Ihrer Anfrage betreffend Insekten im Tierschutzgesetz. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die §§ 5 (ungerechtfertigtes Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden) und 6 (Verbot, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten) auch für Wirbellose, und somit auch für Insekten Gültigkeit haben.  Die Schmerzens- und Leidensfähigkeit von Insekten ist aber von der Wissenschaft nicht eindeutig beantwortet worden. Anders verhält es sich beim Begriff ‚Schaden‘. Ein Schaden liegt dann vor, wenn sich der körperliche (und auch der psychische) Zustand eines Tieres durch menschliche Einwirkung verschlechtert. Auf alle Fälle liegt ein Schaden dann vor, wenn es zu einer nachteiligen Veränderung der körperlichen Strukturen wie Verletzungen kommt. Die Zufügung eines Schadens setzt dabei nicht voraus, dass das Tier schmerzempfindlich oder leidensfähig ist. Das Ausreißen von Flügel bei Fliegen wäre so eine Zufügung eines Schadens Wollte man daher den §5 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere bei der Haltung von Insekten zur Anwendung bringen, so müsste man den Nachweis erbringen, dass dem Tier durch die Haltungsbedingungen ein Schaden zugefügt worden ist. Richtlinien für die Haltung von Insekten sieht das Bundestierschutzgesetz nicht vor.‘
 

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auch jene, für welche die ‚Futtertiere‘ gedacht sind, vegetieren besonders auf den Verkaufsmessen unter oft schrecklichen Umständen…

So ist nun die Faktenlage; allerdings, jene hervorgehobenen Zeilen lassen doch Hoffnung für ein gesetzliches Verbot der jetzigen Haltung diese Tiere zu. Wichtig wäre es nun, erneut einen Anlauf zu starten und-  wie wir ja schon bei den LebendhummerverkäuferInnen sehr erfolgreich agiert haben –ausnahmslos alle derartigen Haltungen von ‚Futtertieren‘ beim zuständigen Amtstierarzt (das Schreiben bitte immer auch den jeweiligen Landes-Tierschutz-Ombudsmännern und –frauen in cc weiterleiten!) zur Anzeige zu bringen! Wir hoffen hier auf Ihre Hilfe! Bedenken Sie: niemanden sonst bekümmert das Schicksal dieser Tiere. Wir TierschützerInnen sind ihre einzige Stimme, ihre einzige Hoffnung!
Beginnen wir den Kampf von Neuem – jetzt sofort!!!

Besonders nahelegen möchten wir Ihnen den versprochenen Bericht von Frau Bettina Stoifl; Frau Stoifl ist seit Anbeginn der Kampagne mit eingebunden und hat ihrerseits schon mehrmals futtertierführende Betriebe angezeigt. Hier erzählt sie von einem besonders couragierten Eingreifen – Tierschutz in aktivster Form! Wir ziehen den Hut!!!!

‚Ende Jänner waren mein Mann und ich in Krems einkaufen, dabei nützte ich wieder mal die Gelegenheit für eine Recherche der so schlimmen und schon so oft kritisierten Futterinsektenhaltung bei Hornbach. Die Sachlage ist nämlich so: Hornbach hält sämtliche Futterinsekten und damit leider auch die ganz großen Heuschrecken zur Bewegungslosigkeit verdammt zusammengepfercht in winzigsten Plastikboxen – ohne sie zu füttern. Das heißt, dass sämtliche Tiere darin am Hungertod verenden, der Stress der erzwungenen Bewegungslosigkeit bedingt ebenfalls einen grausamen Tod. Nun ist es aber so, dass der § 5, Absatz 2, Zeile 13 des Tierschutzgesetzes genau das verbietet und ebenso auch für Wirbellose, also auch Insekten, gilt.
Seit 2008 mache ich nun regelmäßig die Verkäufer, den örtlichen Marktleiter von Hornbach Krems, die Leiterin des Zooeinkaufes, die Chef – Zentrale in Wiener Neudorf, den Kremser Amtstierarzt und sogar die Polizei mittels Anzeige darauf aufmerksam, dass Hornbach die Tiere, zumindest die ganz großen Insekten in ein Terrarium oder Faunarium umsetzen müsste und sämtliche Futtertiere auch füttern müsste, damit sie nicht verhungern!!!! Außer dass man mich abwimmelt oder blöde Antworten gibt oder schlichtweg lügt, wie z.B. „In diesem Stadium essen die Heuschrecken nichts mehr“ (O-Ton eines mir namentlich bekannten Verkäufers), ist seit 2008 keine Verbesserung geschehen. Selbiger Verkäufer meinte auch süffisant, die nach gewisser Zeit nicht verkauften Heuschrecken werden bei ihnen eingefroren als Frostfutter – damit meinte er sämtliche bereits Tote, aber auch die noch Lebenden, frei nach dem Motto: Zuerst Quälen, dann einfrieren, egal ob lebendig oder tot!!!! Am meisten ärgert mich dabei, dass dabei auch immer erwähnt wird, dass eine tierfreundliche Betreuung der Hüpfer wegen Stress und Zeitmangel der Verkäufer nicht machbar sei. Verzeihen Sie bitte, wenn ich nun etwas persönlich werde, jedoch kann ich garantiert und entschieden sagen, dass ich bei keiner meiner Recherchen auch nur den geringsten Stress des Verkaufspersonals der Zooabteilung beobachten konnte. Eher das Gegenteil war der Fall, es wurde  – genauso wie gestern – nur fade herumgelungert, quasi Zeit totgeschlagen – wertvolle Zeit, in der man den verhungernden Lebewesen sehr einfach ein Karotten-, Apfel- oder Gurkenstückchen hätte geben können. Aber scheinbar haben Futtertiere keinen „Lebenswert“ bei Hornbach.

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Nun also konkret zu meiner Recherche (28. Jänner): Ich kontrollierte wieder v.a. die großen adulten Heuschrecken. Vor mir war gerade ein Pärchen samt Kind, welches sehr unsanft mit den winzigen Tiergefängnissen hantierte, sodass die Hüpfer darin qualvoll hin- und hergeschleudert wurden. Weder die Eltern sagten etwas noch die lethargisch dasitzende Verkäuferin, die offensichtlich nur mehr die Zeit bis Dienstschluss „absaß“. Das Pärchen kaufte 2 Boxen – mit lebenden und toten Tieren – was ihnen scheinbar egal war. Für meine genaue Begutachtung samt Zählung der toten Tiere blieb leider nur mehr eine Schachtel mit den ganz großen adulten Hüpfern übrig. Jedoch was ich hier sah, hat mir vor Wut die Galle übergehen lassen: Von 9 eingepferchten Heuschrecken, waren 5 schon elend krepiert, die restlichen 4 zwar noch gerade lebend, jedoch bedauerlich apathisch und teilweise schlimm verstümmelt. Ganz abgesehen vom Tierschutz ist es auch Kundenbetrug, wenn Hornbach den Kunden mehr tote als lebende Tiere in so einer Box verkauft. Diese ausgemergelten oder bereits verhungerten Hüpfer können ja gar keinen Nährwert für die Eidechsen oder Leguane bieten, an die sie verfüttert werden sollen – das ist nur mehr totes verdorbenes Eiweiß. Ich möchte dazu anmerken, dass ich die Haltung solcher exotischen Tiere ohnehin kritisch sehe, am allermeisten auch die Haltung von Schlangen, denen dann womöglich lebende Mäuse oder Ratten vorgesetzt werden. Exotische Tiere gehören in ihre Heimat in die freie Wildbahn und nicht ins Terrarium. Da mir die Verkäuferin schon sehr „abgeschaltet“ vorkam, und alle meine früheren Gespräche mit den Verkäufern ohnehin nichts fruchteten, nahm ich kurz entschlossen die Heuschrecken – Folterbox und ging zur Kasse. Dort machte ich meinem Ärger Luft und verlangte – wieder einmal – den Marktleiter Herrn Anzur. Wie könnte es auch anders sein, der gute Herr hatte keine Zeit für mich – natürlich eine bloße Ausrede, um einem unangenehmen Gespräch zu entgehen. Zuletzt hatte ich vor ein paar Monaten ein Telefonat mit ihm, an das er sich wohl noch erinnerte. Ich möchte hierbei anmerken, dass die Dame an der Kassa extrem höflich, zuvorkommend und verständnisvoll agierte. Man sah, wie leid ihr die Hüpfer taten, und dass sie es auch überhaupt nicht in Ordnung fände, wie die Zooabteilung mit diesen Tieren umgeht. Nun wollte ich ein Exempel statuieren. Vor den hinter mir wartenden Kunden und vor der lieben Dame an der Kassa erklärte ich laut und deutlich, dass ich die Tierqual – Box nun OHNE Bezahlung im Namen des Tierschutzes mitnehmen werde, um darauf hinzuweisen, dass Hornbach für Tierqual kein Geld bekommen sollte. „Kein Geld für Tierqual!!!!!“ Ich hinterließ bei der Kassa meinen Namen, Anschrift und die Telefonnummer mit der Bemerkung dass mich Hornbach nun doch gerne wegen Diebstahl anzeigen könne. Die Kassa – Dame ließ mich verständnisvoll mit den armen Hüpfern passieren (4 lebende – besser gesagt gerade sterbende, und 5 bereits tote!!!). Ich kaufte dann sogleich bei Fressnapf ein günstiges Faunarium, tat zu Hause Sand, Zweige und Rinde hinein und natürlich Apfel- und Karottenstücke sowie Vogerlsalat. Die armen Hüpfer stürzten sich aufs Futter  – sie werden überleben – und natürlich werden sie bei mir nicht verfüttert, sie dürfen leben bis zum natürlichen Heuschreckentod:-)) Nun bin ich gespannt, ob und wie Hornbach reagiert. Eines ist jedenfalls sicher: Hornbach, ich komme wieder!!!!‘

Achtung, Achtung, Achtung: wichtige Termine: am Sonntag, 19.02, findet der traditionelle ‚Metzgersprung‘ in Salzburg statt! Treffpunkt für unsere genaus so traditionelle Demo wäre 8 Uhr, vor der Franziskanerkirche in der Altstadt!
Samstag und Sonntag, 25. bzw. 26. 02. – jeweils von 11 bis 18 Uhr Kundgebung am Messegelände Salzburg gegen die ‚Hohe Jagd‘! Wer dabei sein möchte, bitte sagts uns Bescheid!!!!
 

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