Wiener Polizei setzte Aktivistin halbnackt mitten in der Nacht auf die Straße – Maßnahmenbeschwerde, die Verhandlung!!!!

Zur Erinnerung: am 11.10.2013 fand vor der rumänischen Botschaft in Wien eine von RespekTiere durchgeführte Kundgebung gegen die Tötung von Straßenhunden statt. Zur Untermauerung der Botschaft stellten sich nach dieser Versammlung drei unserer AktivistInnen in Unterwäsche (mit Lendenschurz), mit Kunstblut beschmiert, vor das Tor zur Botschaft und hielten zum weiterführenden Protest ein entsprechendes Transparent.

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Nach einiger Zeit traf die Polizei am Ort des Geschehens ein; in der späteren polizeilichen Anzeige ist vermerkt, dass die AktivistInnen zu diesem Zeitpunkt aufgrund der herrschenden Kälte und des Regens bereits am ganzen Körper zitterten. Obwohl sich die Protestierenden noch während der Sachverhaltsklärung bereit erklärten den Versammlungsort zu verlassen, hinderten sie die BeamtInnen am Gehen (‚Verletzung des Rechtes auf persönliche Freiheit‘, Anm.). Die Ausweisleistung wurde von den TierschützerInnen in Folge verweigert und während die PolizistInnen nun über die weitere Vorgehensweise berieten, kam es zu völlig unnötige höhnische Aussagen (ein Beamter zum Beispiel erkannte die Misere, sah er doch die durchnässten und frierenden TierschützerInnen vor sich – sein lapidarer Kommentar: ‚Brrr, jetzt wird’s aber kalt. Ich geh mal zum Auto und hol mir eine dicke, warme Jacke.’).
Ebenfalls aus der polizeilichen Anzeige geht hervor, dass von Seiten der Amtshandelnden mit einem Kollegen telefonisch Kontakt aufgenommen wurde, dieser gab an, keine weiteren Maßnahmen seinerseits aufgrund der geringen Anzahl der Kundgebungs-TeilnehmerInnen zu setzen. Trotzdem wurden die AktivistInnen, nachdem man sie über einer Stunde in der Kälte stehen hatte lassen, verhaftet und zur kilometerweit entfernten Polizeiinspektion gebracht. Mittels Identitätsdokumentenregister konnte die Identität eines der Aktivisten festgestellt werden und so wurde dieser um 19.30 entlassen. Er war nach wie vor nur mit einer Unterhose bekleidet, mit Kunstblut beschmiert, hatte keinerlei Papiere, Geld oder ein Telefon bei sich. Weiters war er ortsunkundig und hatte somit keine Möglichkeit irgend jemand von seiner Situation zu informieren, geschweige denn irgendwo Unterschlupf zu finden. Das Auto am Kundgebungsort, die Bitte, ob er denn ein Telefonat führen dürfte, wurde geradeaus verweigert – so stand ein langer Irrweg durch die Stadt bevor, durch strömenden Regen und glotzende Menschenmassen; der Aktivist sollte an den Folgen der Behandlung erkranken, verlor völlig die Stimme und wurde schließlich von seinem Arzt ‚auf unbestimmte Zeit’ krank geschrieben.

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Seine beiden MitstreiterInnen ging es indessen noch schlechter; sie wurden in ein anderes Gefängnis überstellt und dort in einer Zelle interniert! Um 23.45 schaltete sich der Anwalt eines Aktivisten ein, seine Identität war somit festgestellt und so wurde auch er entlassen. Sein Kollege, nach einer langen Suche hatte er das Auto endlich gefunden, wartete bereits vor dem Gebäude und nahm ihn freudigst ‚in Empfang‘; nun versuchte man der weiterhin inhaftierten Aktivistin für den Falle einer Freilassung Geld zu hinterlegen, dies wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung dass sie ohne die Feststellung ihrer Identität sowieso erst nach 24 Stunden (gegen Abend am nächsten Tag) freigelassen werden wird.
Dem entgegen, um 00.25, wurde die Tierschützerin noch einmal in ihrer Zelle nach den Personalien gefragt, diese wollte sie nach aber wie vor nicht bekannt geben – überraschenderweise wurde sie um 00.30 dennoch, auch ohne Aussage, entlassen! Natürlich wäre dieser Schritt nun als äußerst positiv zu bewerten, aber musste es tatsächlich auf diese beschämende Art und Weise passieren? Warum, so fragen wir uns, wurde sie nicht gleichzeitig mit dem anderen Aktivisten entlassen, dann, wo ein Auto auf beide gewartet hätte? Warum konnte kein Geld für sie hinterlegt werden, nun, da die BeamtInnen höchstwahrscheinlich sowieso schon wussten, dass man auch sie alsbald ebenfalls entlassen würde? Warum gab man auch ihr nicht die Möglichkeit jemanden von ihrer doch sehr bedrohlichen Situation zu informieren? Nein, sie wurde mit nichts am Körper außer blutverschmierter Unterwäsche, in regennasser Nacht, auf die Straße gesetzt; sie war ebenfalls ortsunkundig, und noch viel schlimmer: ohne Geld, ohne Ausweis, ohne Telefon… ein sehr unmotivierter Beamte erklärte ihr zwar, wo sich die nächste Haltestelle der öffentlichen Verkehrsmittel befindet, diese zu benutzen wäre aufgrund der Uhrzeit, des mangelnden Bekleidungszustandes, und natürlich aufgrund der Tatsache, dass sie sowieso keinerlei Geld bei sich hatte, gar nicht möglich gewesen! Und so irrte auch sie stundenlang in der Kälte umher. Durch das unfassbare Vorgehen – wir möchten noch einmal festhalten: wir klagen hier nicht die Verhaftungen selbst an (wir sehen sogar über die spätere eigentlich skandlöse Behandlung der beiden männlichen Aktivisten hinweg, nicht jedoch über den unbegreiflichen Umgang mit einer jungen engagierten Frau…), sondern nur das Umgehen der Polizei mit der Situation danach – brachten die Einsatzkräfte die Tierschützerin in eine äußerst bedenkliche und völlig unnötige Gefahrensituation; nicht auszudenken, was hätte passieren können, wenn eine 20-jährige Aktivistin weit nach Mitternacht völlig mittellos und fast unbekleidet durch die Kälte der Großstadt irrt…(ein kleines Gedankenexperiment: wie glauben Sie wäre die Reaktion, würde man die Töchter und Söhne eines/r der PolizistInnen, deren Vorgesetzten oder der PolitikerInnenbarde so behandeln?????)

Foto Tom
 
Aufgrund der Verletzung in Rechten durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt leiteten wir über unseren Anwalt Dr. Bernd Haberditzl eine Maßnahmenbeschwerde wegen des Verhaltens der Polizei gegenüber der Aktivistin ein.
Dem Rechtsvertreter wurde Akteinsicht verweigert. In einer Gegenschrift seitens der Polizei heißt es: ,,Im Zuge der fraglichen Amtshandlung war die BF (Beschwerdeführerin, Anm.) nie in einer Zelle angehalten worden.“ Weiters wurden beide mit ihr verhafteten Aktivisten nicht als Zeugen zugelassen, wohl aber drei PolizistInnen.
 
Die Verhandlung findet am Donnerstag, 18.09., um 9.30 am Verwaltungsgericht Wien statt und ist öffentlich zugänglich.

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