Tierschutz am Abstellgleis – Urteil nach dem ‚Alm- und Kulturflächenschutzgesetz’…

Das Urteil zur vermeintlichen Verletzung des fürchterlichen ‚Alm- und Kulturflächenschutzgesetzes‘  ist nach der Verhandlung am Linzer Landesverwaltungsgericht dieser Tage bei uns eingetroffen – und wir sehen die letztendliche Entscheidung mit einem lachenden, aber letztendlich auch mit einem umso mehr weinenden Auge!
Einerseits wurde das Strafmaß drastisch reduziert, von nahezu 500 Euro auf nunmehr 165 Euro. Das ist erfreulich, besonders, da das Linzer Landesverwaltungsgericht die eigentlich skandalöse Darstellung der BH Braunau ‚overruled‘, außer Kraft gesetzt hat; dort wurde ja (übrigens erstmals österreichweit) besagte Strafe gegen den RespekTiere-Obmann ausgerufen, obwohl die Zeugenaussage selbst des ‚Geschädigten‘ (die Anführungszeichen sind im Fazit wohl fehl am Platz, denn das ist der arme Mann doch in jedem Falle, jemand, der seine Tiere derart behandelt, muss ganz einfach ein Problem haben) eindeutigst nahelegte, dass zumindest an einem der beiden in Verdacht einer illegalen Betretung stehenden Tage eines kleinbäuerlichen Gehöftes im nämlichen Bezirk keinerlei Verletzung besagter Gesetzesvorlage überhaupt stattgefunden haben konnte… vielleicht kann das neue Urteil dann der Behörde eine Verhaltensregel sein, in Zukunft nicht vorschnell und völlig einseitig zu urteilen, ganz so, als hätte man eine wahre Freude daran, eine derart unverhoffte Auflage zu bekommen, um einem lästigen Tierschützer eins auszuwischen; so wäre es jedenfalls wünschenswert!
 
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Zum anderen aber bleibt der Vorwurf des illegalen Betretens, eines Betretens, welches in einer strafbaren Form so nicht stattgefunden hat; nun bleibt zumindest ein flaue Gefühl im Magen zurück, denn obwohl sich sowohl ‚Geschädigter‘ als auch ein zum ‚Tatzeitpunkt‘ anwesender Arbeiter in ihren Aussagen vollends widersprachen dann dennoch einen Schuldspruch zu fällen, lässt, vorsichtig ausgedrückt, Unverständnis aufkommen.
Das Gericht hat also entschieden, der Tierschützer hätte am Bauernhof Räume betreten, zu welchem ihm der Zugang eigentlich verweigert gewesen wäre – was so einfach nicht stimmt, gab doch Bauer selbst die Losung aus: ‚Geht zu den Tieren, Ihr wisst eh wo sie sind. Ich komme später nach‘. Noch wesentlich schlimmer aber ist das letztendliche Strafmaß in Anbetracht des Urteilgrundes: ein ‚Alm- und Kulturflächenschutzgesetz‘ in diesem Zusammenhang aus dem Ärmel zu schütteln, verheißt keine gute Zukunft sowohl für die sogenannten ‚Nutztiere‘ in den Ställen als auch für die KonsumentInnen deren Produkte. Warum? Weil, wenn konsequent angewandt, es einen Freibrief für jede Art von Tierquälerei innerhalb der Mauern einer bäuerlichen Tierhaltung bedeutet. Es nimmt jegliche Möglichkeit, einen ‚echten‘ Blick hinter die Wände der Tierausbeutungsindustrie zu werfen, eine Industrie, welche für sich das Belügen ihrer AbnehmerInnen zur Ehrensache gemacht hat… denken Sie doch nur an die Verpackungen von beispielsweise Eiern, wo immer nur Hühner auf grünen Wiesen zu sehen sind, oder von Putenfleisch, wo uns auf den Bildern der Verpackung suggeriert wird, die Puten würden in anscheinend natürlichster Umgebung leben; wo Kühe auf frischen Wiesen stehen und Schweine ein glückliches Dasein führen – in einem Land, wo Milch und Honig fließt…
 
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Denken Sie wirklich, dass künftig alleine der Arm der zuständigen Behörden ausreicht, um eine noch ungesetzlicher Ausbeutung der Tiere zu verhindern? Glauben Sie wirklich, dass eine Behörde, welche statistisch gesehen jeden Hof in Österreich 1-mal in 50 Jahren (!!!) kontrolliert, ausreichende Information für den Konsumenten beschafft? Gläsern arbeitet? Anprangert?
Das Alm- und Kulturflächenschutzgesetz gibt vor, es wäre zur Sicherheit der Bauern und zum Wohle der Tiere geschaffen, damit nicht jemand von außen Keime oder dergleichen nach innen in die Stallungen bringt; wie oft ist so etwas schon passiert, im Gegensatz dazu, wie oft wurden eben durch dieses Betreten unfassbare Skandale aufgedeckt, wo gänzlich fürchterlichste Zustände sonst wohl niemals ans Licht der Öffentlichkeit gelangt wären? Fakt ist auch, dass niemandes Absicht es ist, irgendjemanden anzuprangern, wo alles in Ordnung ist – in diesem Falle wird der Tierhalter nämlich gar nie merken, dass überhaupt jemand seine Tiere besucht hat.
Eine sehr provokante Frage wahrscheinlich, aber sie stellt sich trotzdem: muss ein Landwirt, der – laut einer Aussage eines Berufsvertreters im vielgepriesenen Dokufilm ‚Bauer Unser‘ von 2016 – 70 % seines Einkommens aus öffentlicher Hand bestreitet, nicht wesentlich gelassener sein, wenn betriebsfremde Personen in Stallungen nach den Tieren sehen? Sich vergewissern wollen, dass die Tiere so gehalten werden, wie er oder sie mit gutem Gewissen deren Produkte später erstehen wird? Verstehen Sie uns nicht falsch, natürlich kann es nicht sein, dass jedermann/frau in landwirtschaftlichen Gehöften wie selbstverständlich ein- und ausgeht, aber wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dann muss es ein menschliches Grundgesetz sein nachzusehen, ob denn die Tiere dort unsere Hilfe benötigen. Ferner, wenn ein Kuhstall offensteht und dadurch einen Blick auf die Tiere erlaubt, dann sollte es eigentlich aufgrund alleine der Voraussetzungen kein Problem sein – weder für den Inhaber noch für den Gesetzgeber – dass man sich persönlich überzeugt, unter welchen Bedingungen die Insassen dort ihr Leben verbringen; wie gesagt, nicht zuletzt im Wissen, dass der Betreiber zum überwiegenden Teil aus unseren Steuerabgaben bezahlt wird…
 
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Ehrliche und gewissenhafte TierschützerInnen wissen, wie weit sie im Zuge von Recherchen gehen dürfen; und deren Kurzbesuche wäre und sind für jegliche Landwirte überhaupt kein Problem, wenn es den Tieren dort gutgehen; niemand hat etwas zu befürchten, der seine ihm Ausgelieferten gut behandelt; tut er das aber nicht, so kann es nur gerecht sein, dass er oder sie dementsprechend zur Rechenschaft gezogen wird. Die Bauernleute von vornherein von dieser ‚Bürde‘ zu befreien, ist ein direkter Verrat am Tierschutz und ein direkter Verrat an die Verfassung unseres Landes, welches seinerseits den Tierschutz unter Lärm und Getöse in den Verfassungsrang gehoben hat (oder war dieser Schritt nur dafür da, um eine Profilierungssucht einiger PolitikerInnen zu befriedigen, um den Ruf der Republik, die sich ja solch wichtige Werte dem Himmel sei Dank auf die Fahnen heftet, zu festigen?). Wenn dem aber dann keine Taten folgen, sind all die Worte weniger wert als das Papier, auf dem sie geschrieben sind. Nicht mehr und nicht weniger!
Der Beschuldigte wird die Strafe bezahlen; zähneknirschend, selbstredend; aber ein Einsehen über das ‚Warum‘, das kann wohl nicht erwartet werden.
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Apropos: wie ernst es Vater Staat mit seiner Jagd auf die TierschützerInnen des Landes meint, unterstreicht die Herausgabe einer dicken Broschüre namens ‚Rechtssicherheit durch Betretungsverbot in OÖ‘ durch das Land Oberösterreich; darin gibt es Expertentipps, etwa von Seiten der Polizei, einen Leitfaden zum Ausfüllen einer Anzeige, selbstredend gleich ein Anzeigeformular selbst, das Aufstellen von Kameras wird da etwa empfohlen usw.; ‚radikale Tierschützer‘ dürfen an mehreren Stellen in der Erwähnung nicht fehlen – tatsächlich, aber das zuzugeben, dazu fehlt leider die Ehrlichkeit, ist der gesamte Leitfaden dazu gedacht, den Tierschutz künftig aus den Stallungen auszuschließen. Ein Beispiel? ‚Durch das unrechtmäßige Betreten durch fremde Personen wird insbesondere die Gesundheit und Sicherheit der Tiere gefährdet (echt? Inwiefern, wäre interessant! Denn ganz sicher werden viel mehr kranke Tiere später endlich ärztliche Hilfe bekommen. Gegenbeispiele, wo die Sicherheit und Gesundheit der Tiere mit Zuge von Tierschutzarbeit Schaden genommen hat, werden gerne entgegengenommen).‘ Es kommt aber noch viel schlimmer: ‚In den Medien werden diese Filme und Aufnahmen dann zu Skandalen verarbeitet und stellen ein verzerrtes Bild der Realität dar. Auch anonyme Drohungen sind in diesem Zusammenhang keine Seltenheit.‘ Hier spricht man den Medien geradewegs und von vornherein die Fähigkeit zur Einschätzung einer Situation ab, so als ob sich diese permanent mit den ‚radikalen Tierschützern‘ verbünden würden.
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Andererseits aber, wenn diese ein tatsächlich verzerrtes Bild von der Realität bringen, also wenn die Bauern hochgelobt werden und die Tierhaltung in idyllischen Bildern kommt, dann sind ebendiese Medien dem Bauernbund doch gut genug… Anonyme Drohungen? Ach wie gut, dass diese anonym sind, denn damit braucht man eine derartige Verleumdung dann auch nicht beweisen; eigentlich dient eine solch gottlos dämliche Aussage aber wohl nur dazu, um das Bild des ‚radikalen Tierschützers‘ als absolutes Feindbild, als hochkriminell, in den Köpfen der Bevölkerung zu platzieren. Und das gerade von einer Berufsgruppe, die so reich an Skandalen ist, dass nicht nur Bücher sondern ganze Bibliotheken damit gefüllt werden könnten, deren Lügen so oft enttarnt worden sind, deren Gier geradezu sprichwörtlich ist  …
Dieser Hintergrund, die wahre Intention der Broschüre, wird bereits im Vorwort ersichtlich; der ehemalige Landesvater Dr. Pühringer schreibt einleitend einige bemerkenswerte Sätze: ‚ … Nicht nur im Bereich der Hygiene, sondern auch im Hinblick auf tierschutzrechtliche Vorgaben haben unsere Bäuerinnen und Bauern nichts zu verbergen. Trotz Befolgung sämtlicher Auflagen vermuten immer wieder radikale Tierschützer (wer kann das Wort noch hören? Damit ist jedermann/frau gemeint, der/die sich gegen schlechte Tierhaltung auflehnt) Unregelmäßigkeiten (?) und dringen deshalb unbefugt in Stallungen ein.‘ Hat Herr Pühringer denn wirklich noch nie etwas von all den furchtbaren Geschehnissen, welche verschiedene Tierschutzvereine immer wieder ans Licht der Öffentlichkeit bringen, gehört? Nein, nicht alle Bäuerinnen und Bauern behandeln ihre Tiere schlecht, gewiss nicht. Aber ebenso gewiss ist auch, dass es manche doch tun! Und Schönreden ist vielleicht eine PolitikerInnengepflogenheit, aber den Tieren bringt ein solch erbärmliches Verhalten gar nichts. Nicht einmal in Oberösterreich.
 
Achtung, Achtung! Kommendes Wochenende ist ein Feierwochenende! Wir sind von Freitag bis Sonntag auf der Veganmania in Wien, Freitag 14 bis 22 Uhr, Samstag 10 bis 22 Uhr, Sonntag 10 bis 18 Uhr! Veganmania Museumsquartier!

Dazu findet dieses Wochenende auch das wunderbare Faiplanet in Linz statt, wo wir ebenfalls mit einem bunten Infostand vertreten sein werden! Linzer Volksgarten, 12-20 Uhr! Besuchen Sie uns an den Ständen, wir freuen uns auf Sie!!!
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