Halal-Schächtungen im Bundesland Salzburg?

In Hallein bei Salzburg gibt es eine Stadt-Metzgerei. Dieser Umstand alleine wäre ja nicht bemerkenswert, aber ein Blick in die Auslage des Geschäftes erregt dann doch das Interesse. Dort nämlich prangt links und rechts neben dem Bild eines Rinderkopfes der Aufdruck ‚Halal‘ in arabischen und deutschen Schriftzeichen. Ein weiteres zeigt ein lachendes Huhn, mit freudig übereinandergeschlagenen Flügeln, so als ob es gerne für uns Menschen sterben würde. Auch darüber steht in dicken Lettern der Vermerk ‚halal‘. In einem Bundesland, wo von Seiten der Behörden bisher das betäubungslose Schlachten als ‚kein Thema, da keine Bewilligung‘ tituliert wurde, birgt die Angelegenheit dann doch einiges an Zündstoff in sich…  
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Zur Erklärung: der Begriff ‚halal‘, also erlaubt (im Gegensatz zu ‚haram‘), umfasst alle möglichen Bereiche des Lebens, beispielsweise auch die Kleidung oder Gewohnheiten im täglichen Alltag. Ebenso findet er im zwischenmenschlichen Umgang seine Anwendung. Besonders Augenmerk allerdings gilt ihm im Zusammenhang mit Lebensmitteln, und da vor allem mit Fleisch. Denn ‚halal‘ setzt eine Schlachtung nach religiösen Vorschriften voraus, welche im Gegensatz zu anderen Tötungsakten oft (aber nicht immer und ausnahmslos) ohne Betäubung durchgeführt wird. Eine solche Tötungsart ist zwar nach österreichischem Gesetz als offensichtliche Tierquälerei streng verboten, aber wenn … ‚dringende religiöse Vorschriften‘ eine solche Maßnahme erfordern, dann gibt es hierfür Ausnahmeregelungen. Für eine entsprechende Genehmigung muss in diesem Falle während der Schlachtung aber zumindest ein Tierarzt anwesend sein und das Tier muss unmittelbar nach dem Kehlschnitt betäubt werden (das so unselige ‚Post-Cut-Stunning‘; eine typisch österreichische Lösung halt, die alle Seiten zufriedenstellen möchte – und dabei grandios scheitert. Ganz nebenbei, Vater Staat behauptet zwar, man könne ein betäubungsloses Schlachten aufgrund der in der Verfassung verbürgten Religionsfreiheit in einer Demokratie nicht gänzlich verbieten, er gibt aber andererseits auch keine Antwort darauf, warum ein solches Verbot in anderen, ohne jede Frage ebenfalls demokratischen, Ländern durchaus möglich ist – in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen, Niederlande, Polen, Schweiz, Schweden, sowie Flandern (ein Teilstaat des Belgischen Königreiches) darf kein Tier ohne vorangegangene Betäubung getötet werden).
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Bislang standen betäubungslose Schlachtungen im Bundesland Salzburg kaum zur Diskussion, gibt es doch im gesamten Raum keine hierfür registrierten Betriebe, somit sind selbsterklärend auch keinerlei Bewilligungen ausgestellt. Dem allerdings, wie eine Recherche von ‚Salzburg 24‘ im letzten Jahr ergab, widersprechen die Angaben der Islamischen Glaubensgemeinschaft, wonach sehr wohl entsprechende Betriebe gemeldet seien. Nichtsdestotrotz existieren keinerlei Kontrollen, auf Grund des angeblichen Nichtvorhandenseins entsprechender Anträge sind sie ‚kein Thema‘.
Nicht zuletzt deshalb machte uns der Aufdruck auf den Glasscheiben der besagten Fleischerei stutzig; ein Blick auf die Facebook-Seite besagter Einrichtung lässt – vorsichtig ausgedrückt – dann tatsächlich ein flaues Gefühl in der Magengrube aufkommen. Zumindest verstörend wirken Bilder, wo der Besitzer des Geschäftes sich mit offensichtlichen Mitarbeitern im Schlachtraum präsentiert, inmitten von toten Tieren; allesamt sind diese Leute in Straßenkleidung abgebildet, ohne jegliche Kopfbedeckung, das Handy im Anschlag, die T-Shirts verschmiert, der Boden blutgefleckt. Und jetzt kommt das wirklich Seltsame: der Betrieb ist behördlich eigentlich nur als reiner Lebensmittelhändler deklariert, er hat nicht einmal eine Schlachterlaubnis – weder zur betäubten, und schon gar nicht zur Schächtung!
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Foto: was viele Menschen oft vergessen: der Islam hat genau wie das Christentum wunderschöne Textstellen zu bieten, welche auf einen besonderen Umgang mit Tieren hinweisen. Und darauf, wie Allah es sich wünscht, dass man der Schöpfung beisteht wo immer es geht. Wie diese beiden muslimischen AktivistInnen vorzeigen: eine gute Tat an einem Tier ist wie eine gute Tat an einem Menschen, während Gewalt am Tier genauso schlimm ist wie Gewalt an einem Mitmenschen!
Vielleicht aber, so dachten wir, sind diese Bilder dann in fremden Räumen entstanden, an Orten, wo es entsprechende Genehmigungen gibt und wo ein ‚echter‘ Fleischer arbeitet; von wo die Halleiner Metzgerei das benötigte Fleisch, vorproportioniert, bloß zukauft? Und dabei fertigen die Inhaber des Geschäftes in fremden Schlachthöfen besagte Fotos an, in Tarnhosen und mit einem Lächeln auf den Lippen, zur Unterstützung des Macho-Gehabes; Mann präsentiert sich archaisch, kommt sich dabei einfach nur irgendwie cool vor. Könnte durchaus sein. Die Aufnahmen müssten dann allerdings in Niederösterreich oder in der Steiermark gemacht worden sein, denn nur in diesen beiden Bundesländern wird österreichweit offiziell geschächtet. Aber wie passt jetzt ein ebenfalls auf der Facebook-Seite präsentiertes Video dazu, welches den Besitzer in einem Stall zeigt, wo gerade ein Rind zur Schlachtung ausgesucht wird, und wo der Tierhalter einen eindeutig Tennengauer Dialekt spricht? Wo man in nächster Sequenz den Viehhändler mit besagtem Todgeweihten gemeinsam im Transporter-Anhänger sieht? Wird jenes Rind zwar im Tennengau gekauft, aber dann nach Niederösterreich oder in die Steiermark gekarrt, um dort getötet zu werden? Um das Fleisch danach fein verpackt erneut zurück in Richtung Salzburg zu befördern? Oder ist der Bauer ein in den Osten ausgewanderter Salzburger, der sich dort eine neue Existenz aufgebaut hat? Alle Optionen dürfen als sehr unwahrscheinlich gelten.
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Und wie verhält es sich mit der Bildserie, wo zuerst ein wunderschöner Stier auf der grünen Weide gezeigt wird; derselbe findet sich dann im Schlachtraum wieder, den Kopf an ein Pult gelehnt, das Messer vor sich (nach religiösen Riten darf das zu tötende Tier die Mordwaffe vor dem Schnitt übrigens gar nicht zu Gesicht bekommen…); der Ladenbesitzer steht lächelnd daneben, die Hand am Kopf des Tieres, der Gute dabei erneut in Straßenkleidung. Im abschließenden Bild hängt der triefende Körper kopfüber im blutigen Schlachtraum, bereits gehäutet, der Metzger – der ja eigentlich gar keiner ist, zumindest unseres Wissens nach über keinerlei Befugnis verfügt – steht mit selbem Messer in der Hand lächelnd daneben. Das ist dann doch alles schon ziemlich abstrus, um nicht zu sagen unglaubwürdig…
Passiert die Schlachtung also doch in Salzburg? Dann aber gilt es einige dringende Fragen zu klären. Etwa: wie sieht es tatsächlich mit der Genehmigung aus? Gibt es eine solche, und zusätzlich eine für rituelles Schlachten? Wenn ja, warum sprechen die Behörden in Salzburg dann im Zusammenhang mit dem betäubungslosen Schlachten von ‚hier kein Thema‘, versprechen einhellig seit vielen Jahren, ‚bei uns‘ wird nirgends betäubungslos geschlachtet? Ja, und grundsätzlich, darf der Geschäftsführer überhaupt schlachten? Weiters: wo ist der gesetzlich verpflichtete Tierarzt, der die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchzuführen hat? Spätestens der müsste nämlich zumindest beanstanden, in welcher Kleidung die Protagonisten auftreten. Laut Lebensmittelgesetz ist ein derartiges Vorgehen nicht nur unprofessionell, es ist ganz einfach verboten. So oder so.
Dann gibt es noch ein Bild, welches ein Stück Fleisch auf einem Holzbrett zeigt. Vergrößert man die Aufnahme, ist eine starke Verunreinigung mit altem Fett oder Talk rund um die Unterlage zu erkennen. Eine Tatsache, die erneut auf schwere Hygienemängel schließen lässt.
Ein weiteres zeigt einen gehäuteten Tierkopf in der Verkaufsvitrine. Aus welchem die Augen nicht entfernt wurden. Weil diese aber nicht ‚genusstauglich‘ sind, hätten sie vor der Tauglichkeitskennzeichnung des Fleisches durch den Tierarzt entnommen werden müssen, was wiederum den Verdacht aufkommen lässt, dass eine ordnungsgemäße Fleischbeschau hier wohl nicht stattgefunden hat.
 
Wie wir nun in Erfahrung bringen konnten, gab es bereits mehrere diesbezügliche Beanstandungen. Ermittlungen von verschiedenen Seiten haben begonnen. Es kommt also Bewegung in die Sache. Wenn nicht bisher, dann zumindest jetzt.
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Foto: Vegan im Islam? Genau wie der Gott der Christenheit wird Allah ein solches Bestreben wohl ebenfalls sehr zu schätzen wissen…
Inzwischen haben wir unsere Recherchen intensiviert. Dabei konnten wir herausfinden, dass die Schlachtungen tatsächlich wie vermutet in Salzburg stattfinden; aber, und das ist das Wichtigste für uns, angeblich mit vorhergehender Betäubung! Alles gut? Nicht ganz. Denn wir empfinden die Erklärung hierfür schon etwas seltsam, ein Gefühl bleibt, welches doch Verunsicherung zurücklässt. Tatsächlich würde man nämlich einen Bolzenschuss-Apparat verwenden, wie bei jeder Rindertötung vorgeschrieben. Damit wäre das Thema für uns im Prinzip erledigt, weil dann ja wenig bis kein Unterschied zur ’normalen‘ Schlachtungsart wäre. Allerdings stellt sich im Gespräch heraus, man würde hierfür ein völlig eigenes System nutzen, wo ein Schutz vor dem Kopf des Tieres den Bolzen abfangen soll und so das Tier zwar betäuben, aber nicht verletzten kann (Sie erinnern sich, bei der Frage einer der Schächtung vorangegangenen Anästhesie geht es darum, dass Befürworter des betäubungslosen Schlachtens behaupten, die vorhergehende Narkose könnte noch vor dem Tod – und wenn auch nur minimalst, also einen Augenaufschlag zuvor – eine Verletzung verursachen, womit das Fleisch dann nicht mehr gegessen werden dürfte).
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: wie wirksam ist denn die Betäubung derart tatsächlich? Ist damit sichergestellt, dass sie entsprechend wirkt? Ist sie getestet, erprobt, überhaupt gestattet? Und zudem, immer noch ist nicht geklärt, wie es um die Schlachtbewilligung steht, denn der Ladenbesitzer verkündet auch, er selbst würde das Messer führen. Darf er das? Und dürfen dabei andere Menschen (und er selbst) in Straßenbekleidung ohne jeglichen Hygieneschutz Hand anlegen?
All dies gilt es alsbald zu klären!
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