‚Hundeübernachtungsraum‘: 3 Gitterboxen am Betonboden…

Manchmal passieren Fällen, welche im ersten Augenblick so unwahrscheinlich erschienen, dass man nie gedacht hätte, je mit einem derartigen Problem konfrontiert zu sein.
So auch hier; konkret geht es um eine Schutzhütte des Alpenvereins, nämlich jener auf der Koralpe im Lavanttal in Kärnten. Das Koralpenschutzhaus wurde seit dem Herbst 2018 neu aufgebaut und gerade erst wieder offiziell eröffnet. Es ist ein wunderschöner Ort geworden; auf knapp 2 000 Meter Seehöhe gelegen, mit einer unfassbaren Rund-um-Aussicht gesegnet, werden auch Übernachtungen angeboten. Allerdings, vierbeinige BegleiterInnen ist dann eine solche in der engen Gitterbox zugedacht…
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Foto: diese Laufleine, sie werden es im Text weiter unten lesen, hatte ein Angestellter für seinen Liebling während der Arbeitsstunden geplant; sie sei ihm verboten worden, so der Tierfreund, der Hund hätte vielmehr in eine Box gesperrt den Tag verbringen müssen; und die Nacht sowieso – was sagt wohl der Alpenverein zu solchen Vorwürfen?
Das Schutzhaus untersteht dem Alpenverein, genauer der Sektion Wolfsberg. Die notwendigen Arbeiten für die Neueröffnung brachte eine hohe Investition mit sich (kolportierte 800 000 Euro, trotz tausender ehrenamtlicher Stunden Arbeitszeit von VereinsmitgliederInnen und UnterstützerInnen) – allerdings, so wie es jetzt scheint, wurde dabei zumindest an einem Ende dann auch brutal gespart: wie so oft leider an jenem, welches den Menschen andererseits immer wichtiger und wichtiger wird; den Tierschutzanforderungen nämlich. Denn im ‚Neubau‘ ist nun in allen Räumlichkeiten – bis auf einen Kellerraum – das Mitbringen von Hunden ausdrücklich verboten (wie übrigens auf vielen anderen Hütten, sollen wir bald erfahren; so angeblich auf sämtlichen des Deutschen Alpenvereins)! Seltsam eigentlich, wo man doch weiß, wie viele der Wanderer doch gemeinsam mit ihren Schützlingen unterwegs sind. Vierbeiner dürfen dennoch weder auf die Vier- oder Sechsbetten- noch auf die Mehrbettenunterbringungen, ja, nicht einmal in den Gaststubenbereich. Nein, für sie ist laut Tarifliste nur ein einziger, ein eigener ‚Raum‘ vorgesehen. Der Ausdruck ‚Raum‘ ist dann auch noch ein maßlos übertriebener. Die Fellnasen müssen nämlich in den Keller. Und dort in eine Metallbox (siehe Foto)… da reibt man sich dann schon ein bisschen die Augen und es bleibt wohl nicht nur uns der Mund weit offen. Der Raum, so wurde uns des Weiteren erzählt, verfügt über keine Belüftung, zudem soll das Tor nach außen fast immer zu sein – um Heizkosten zu sparen – sowie das zweite ins Innere ebenfalls, damit nur ja nicht der Gastbetrieb durch eventuelles Hundebellen gestört wird. Die Hunde, sie sollen also im dunklen  Raum zurückbleiben, in enge Käfige gesperrt, die kaum ein Aufstehen ermöglichen, und dort auf ihre Familien warten. Eingesperrt in meist absoluter Dunkelheit. Wir hören vom Hauspächter, der hat unserer Information zufolge auch einen Hund, und dieser muss, so wurde es versichert, dann selbstredend ebenfalls die allermeiste Zeit des Tages (und manchmal auch in der Nacht) im ‚Loch‘ verbringen; kann das stimmen? Wir wollten es natürlich genauer wissen.
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Foto: wie sehen Sie diese Unterbringungsart? Für uns schon ‚ein starkes Stück’…
Aber zuerst zur Vorgeschichte: Ein ehemaliger Angestellter hat den Fall ins Rollen gebracht. Besagter junger Mann, in Begleitung seines Hundes und in der vermeintlichen Überzeugung, hoch oben am Berg würde das Arbeitsverhältnis gleichzeitig auch eine Auszeit von der Hektik ‚unten‘ bedeuten, geriet ob dieser Ausgangslage schnell in eine Konfliktsituation. Tatsächlich sollte er seinen Liebling die gesamte Arbeitszeit über, oft also 10 Stunden und länger, in eine dieser furchtbaren Boxen mehr oder weniger in ‚verschärfte Einzelhaft‘ sperren. So zumindest lautet die Darstellung des Hundeliebhabers. Nie und nimmer würde er, für tierschutz-affine Menschen wenig überraschend, so etwas machen – noch dazu sei diese Maßnahme wohl gegen jedes Tierschutzgesetz; der Vertreter des Alpenvereins Wolfsburg, wir geben hier die Aussage des Entrüsteten wieder, meinte demgegenüber sehr verächtlich, für Tiere würde er nicht einmal ein zusätzliches Fenster (in den besagten Neubau, wo alles von Grund auf ‚modern‘ gestaltet wurde, Anm.) einbauen. ‚Das Schutzhaus wurde in den letzten Wochen als Neubau fertig gestellt, aber es wurden bei all den Ausgaben weder die Bedürfnisse der eigenen Tiere noch jene der Gäste berücksichtigt‘, beklagt ein in Grund und Boden enttäuschter Tierfreund.
Er hatte übrigens eine Lösung für seinen Hund währen der Arbeit gefunden; ein 60 Meter lange Laufleine mit einem drei Meter Seil um den Hals des Tieres. Ein Stück abseits der Wanderwege, um Konflikte zu vermeiden (siehe Foto oben).
Dies wurde ihm jedoch untersagt, da Hunde ‚im Nahbereich der Hütte an die kurze Leine‘ zu nehmen sind (was, selbst wenn diese Lösung genehmigt worden wäre, hätte er aber im Winter tun sollen, ist nochmals eine andere Frage)! So zumindest stellt sich die Sachlage aus Sicht eines ehemaligen Angestellten dar.
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Foto: Hunde sind für immer mehr Menschen einfach nur echte Familienmitglieder!
Wir haben natürlich beim Schutzhaus selbst angefragt. Und, sehr zur Ehre, der Pächter besagter Einrichtung antwortete unverzüglich. Der sieht die Angelegenheit naturgemäß dann aber wenig überraschend anders; allerdings, dass die Hunde in besagten Boxen unterzubringen sind, darüber lässt auch er keine Zweifel aufkommen. Nur stundeweise, meint der Gastwirt, einigermaßen empört über die Anschuldigung, die Tiere wären oft den ganzen Tag über eingeschlossen. Selbstverständlich würde man immer wieder Spaziergänge unternehmen, so viele sogar, dass die Hunde dann ‚gerne zwischenzeitlich die Ruhe genießen‘. Nächte? Sein eigener Hund hätte darin erst 2 Nächte verbracht, der der Mitabeiterin keine, weil die woanders wohne.
Zu den von Gästen mitgebrachten Hunden gibt es keine weitere Ausführung (aber wer bitte – so unsere persönliche Meinung – streckt sich denn dann überhaupt auf der Matratze aus, seelenruhig, wenn er/sie weiß, dass der vierbeinige Liebling in einer Gitterbox in der Garage steckt???).

Der Alpenverein Wolfsberg unter dem Vorsitzenden Ing. Sumper antwortete ebenfalls innerhalb von 48 Stunden; dort allerdings herrscht eher Sarkasmus zur Thematik vor, wohl auch, weil sich im Vorfeld schon andere Menschen über diese Hausregeln echauffiert hatten und deshalb ein gewisses Grad an Grund-Spannung herrscht. Es wären ohnehin Ösen für Hundeleinen im Bereich der Terrasse und des Einganges adaptiert worden, zudem gäbe es eine Hunde-Labestation; im Keller dann den, so nennt es der Schreiber, ‚Hundeübernachtungsraum mit Boxen und Trinkwasser‘. Auf den Ausdruck ‚Hundeübernachtsraum‘ könnte jetzt wohl auch eine sarkastische Bemerkung folgen, aber die ersparen wir uns lieber. Fakt ist, in der Vorstandssitzung im September wurde das Hundeverbot ‚selbst im Gastraum‘ einstimmig (mit einer Stimmenthaltung) beschlossen. Warum? Auch deswegen, weil ‚die Architektur und die Sauberkeit noch vor der Eröffnung von allen‘ bei Vorabbesichtigungen hochgelobt worden waren. Na, ist ja allemal ein triftiger Grund!

Was dann die durchaus berechtigten Beschwerden wegen des Gebotes des ‚Wegsperrens‘ von Hunden in winzige Boxen – warum bitte, wenn man schon 800 000 Euro in die Hand nimmt, ist es dann nicht möglich, wenigstens hundegerechte Alternativen anzubieten? – dann aber auch noch mit ‚es gibt eine Grenze zwischen Mensch und Tier, welche auch die wenigen uneinsichtigen Hundebesitzer akzeptieren sollten‘; oder, noch schlimmer (O-Ton) ‚ Wir lassen weltweit Menschen verhungern, aber wenn „Schlecksi“ auf Schutzhütten nicht auf der Ofenbank, oder im Zimmer schlafen darf, dann geht die Welt unter‘ zu tun hat, muss zumindest zu fragen erlaubt sein!
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Foto: innige Mensch-Tier-Beziehungen sollten nun im 21. Jahrhundert wohl nicht mehr mit völlig unnötigen ‚Schlecksi‘-Sagern diffamiert werden…
Was soll man also davon halten? Also: der Alpenverein ließ ja erst die letzten Tage doch einigermaßen stolz verlauten, eine seiner – die einzige in Österreich – Schutzhütten wäre die erste ‚vegane Schutzhütte‘, noch dazu mit einem Umweltpreis ausgezeichnet; alles andere als ‚auszeichnen‘ tut man sich allerdings mit dem Hundeverbot. Eine Tatsache, welche die vielen empörten Reaktionen angemessen beweisen. Dass man dann auch noch eine so wie wir meinen sehr freundlich gestaltete Anfrage mit unnötig sarkastischen Bemerkungen bedenkt, ist unserer Meinung nach ebenfalls ein bisschen unter der Würde solcher Organisation. Hunden eine derartige Unterbringung zuzumuten, ist aber nochmals ein anderes Kaliber. Der Schutzhüttenpächter beispielsweise mag mit seinen Gefährten ‚zwischendurch‘ spazieren gehen, aber eine kurze, dennoch ernste Frage: an jenen Tagen, wo der Arme dann auch noch in der Box zu schlafen hatten, wie viele Stunden war er da eingesperrt? Ganz ehrlich, waren es 18, 20? Oder sogar noch mehr? Weil, beim besten Willen glauben wir nicht, dass jemand, der nebenbei schwer arbeitet, 6 oder mehr Stunden des Tages zusätzlich zum Stress mit Gassigehen verbringt.
Und zum Vorsitzenden des Wolfberger Alpenvereins: eine Person, die uns informierte – und sehr geehrter Herr Sumper, es waren unter jenen, welchen die Hausregel derart sauer aufstießen, dass sie uns benachrichtigten, fast ironischerweise nicht jene, die Sie verdächtigten – sagte, dass Sie im Zuge einer Konfrontation wegen des ‚Hundeübernachtungsraumes‘ jenen furchtbaren Satz ‚Für Tiere würde ich nicht einmal ein Fenster einbauen‘ losgelassen hatten. Naja, alleine aufgrund der Reaktion wären wir ja beinahe gewillt, den Wahrheitsgehalt der Aussage nicht weiter anzuzweifeln…
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Foto: Hunde, vielmehr als Spielgefährten – sie sind für HundefreundInnen nicht wegzudenken aus dem Alltag. Ein Leben ohne Hunde? Nicht lohnenswert, meinte schon der unvergessene Heinz Rühmann…
Was sagt eigentlich das Gesetz? Eine Unterbringung von Hunden in Boxen ist laut Tierschutzgesetz grundsätzlich nur zur Beförderung erlaubt (einzige Ausnahme: eine Unterschreitung der Mindestanforderungen an das Platzangebot kann ansonsten nur aus veterinärmedizinischen Gründen – d. h. zur Behandlung kranker und verletzter Tiere – geschehen).
Tierschutzrechtliche Anforderungen an die Haltung von Hunden
§ 13 TSchG des österreichischen Tierschutzgesetzes (TSchG) regelt die Rahmenbedingungen, die bei der Haltung aller dem Geltungsbereich dieser Bestimmung unterliegenden Tiere zu beachten sind. Nach diesen allgemeinen Grundsätzen ist der Halter u.a. verpflichtet, für Haltungsbedingungen zu sorgen, die den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere angemessen sind; dabei müssen artspezifische und individuelle Aspekte berücksichtigt werden. Zu den Faktoren, die diesen Anforderungen entsprechen müssen, zählen insbesondere das Platzangebot und die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit und die bauliche Ausstattung der Unterkünfte bzw. Haltungsvorrichtungen, das Klima (vor allem Licht und Temperatur) sowie die Möglichkeit zum Sozialkontakt (§ 13 Abs. 2 TSchG). Gem. § 16 Abs. 1 TSchG darf die Bewegungsfreiheit des Tieres nicht so eingeschränkt werden, dass ihm dadurch tierschutzrelevante Belastungen (Schmerzen, Leiden, schwere Angst oder Schäden) zugefügt werden; der Begriff „Bewegungsfreiheit“ bezieht sich nicht nur auf die Möglichkeit art- und verhaltensgerechte Bewegungsabläufe am Stand- bzw. Liegeplatz ungehindert auszuführen, sondern umfasst auch die Möglichkeit zur Lokomotion, d.h. zur Fortbewegung (BINDER 2019, 88). Schließlich sind Tiere gem. § 13 Abs. 3 leg. cit. so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Durch die Haltung dürfen somit weder physische noch psychische Erkrankungen verursacht oder – unter dem Aspekt der Gesundheitsvorsorge – begünstigt werden.
Weiters: Im gegebenen Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die uneingeschränkt nutzbare Fläche eines Zwingers ohne Grundfläche der Hundehütte mindestens 15 m² betragen und für jeden weiteren adulten Hund um mindestens 5 m² vergrößert werden muss. In Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, dürfen Hunde nur dann gehalten werden, wenn die nutzbare Bodenfläche den für Zwinger geltenden Vorgaben entspricht und bestimmte Anforderungen an Licht und Temperatur erfüllt werden.
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Fazit: das Einsperren und Abstellen von Hunden in solche Boxen – und selbstverständlich auch dann, wenn von Gästen für ihre Hunde ‚nur‘ für die Dauer eines gemütlichen Zusammensitzens in der Gaststube genutzt – ist nicht zulässig. Wir erwarten uns vom Alpenverein deshalb dringend, die Gegebenheiten in den Schutzhütten den Zeichen der Zeit anzupassen! Wer dem Alpenverein Wolfsberg schreiben und seine/ihre Meinung zur Thematik als Zuhilfestellung abgeben möchten, ob nun für oder gegen das Mitbringen von Hunden in die Räumlichkeiten, respektive des Unterbringens in einer Gitterbox, kann die Kontaktdaten unter https://www.alpenverein.at/koralpenhaus/ abrufen!
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