Sika-Hirsch – Dein Tod darf nicht ungesühnt bleiben!!!

Unsere Gedanken gelten heute nochmals jenem Sika-Hirschen, der einen Tag vor Weihnachten Opfer von drei schießwütigen Jägern geworden ist, welche ihn im Gemeindegebiet von Berndorf/Obertrum gegen jedes Gesetz, rücksichtslos und völlig unentschuldbar, geradewegs exekutiert hatten (nachzulesen unter https://us12.campaign-archive.com/?u=934c73a0228dce0980c5a7fcb&id=6084ae479a)!
Sofort nachdem wir vom gegenwärtigen Fall erfuhren, fragten wir bei der Jägerschaft nach, was denn die Konsequenzen für die Schützen wären; leider war die Antwort wenig zufriedenstellend: ‚Sehr geehrter Herr Putzgruber, ich darf Sie darüber informieren, dass die zuständige Behörde von diesem Vorfall bereits in Kenntnis gesetzt wurde und diese für weitere Schritte zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen‘
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Foto privat: diese Aufnahme wurde nur Augenblicke vor den tödlichen Schüssen gemacht; ganz wenig Gehirn kann einem solchen Anblick anscheinend nicht widerstehen, ohne eine Waffe zu gebrauchen – das prächtige Geweih wirkt auf die Mörder unserer Zeit einfach zu anziehend…
Was heißt das jetzt? Dass – ähnlich wie im Falle des Kleinkaliber-Töters Walter K. – den Schützen von Seiten der Jägerschaft eine Selbstanzeige empfohlen wurde, diktiert vom jägerschaftseigenen Juristen? Wo der Fall dann plötzlich für Außenstehende in gänzlich anderem Licht erscheint und der oder die Lustmörder – anders kann und darf man Menschen, welche zahme, aus Gattern entkommene Tiere kaltblütig abknallen, wohl nicht nennen – deshalb mit geringstmöglicher Strafe davonkommen??? Die Frage ist, warum deckt die Jägerschaft immer noch ihre schwarzen Schafe, und zwar jeweils bis zum bitteren Ende? Wann tritt sie aus der Steinzeit aus und in eine Zeit der Aufklärung über, wo sie interne QuertreiberInnen endlich, endlich entsprechend behandelt anstatt sie, die eigentlichen Nestbeschmutzer, fortwährend zu schützen? Denn eines ist wohl jedermann/frau bewusst: erst, wenn die Jägerschaft gegen die Täter in den eigenen Reihen vorgeht, darf sie das Wort ‚Glaubwürdigkeit‘ überhaupt nur in den Mund nehmen!!!
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Foto: RespekTiere-Protest am Zugang zur ‚Hohen Jagd‘-Messe in Salzburg
Wir sind nun gezwungenermaßen ob der neuen Ausgangslage einen Schritt weitergegangen und haben bei der BH sowie bei der zuständigen Polizei-Dienststelle Anzeige erstattet; diese liest sich dann so:
‚Leider müssen wir uns heute wieder in einer unangenehmen Sache an Sie wenden. Wie uns Zeugen bestätigen, wurde am 23. Dezember 2019 ein aus einem Gatter in Auersbach/Mattighofen 2 Tage zuvor entkommener Sika-Hirsch in Berndorf entdeckt; dort hatten sich schnell einige Menschen versammelt um das wunderschöne Tier zu bestaunen. Selfies wurden gemacht, der Hirsch wird als völlig handzahm beschrieben. Nichtsdestotrotz rückte eilig ein Jagdkommando aus, wohl um sich die Chance auf den Abschuss eines seltenen Tieres nicht entgehen zu lassen. Minuten später war der Hirsch tot.
Nun schreibt das Gesetz für einen derartigen Abschuss aber eine 42-Tage-Frist bei aus Gattern entkommenen Tieren vor; deshalb ist das so, weil dem Tierhalter ermöglicht werden muss, zuvor seinen Schützling sicher nach Hause zu bringen. Und selbst nach Ablauf dieser Frist ist ein eventueller Abschuss ’nur auf Grund und im Rahmen eines von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigten Abschussplanes zulässig‘. All dies wurde im vorliegenden Falle einfach übergangen und beiseitegeschoben.
Das ansatzlose Töten eines sich im Besitz von jemanden anderen befindlichen und noch dazu zahmen Tieres – dass aufgrund der Sachlage nicht als ‚Wildtier‘ eingestuft werden kann – muss als pure Tierquälerei deklariert werden. Zudem ist es ein schweres Delikt gegen fremdes Eigentum. Es muss zudem festgestellt werden, ob die Straftat vertuscht hätte werden sollen. Denn wie es scheint, wäre der Besitzer des Hirsches nicht zufällig auf die richtige Fährte gestoßen, es hätte keinerlei Versuch der Schützen gegeben, die Rechtsverhältnisse zu klären und herzustellen.
Soviel wir wissen waren die Schützen Herr X1, der amtsbekannte Tierquäler X2, sowie Herr X3, in seiner Person Jagdleiter sowie Jagdschutzorgan (was in besagtem Falle natürlich erschwerend dazukommt, denn in seinen Funktionen muss er über die gesetzlichen Rahmenbedingungen bestens Bescheid wissen).
Wir bitten Sie um dringende Handlung und Aufklärung.‘
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Fotos: auch das sind ‚unsere‘ Jäger – mächtig stolz darauf, Wehrlose getötet zu haben…
Jetzt gilt es wieder einmal abzuwarten. Nicht aber ohne einen Vergleich aufzustellen, ein Vergleich, der der Jägerschaft wohl nicht ganz so passen wird – nämlich den mit der FPÖ. In beiden Lagern werden nicht endende Vergehen immer noch jeweils als ‚Einzeltaten‘ abgetan, selbst dann, wenn sie nahezu täglich passieren. Dabei wissen wir es doch alle besser. Und das ist das traurigste an der Geschichte, die sich nämlich genau aus diesem Grunde ständig wiederholt.
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Passend zur Thematik: am morgigen Samstag, 25. 01., sind wir längst traditionell wieder die ungeliebten Gäste bei der ‚Nacht des Fuchses‘ in der Scheffau im Tennengebirge! Sei dabei, 18 Uhr vor der Pfarrkirche im Ort!
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