wieder Kälber an Ketten – dieses Mal sogar im Freien!!!

Können Sie sich noch erinnern, vor wenigen Tagen erst haben wir von einer ‚besonderen‘ Kuhhaltung in Bayern berichtet; einer solchen, welche uns doch einigermaßen erstaunt zurückließ. Erstaunt deswegen, weil man denkt, mit all den Jahren an Erfahrung hat man doch schon einiges gesehen, und manchmal sogar tatsächlich glaubt man, nichts was nun passiert, kann noch überraschend sein. Weit gefehlt. Das einsame Kälbchen in der körperengen Box, trotz fast Leere im Stall dennoch völlig unnötig dutzende Meter weit entfernt von den drei restlichen erwachsenen Tieren, so etwas hinterlässt immer noch gewaltigen Eindruck. Einen ‚Gewohnheitseffekt‘ gibt es bei solchen Begebenheit nie, zumindest nicht im Tierschutz. Unserer Anzeige in diesem Falle wurde inzwischen von der zuständigen Amtstierärztin nachgegangen und die Dinge entsprechend geradegerückt.
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So, und jetzt – Gesetz der Serie – sind wir also nur wenige Tage später mit einem zwar anders gelagerten, doch in seiner letztendlichen Konsequenz dennoch fast gleichen Fall beschäftigt. Wie zur Abwechslung betrifft die Misstat wieder einmal einen Betrieb im gelobten Salzburg. Genauer im Flachgau. Erschwerend kommt hinzu: es handelt es sich dabei um die Tiere einer Landwirtschaft, wo wir schon vor zwei Jahren hatten Anzeige erstatten müssen – damals, weil Kälber im Stall an Ketten gefesselt worden waren. Anbindehaltung von Kälber, Sie wissen es, ist aber ausnahmslos verboten (außer für kurze Minuten, während der Fütterung beispielsweise).
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Nun meldete sich eine empörte Spaziergängerin. Sie wäre durch ein Waldstück gejogged, auf der Wiese hätte sie die Armen dann entdeckt – drei Kälber, schmutzig bis oben hinauf, an Pflöcken angekettet! Unglaublich, oder? Man stelle sich vor, da ist das Trio schon mal im Freien – wir wissen, die meisten ArtgenossInnen am Hof verbringen wohl die allermeiste Zeit deren Lebens im Stall festgebunden – ja, sogar auf eingezäunter Fläche, und dann so etwas! Schwere Ketten, welche eine Bewegungsfreiheit von bloß zwei Metern im Radius zulassen. Es ist wirklich nicht zu fassen und tatsächlich konnten wir kaum glauben, was wir da hörten.
So überzeugten wir uns deshalb selbst von der Sachlage; die Anruferin hatte sich am Montag gemeldet, mindestens ab Samstag wären die Kälber schon ‚draußen‘ gewesen; am Dienstag sowie am Mittwoch bei unseren Überprüfungen waren sie ebendort, immer noch an schweren Ketten; der Durchmesser jener Fläche, welche die eisernen Fesseln zur Benutzung zuließen, war nun bereits von deutlichen ‚Abnutzungsercheinungen‘ – entstanden durch das Liegen und Essen und der damit einhergehenden Verschmutzung – geprägt. Nicht zuletzt deswegen zeigten sich die Tierkinder auch dementsprechend schmutzig.
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Wir informierten nun das zuständige Veterinäramt.
Warum aber, so die Frage, tut man so etwas überhaupt? Wie kommt ‚Landwirt‘ auf die Idee, Kälber derart anzubinden? Ja, im Stall, obwohl verboten, kann Außenstehende/r sich das Anbinden vielleicht noch vorstellen, weil eben (aus Sicht der Bauernleute) das Platzangebot ein geringes ist, weil die Verschmutzung auf einem Platz beliben soll, beispielsweise. Aber hier – auf weiter, freier Fläche??? Auf einer Wiese, wo den Kleinen ansonsten wenigstens ein bisschen Glück vergönnt wäre?! Jetzt, vor dem Winter, wo die Tage im Freien ohnehin gezählte sind.  Zumindest an jenem Hof. Denn, wie gesagt, handelt es sich beim Verursacher offensichtlich um einen notorischen; tatsächlich, es gab dort schon Probleme mit im Stall angebundenen Kälbern. Und wie wir des Öfteren feststellen müssen, es bewahrheitet sich hier erneut: wenn Landwirte dazu neigen, ihre Kälber festzuketten, dann tun sie das immer wieder. Trotz Vet-Amt-Intervention, trotz Strafen – schon nach wenigen Wochen verfallen sie erneut in alte Muster (wohl, weil besagte Bußgelder nicht wirklich abschreckend wirken). Ganz nach dem Motto: ‚Hat schon mein Großvater so gemacht, mein Vater, und ich mach es deshalb genauso‘… Dabei vergessen sie nur zu gerne, das Festhalten an längst ausgedienten Modellen bedeutet in der Tierhaltung nach heutigem Verständnis nichts anderes als ‚Tierquälerei‘! Und so müssen sie dann auch die Verantwortung übernehmen.
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Warum jedoch, auch die folgende ist eine berechtigte Frage, im Wissen, dass derartiges Verhalten viel zu oft notorisch ist, nicht von Amts wegen ständige Nachkontrollen veranlasst werden, ist auch so eine Sache, über welche einmal ernsthaft nachgedacht werden sollte. Personalmangel? Zeitmangel? Gar Lustlosigkeit? Nein, die wollen wir nicht unterstellen. Tatsächlich aber scheint es, dass diese Aufgabe alleine dem Tierschutz obliegt – mit der unabwendbaren Konsequenz, dass der es dann auch ist, welcher im ‚heiligen Land‘, wo die rosarote Landwirtschaftsbrille nie abgenommen wird, von der Bauernschaft über die Politik bis hin zu den Medien ganz schnell diffamiert wird. Es soll uns die Behörde einmal erklären, warum das so ist.
 
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Sei es wie es sei, der zuständige Amtstierarzt reagierte jedenfalls prompt; inzwischen sind die Kälber die Ketten los! Da es sich aber bei besagtem Landwirten um einen ‚Wiederholungstäter‘ handelt, werden wir den Fall natürlich weiter im Auge behalten!
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