Breaking News! ‚End the Shame‘-Kampagne beendet die Schande!!!

Tatsächlich, so wie es aussieht können wir wieder eine Kampagne abschließen – und unter ‚erfolgreich beendet‘ ablegen! Die letzten Tage über ist es durchgedrungen: ab JETZT wird das Ausstellen von Kuh- und Schweineköpfen für die so oft diskutierte, seltsame ‚Tradition‘ Geschichte sein!!!
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Vorbei und verboten: wie es aussieht, darf diese Entwürdigung nie mehr passieren! Wir bedanken uns bei allen, welche so sehr zu diesem Erfolg beigetragen haben. Extra erwähnt muss hier der Amtstierarzt von Krems, der von uns so hoch geschätzte Dr. Michael Oppitz, sein; mit unermüdlichen Einsatz ist er eine der wichtigsten Ansprechstellen überhaupt und ein Garant dafür, dass die Sache der Tiere entsprechend behandelt wird!!!
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Erinnern wir uns: vor allem in Niederösterreich ist eine barbarische Sitte am Leben geblieben: verschiedene Dorfgemeinschaften, vom Kegelklub bis zu den Musikern, haben hierfür unverheirateten 30-Jährigen zum runden Geburtstag einen Schweinekopf, 40-Jährigen dann einen Stierkopf vor die Haustüre genagelt. Unvorstellbar? Ja, aber oft und oft geschehen! Ein Anblick wie aus dem tiefsten Mittelalter, in die Jetztzeit transferiert; wir haben es immer wieder betont, dieserarts werden die Tiere nach einem Leben in Agonie auch noch im Tod verspottet! Vollkommen unwürdig einer modernen Gesellschaft. Wie viele Anzeigen haben wir deswegen gemacht? Eine nach der anderen, immer und immer wieder… Auch eine diesbezügliche Petition stellten wir beispielsweise ins Netz und baten die Tierschutz-Ombudsstellen um Hilfe.
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Und jetzt der Durchbruch: wir wir aus sicherer Quelle erfahren haben, ist der ‚Brauch‘ ab nun verboten – und alle Schlachthöfe werden zudem angewiesen, Tierköpfe nicht mehr ausgeben zu dürfen!

… auch angebliche Traditionen einem Unverheirateten Tierköpfe an die Tür zu hängen oder auf dem Grundstück öffentlich sichtbar anzubringen sind davon nicht ausgenommen und somit nicht zulässig.
 
Wer entgegen § 10 Abs. 1 die tierischen Nebenprodukte oder Materialien nicht abliefert oder die gemäß § 10 Abs. 2 vorgesehene schriftliche Vereinbarung nicht abschließt oder auf Aufforderung nicht vorlegt begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung erfüllt, oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro zu bestrafen.
Wir freuen uns riesig über diesen Erfolg von RespekTiere – in all den Debatten der heutigen Zeit, ob bezüglich der Menschenrechte, des Hasses im Netz, gegen Gewalt wo auch immer, Rechtsruck usw., ist dies ein höchst wichtiges Zeichen, dass auch die Sache der Tiere nicht vergessen ist! Ein kleiner Schritt zwar, mag sein, aber einer in die richtige Richtung!
Jetzt gilt es einen Moment durchzuatmen und dann im nächsten Thema nachzusetzen: nun, da die Tierköpfe nicht mehr ausgehängt werden dürfen, muss doch ganz einfach auch eine ‚verwandte‘ Tragik ihr Ende haben: die toten Rabenvögel auf den Feldern!!!!
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