Skandal enthüllt! Jahrzehntelange Tierquälerei von Jägerschaft gedeckt? Und der Schütze mordet weiter!

Punktgenau zum 1. Salzburger Jägerball und zum Start der ‚Hohen Jagd‘ am Salzburger Messegelände deckt RespekTiere einen riesen Skandal auf und geht damit an die Öffentlichkeit. Was sich im Moment vor unseren Augen auftut, spottet einmal mehr jeder Beschreibung. Brisante Papiere wurden da übermittelt, welche eine schwere Tierquälerei zutage bringen, begangen von einem Jäger – und dass über mehrere Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte hinweg. Die Beweislast ist erdrückend, das Geschehen nahezu lückenlos nachvollziehbar. Das besonders Furchtbare: viele wussten davon, in Fakt eine ganze Gemeinschaft; nur einer aber fasste schließlich allen Mut zusammen und brachte den Fall zur Anzeige. Was folgte, ist ein echter Krimi, mit sämtlichen Zutaten und Spannungsmomenten versehen, inklusive der allgegenwärtigen Intrigen, welche solchen Vorkommnissen oft die letzte Würze verleihen; und obwohl die Tat (eigentlich Taten, wir werden später darauf zurückkommen) einwandfrei belegt war, geriet der Motor der Akte trotz Intervention selbst der Staatsanwaltschaft plötzlich ins Stottern, bis er letztendlich vollends in sich zusammensackte. Dabei wollen wir es aber nicht beruhen lassen und fordern nun eine späte Aufklärung, inklusive eines lebenslangen Jagdverbotes des Täters.
Was war also passiert? Ein aufgeregter Informant, er hatte den ORF-Beitrag zur Nacht des Fuchses gesehen wo auch wir unsere Meinung kundtun durften, schilderte die folgenden Geschehnisse am Telefon; schon am Tag darauf trafen wir uns mit dem Zeugen (der jederzeit für eine gerichtliche Aussage zur Verfügung steht), welcher dann das Gesagte auch noch mit eindeutigem Schriftverkehr belegen konnte. Wie er zu den Papieren kam, darüber möchten wir im Moment noch nicht sprechen.
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Fotos: sie sind doch viel mehr Heger als Jäger…
Jedenfalls, dem Jagdleiter des Jagdreviers Berndorf bei Salzburg, Herr S. (welchen wir inzwischen selbstverständlich kontaktiert haben und der alle Aussagen voll inhaltlich bestätigten konnte) war eine von einem Kollegen – in Fakt seinem damaligen Stellvertreter – begangene Tierquälerei zu Ohren gekommen. Der Verdächtige, Herr K., so stellte sich heraus, hatte einen Rehbock mit einem Kleinkalibergewehr (22 Win.Mag) in seinem Auto sitzend angeschossen und schwer verletzt. Zur Info: die Jagd mit einer solchen Büchse und der dazugehörigen Munition ist verboten, weil das Geschoss zu wenig Geschwindigkeit aufnimmt, den Körper eines größeren Tieres nicht durchdringt. Heißt, das Projektil hinterlässt eine schlimme Eintrittswunde, bleibt aber dann unweigerlich im Körper stecken und verursacht dort unfassbare Schmerzen. Es gibt keine Austrittsstelle, ergo auch keinen Blutaustritt, sodass sich die Wunde sehr schnell infiziert. Eine Schockwirkung wie bei großkalibrigen Gewehren entfällt, wodurch der Schmerz ungedämpft und ein fürchterliches Leiden vorprogrammiert ist (halten wir fest: der Jäger verwendete nicht nur eine für den Jagdbetrieb nicht zugelassene Waffe, sondern auch noch eine ‚für die Erlegung von Schalenwild‘ nicht zugelassene Munition).
Der Rehbock schaffte es trotz seiner schrecklichen Wunde ins Unterholz zu entfliehen, worauf der Schütze die Verfolgung aufnahm, nach dem geflohenen Tier suchte. Am Abend, Stunden nach der Tat, wurde ein anderer Jäger auf ihn aufmerksam, lies sich die Geschehnisse schildern, und zusammen versuchten sie nun den Schwerverletzten zu stellen; im späteren Vorfallsprotokoll des zuständigen Jagdleiters S. sollte vermerkt sein, dass der zufällig Hinzugekommene aussagte, der Beschuldige war über sein Erscheinen ’so ganz und gar nicht erfreut, es war ihm sichtlich unangenehm‘. Warum er sich trotzdem an der ‚Nachsuche‘ beteiligte, ist schnell erklärt: weil ihm der Rehbock leid tat! Gegen 21 Uhr abends konnten sie das arme Tier erneut neben der Straße erblicken, wo nun der Verdächtige sofort wieder seine für diese Zwecke verbotene Waffe auf den Verletzten richtete und nochmals abdrückte. Er, neben der Karriere als Gesetzesbrecher offenbar auch noch ein besonders mieser Schütze, verfehlte, worauf der Rehbock einmal mehr in den Wald floh. Der Jägergefährte holte nun seinen Hund, um die blutige Spur zu verfolgen. Der allerdings ‚zeigte nicht an‘, und so wurde aus dem Duo letztendlich sogar ein Trio, oder besser ein Quintett, denn ein weiterer Jäger samt Hund, wurde hinzu geholt. Zu fünft, drei Menschen und zwei Hunde, setzte man die gnadenlose Hetzjagd fort. Als es schließlich jedoch zu dunkel wurde, zog man sich zurück.
Am nächsten Tag gegen 8 Uhr früh startete die Pirsch von Neuem. Dieses Mal waren die fünf erfolgreich. Sie fanden den Schwerverletzten. Was nun folgte, spottet jeder Beschreibung. Originalaussage: ‚Der Hund von xxx hielt den Bock nieder und xxx knickte den Bock mit seinem Messer.‘ Was bedeutet, der Hund des einen Jägers hatte sich ins Hinterteil des Opfers fest verbissen, der Hundehalter griff zum Messer und schnitt dem Leidenden die Kehle durch. Ohne jegliche Betäubung, versteht sich. Nachsatz: das tote Tier wurde daraufhin in die ‚Wildkammer‘ eines weiteren Jagdschutzorgans, für die ordnungsgemäße Verarbeitung des ‚Wildbrets‘ zuständig, gebracht. Der Kleinkaliber-Schütze, im folgenden Protokoll als ‚kundig‘ ausgewiesen, erklärte das Fleisch für unbedenklich, obwohl laut der Jagdhygieneverordnung kein Wild zum Verzehr freigegeben werden darf, wenn der erste zu einer Verletzung führende Schuss länger als 3 Stunden zurückliegt. Und schon gar nicht, wenn sich noch dazu ein Hund ins Fleisch verbissen hatte…

Es wird noch brisanter, aber dazu später. Wie ging die traurige Geschichte also weiter?
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Foto: (Schein-)Heilig
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Fotos: auch das schöne Geschlecht ist manchmal so ganz und gar nicht schön; zumindest ist es nicht vor der Mordlust gefeit… rechts: im Zuge einer Recherchereise nach Tschechien entdeckten wir eine Fasanerie; einer der Vögel musste vorzeitig sterben, weil er offensichtlich Füches anlocken sollte, die dann in schweren Schlagfallen getötet wurden…
Die furchtbaren Ereignisse blieben nicht im Verborgenen; sie wurden innerhalb der Jägerschaft zum diskutierten Gesprächsthema. Der für das Revier zuständige Jagdleiter, Herr S., reagierte schließlich wie ein Mann von Ehre eben reagiert. Er legte K. den freiwilligen Austritt aus dem Jägerkonsorzium nahe. Eine Konsorziumsitzung wurde einberufen (12.07.2016), woran sich 5 Jäger beteiligten, darunter auch K. selbst, zu diesem Zeitpunkt noch immer in seiner Funktion als Jagdleiter-Stellvertreter. Die Vorgehensweise schien eine beschlossene Sache, bis sich letztlich aber aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen zwei der Mitglieder auf Seiten von K. stellten, und somit eine 3:2-Mehrheit herstellten. Auch wichtig: zuvor noch war die Angelegenheit dem Hegemeister Mag. H. übergeben worden (28.07.2016), ein Jurist, der neben seiner Jagdleidenschaft auch Bezirksrichter ist. Der will die Angelegenheit mit einer Selbstanzeige K’s regeln. Hierfür hatte Jagdleiter S. eine handschriftliche Sachverhaltsdarstellung zur Vorlage verfasst. Diese, so lautete ein Versprechen, würde 1:1 übernommen werden.
Nebensatz: Herr Mag. H., in seiner Funktion als Hegemeister (Jägerschafts-Struktur: 1. Landesjägermeister, Stellv., 2. Bezirksjägermeister, 3. Hegemeister, 4. Jagdleiter, 5. Jäger), entgegen der bei solchen Fällen üblichen Vorgehensweise, hat die schwerwiegenden Missstände nicht der Jagdbehörde gemeldet.
Gleichzeitig richtet Jagdleiter S. ein Schreiben an die BH Salzburg, eine ‚Anzeige wegen mehrfacher Übertretung des Salzburger Jagdgesetzes durch das Mitglied der Jagdgesellschaft K.‘ … Herr K. hat hierdurch gegen die Bestimmungen des $ 70 Abs. 1 lit b JG, § 70 Abs. 3 lit a, lit. B und lit. D JG verstoßen‘.

K. reichte am 03.08. des Jahres seine Selbstanzeige ein. Darin aber war das Geschehen nun plötzlich völlig konträr dargestellt. Der Verdacht liegt nahe, man wollte den Jäger schonen, kein öffentliches Interesse wecken, und so wurde das Schreiben sehr wahrscheinlich nicht von K. selbst verfasst, sondern in seiner stark abgeschwächten Form vom Jagdpächter, also Hegemeister Mag. H., wie gesagt ein (wortgewandter) Jurist, Zeile für Zeile diktiert.
Jagdleiter S. wusste von dieser Entwicklung zu dem Zeitpunkt noch nichts. Um den Frieden in der jetzt zerrütteten Gemeinschaft wiederherzustellen, gab er schweren Herzens, aber im Interesse der Gruppe bei der folgenden Zusammenkunft der Gemeinschaftsjagd Berndorf am 23.08. sein Ausscheiden aus der Jägergruppe bekannt. In selber Besprechung sagte auch K. verbindlich seinen Austritt zu (die BH Salzburg Umgebung hatte ihm am 21.09.2016 die Jagdkarte entzogen – für ein (!!!) Jahr… mehr sollte ihm nicht passieren, aber das wusste Jagdleiter S. im Augenblick natürlich noch nicht). Alles schien doch noch halbwegs geregelt; K. würde für sein Fehlverhalten bestraft werden, ohne die beiden Kontrahenten würde in der Jagdgemeinschaft wieder Ruhe einkehren, die Gerechtigkeit hätte zumindest teilweise gesiegt.
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Fotos: Sprachverwirrung? Ist es nun die ‚Jagd‘ oder ‚jagt‘ da jemand? Nehmen wir halt den Mittelweg! Ist dem Autor sicher nach zuviel Genuss des allgegenwärtigen Gerstensaftes eingefallen…
Aufgrund der Selbstanzeige landete die Angelegenheit vor der Staatsanwaltschaft Salzburg. Aus deren Abschluss-Bericht (30.09.16) erfährt Ex-Jagdleiter S. nun aber erstmals davon, dass ‚sein Vorschlag‘ zur Selbstanzeige doch nicht, wie versprochen, 1:1 wiedergegeben, sonder ganz im Gegenteil, in für den Belasteten extrem abgemilderter Form den Behörden überreicht worden war.
Für zusätzliche Sprengkraft sorgt folgende Tatsache: in der dem Kleinkaliber-Jäger diktierten Selbstanzeige, die – erinnern wir uns – überhaupt erst, nachdem der für das Revier zuständige Jagdleiter die Initiative ergriffen und einen Ausschluss des Beschuldigten aus der Gemeindejagd verlangt hatte, vonstattenging, sprach dieser nun davon, er hätte den Rehbock zufällig neben der Straße stehend entdeckt, als er mit seinem Wagen unterwegs gewesen war. Sofort bemerkte der Jäger nun eine Verletzung an dessen Hinterbein (ja, natürlich, beim Vorbeifahren sieht man so etwas gleich, zumindest mit dem geschulten Auge eines Jägers – und die Zunge, die Jägerlatein perfekt beherrscht, beschwört dann derartige Fantasien, Anm.) worauf der gute Mann beschloss, ihn edelmütig wie er nun mal ist ‚von den Leiden erlösen‘ zu wollen.  Weil er aber kein anderes Gewehr mit sich hatte, nahm er eben die verbotene Büchse, schoss voreilig und verursachte damit die schreckliche Verletzung (beredet sollte vielleicht auch einmal die Tatsache werden, dass Jäger anscheinend sogar bei Routineausflügen, zum Beispiel beim Einkaufen, ihre Büchsen mitführen; wozu eigentlich? Und was sagt das Gesetz dazu?).
Der Hundeführer gab dem entgegen in seiner späteren Zeugenaussage bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft allerdings an, Herr K. hätte während der Verfolgung kein Wort von dem Problem mit dem Hinterfuß erwähnt. ‚Die Verletzung sahen wir erst, als der Rehbock verendet war. K. sagte dann zu mir, dass er dies vorher nicht gesehen haben.‘
Bedeutender Zusatz: ‚Es handelte sich um einen interessanten Bock im waidmännischen Sinne. Ich glaube daher, dass er ihn deswegen erlegen wollte, obwohl er eine ungeeignete Waffe dabei hatte.‘ (Anm., ein ‚im waidmännischen Sinne interessanter Bock‘ ist ohne Zweifel ein solcher, welcher über ein größer als übliches ‚Gehörn‘ verfügt, also eine begehrenswerte Trophäe verspricht) 

Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung, unter Bezirkshauptmann Mag. Schneglberger, gab für die Staatsanwaltschaft am 08.09. zu Protokoll:
‚Rehe sind Schalenwild. Bei der von Herrn K. verwendeten Repetierbüchse handelt es sich um ein Kugelgewehr mit einer Randfeuerpatrone. Gem. §70 Absatz 3 lit. A des Salzburger Jagdgesetzes 1993 … ist die Benutzung von Schusswaffenmunition und Zielhilfsmittel, die für die Jagd auf jagdbare Tiere nicht bestimmt sind, verboten. …. Hintergrund dieser Regelung ist die geringe kinetische Energie von Randfeuerpatronen. …. Ist das Beschießen von Schalenwild mit Schrot oder solchen Kugeln und Patronen, die keine der Stärke des Wildes entsprechende ausreichende schnelltötende Wirkung erwarten lassen, verboten.
….
Bei Rehwild muss die Mindestgeschossenergie 1000 Joule bei einer Entfernung von 100 Metern betragen. Bei der von Herrn K. verwendeten Waffe liegt die Geschossenergie beim Verlassen des Laufes zwischen 410 und 440 Joule. Bei einer Entfernung von 100 Metern ist die Geschossenergie entsprechend geringer.
Aus dem dargelegten ist ersichtlich, dass Herr K. die Waffe, auch zum Abgeben eines Fangschusses, nicht hätte verwenden dürfen.

Er hat in Kauf genommen, dass er einem Tier ev. unnötige Qualen zufügt.
Um Mitteilung des Ergebnisses der dortigen rechtlichen Prüfung wird ersucht, damit gegebenenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden kann.‘
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Foto: dieses Reh war vor einigen Jahren nahe Salzburg angeschossen worden; mit ‚Nachsuche‘ hielt man sich wohl nicht lange auf…
Auch diese eigentlich ernüchternde Darstellung zeigte offenbar keine Wirkung auf die bearbeitende Behörde.
Jagdleiter S., völlig enttäuscht und desillusioniert, überreichte daraufhin seine Selbstverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft. Nun wollte er die Sache nicht mehr auf sich beruhen lassen; er würde sich einen Anwalt nehmen und den Fall aufrollen. Allerdings, die Suche nach einem solchen blieb erfolglos. Niemand wollte übernehmen, der Grund dafür ein klarer – weil die Verstrickung der einzelnen Akteure bis in hohe Kreise reichte. Richter und Jagdpächter H. sei unantastbar, hörte S. immer wieder. Ein sehr bekannter Anwalt sagte sogar wörtlich: ‚Du wirst keinen finden, der gegen den Richter vorgeht.‘
Am 17.11., mittlerweile aus der Jagdgesellschaft hinaus gedrängt, reicht Ex-Jagdleiter S. bei der BH Salzburg Umgebung eine Niederschrift ein. Wegen des skandalösen Geschehens sah er offensichtlich seine Reputation in Frage gestellt und ersuchte deshalb nochmals um Aufklärung der Geschehnisse. Alleine auf Grund des inzwischen erfolgten Jagdkartenentzuges des Herrn K. fühlte er sich in seiner Behandlung der Begebenheiten zurecht bestätigt und wollte nun nicht einsehen, dass er dennoch, trotz der korrekten Vorgehensweise, zumindest sozial benachteiligt zurückblieb. S. vermerkte nun auch die Rolle der anderen Jagdschutzorgane (jene, die sich offensichtlich hinter K. gestellt hatten), welche seiner Meinung nach ihren eigentlichen Verpflichtungen, nämlich der Benennung der Verfehlungen, nicht nachgekommen waren, sondern lieber die Missstände zu vertuschen hätten versucht.

Im Juni 2017 folgte nicht zuletzt aufgrund seines Selbstdarstellungsprotokolles ein neues Verfahren; der bisher den Fall behandelte Staatsanwältin war der Fall inzwischen allerdings aus rätselhaften Gründen entzogen worden, eine Oberstaatsanwältin übernahm – und verwarf die Angelegenheit schließlich!
Herr S. versuchte in Folge auch die Volksanwaltschaft einzuschalten; diese allerdings fand keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten.
Letzter Höhepunkt: Das Oberlandesgericht Linz wies eine von Herrn S. eingebrachte Beschwerde die Rolle des Bezirksrichters betreffend ab.
 
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Foto: feine Gesellschaft; österreichische JägerInnen auf Jagdreise in Tschechien.
Anmerkung: schon öfters war ein Kleinkaliber-Schütze durch verbotene Abschüsse in der besagten Region aufgefallen. Ein Jagdleiter eines anderen Jagdreviers zeigte einem Zeugen im Juli oder August 2016 ein Foto, worauf man einen angeschossenen Rehbock erkennen konnte. Die kleine, klar ersichtliche, Einschusswunde legte den Gebrauch eines Kleinkaliber-Gewehres nahe. Die Wunde zeigte einen entsetzlichen Madenbefall. Der Rehbock war von den Jägern des an Berndorf angrenzenden Jagdreviers noch lebend aufgefunden und schließlich von seinen furchtbaren Leiden erlöst worden. Der Verdacht: hat Herr K. auch dieses Tier auf dem Gewissen?
Ist er gar verantwortlich für immer wieder auftretende Fälle anderer, ebenfalls durch Wilderei ums Leben gekommene Opfer?
Noch ein Beispiel? Im Dezember 2015 waren Jäger mit der Zerlegung von zwei Rehkörpern beschäftigt. Aus den Abschusslisten ging hervor – die Tiere waren von K. getötet worden. Ein Kitz wies 3 Einschusslöcher auf – aber keine Austrittswunde. Was wiederum auf den Gebrauch eines Kleinkaliber-Gewehres rückzuführen ist! Der die Kadaver bearbeitende Fleischer machte drei Einschusslöcher – ‚an der rechten Schulter, im Bereich des Rückgrates und am Haupt‘ des Tierkindes – aus. Bei der Einschusswunde im Rücken konnte er das Projektil klar erkennen – eindeutig ein Kleinkaliber.

Jäger S. wurde später Zeuge, als K. sein Kleinkaliber-Gewehr bei einer ‚Nachsuche‘ verwendete. Derartige Büchsen sind nicht ‚nur‘ für die Jagd selbst, sondern auch hierfür verboten…
Der damalige Jagdleiter (und somit Vorgesetzte des Herr K.) des beanstandeten Gebiets wusste von der Verwendung der verbotenen Waffe, sah in dem Vergehen aber keinen Anlass, K. hierfür zur Verantwortung zu ziehen.
Wörtlich soll er 2015 über K. gesagt haben: ‚Die, welche er findet, liefert er. Die angeschossen wurden, gibt es nicht.‘ Ein Zeuge: ‚Dies soll heißen, die angeschossenen Tiere würden nicht existieren; es klingt auch so, als wären ihm die angeschossenen Tiere egal.‘ Der Jagdleiter fügte hinzu, K. würde die verbotene Waffe verwenden, ‚weil er mit anderen nicht umgehen kann‘. Ein Grund soll darin liegen, dass ‚seine Finger zu klein für eine größere Waffe sind‘. Ein unbedarfter Jäger fragte 2016 nochmals, warum K. diese eine verbotene Waffe gebrauchen dürfe; Antwort: ‚Das ist halt der K., da muss man drüber hinwegschauen‘.
Ein anderer Zeuge wusste von einem weiteren Vorfall, geschehen bereits 2014; damals erzählte besagtem Mann der Schütze selbst, er hätte (erneut aus dem Auto heraus) einen Rehbock mit dem Kleinkaliber angeschossen, dabei schwer verletzt. Als er beim Sterbenden anlangte, musste er nochmals zurück zum Wagen, weil er die Waffe dort zurückgelassen hatte. Er holte sie und setzte einen ‚Gnadenschuss‘… Auch hierbei handelte es sich übrigens um einen ‚im waidmännischen Sinne interessanten Bock‘, jedefalls prahlte K. mit dem Abschuss des ‚Großen‘.
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Warum all diese Vorfälle gedeckt wurden und werden (wie viele gleichartige gibt es noch???), das sollte sich die Jägerschaft bis in deren höchste Kreise fragen; denn ja, selbst der Landesjägermeister soll über die Missetaten des Herrn K. schon vor einem Jahr informiert worden sein. Reaktion? Bis heute keine, zumindest keine nach außen hin erkennbare. Herr K. jagt jedenfalls noch immer.

Und genau solche Menschen beschimpfen uns – wie zuletzt der Bezirksjägermeister Schnöll in einem Bezirksblatt-Interview – als ‚ungebildet und ohne Erziehung‘.  Keiner von ‚uns‘ allerdings muss sich mit derart schwerwiegenden Vorwürfen herum plagen wie die Jägerschaft selbst. Aber was soll man sich von einer Gesellschaft, wo sogar deren oberster Vertreter in eine gewaltsamen Entwendung von persönlichem Eigentum samt Körperverletzung verwickelt ist, anderes erwarten? Bestimmt nicht, dass sie die Täter in den eigenen Reihen nennt und anklagt, sich einer dringenst notwendigen inneren Reinigung stellt. Denn eine Grundvoraussetzung hierfür wäre Charakter, und Bildung sowie Erziehung erst recht!  

P.S.: inzwischen ereignete sich wohl ein weiterer Fall, den es zu untersuchen gilt: ein Fuchs wurde angeblich in einer Lebendfalle gefangen … und dort ‚vergessen‘! Das arme Tier ist jämmerlich verhungert eine unfassbare Tragödie, ein unbeachteter tagelanger Todeskampf. Auch hier gibt es dem Vernehmen nach eine Verstrickung zu Herr K., nur die Beweise fehlen leider…
Wie auch immer, wir verlangen eine lückenlose Aufklärung sämtlicher Ereignisse und ein lebenslanges Jagdverbot für Herrn K.!
Findet Ihr die Geschichte genauso unfassbar wie wir? Dann bieten sich am Wochenende gleich die großartigen Gelegenheiten Euren Ärger in einen Protest umzuwandeln!
Heute sind wir beim 1. Salzburger ‚Jagaball‘ dabei – durch eine höchst beanstandeswerte ‚Flexibilisierung‘ neuer Gesetze durch die Jägerschaft allerdings ein bisschen abseits vom Geschehen – Beginn der Kundgebung 19 Uhr, bei der Mariensäule am Domplatz!
Auch vor der ‚Hohen Jagd‘-Messe werden wir am Samstag und Sonntag präsent sein; genauere Infos hierzu bitte unter info@respektiere.at, denn auch hier gibt es Probleme mit der Anmeldung, sodass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau wissen wo wir denn dann wirklich stehen werden!
Sei dabei – Deine Stimme zählt!!!
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