Mit 15 Jahren arthrosegeplagt im Hundezwinger – bei Wind und Schnee und Kälte?!

Die folgende Geschichte ist eine unter vielen; eine solche, welcher man beim bloßen Zuhören zuerst einmal gar keinen Glauben schenken möchte. Einfach darum, weil sie zu unrealistisch klingt, zu übertrieben in der ausgeführten (vielleicht sogar unbewussten – aber das macht die Sache um nichts verständlicher) Unbarmherzigkeit, zu fordernd in ihrer offensichtlichen Unmenschlichkeit. Sie ist aber dennoch eine wahre. So wahr wie das Leben selbst.

Zutragen tut sie sich in einer kleinen Gemeinde unweit von Graz. Dort lebt eine Familie in einem schmucken Einfamilienhaus. Fast idyllisch. Die Umgebung ist ländlich, typisches steirisches Hügelland. Im relativ großen Grünbereich besagten Anwesens fällt eine Gitteranlage ins Auge. Doch einige dutzend Meter vom eigentlichen Wohnheim entfernt. Ein Zwinger. Genauer, ein Hundezwinger. Der, so fair muss Berichterstattung sein, den gesetzlich vorgegebenen Maßen wohl entspricht. Es gibt darin auch einen zusätzlichen Unterstand, sowie in diesem eine wind- und wettergeschützte Hütte, worin sich VierbeinerIn gegebenenfalls zurückziehen kann (besser, ’sich zurückziehen könnte‘, denn dem Vernehmen nach meidet die dort Eingesperrte die Hundehütte dann aus irgendeinem Grunde; ein Umstand, welcher auch auf verschiedenen Fotos klar ersichtlich ist). Der Käfig befindet sich wie bereits erwähnt nicht allzu weit vom Haus entfernt, aber dennoch könnte man glauben, er stände in einer anderen Welt, abgesondert und versteckt von der eigentlichen.

Hundezwinger im Schnee

Foto: Tierquälerei bleibt auch dann noch Tierquälerei, auch wenn sich manche HalterInnen des Deliktes vielleicht gar nicht bewusst sind! Eine derartige dauernde Unterbringung kann beim besten Willen nicht als ‚ok‘ gelten… Es müssen Konsequenzen folgen.

Untergebracht im Verlies ist eine Schäferhündin. Angeblich seit 15 Jahren. Noch als Welpe war sie dort eingezogen. Seither lebt die Arme mehr oder weniger abgeschottet. Vereinsamt, aufgrund der Bedingungen. Ohne wirklichen Kontakt zur Außenwelt. Von HundehalterInnen, welche zwar vorgeben sie zu lieben, die diese Liebe aber dann offensichtlich nicht umzusetzen wissen, zum Käfigtier bestimmt. Denn von ‚artgerecht‘ in welcher Form auch immer kann kaum die Rede sein. Selbst bei allem guten Willen nicht. Ja, sie wird gefüttert. Und bekommt Wasser (welches im Winter naturgegeben schnell in einen gefrorenen Zustand übergeht). Aber ist die Abdeckung alleine der überlebenswichtigen Grundbedürfnisse schon genug der Fürsorge, noch dazu in einem Land, wo Tierschutz im Verfassungsraung steht?!

Wichtig ist im gegebenen Fall, das Gesetz verbietet die reine Zwingerhaltung. Selbstredend, werden Sie sagen, eine solche wäre ja pure Tierquälerei. Hund/Hündin muss natürlich, wenn dennoch so gehalten, zumindest täglich auf einen Spaziergang aus der Misere entlassen werden. Ob das hier passiert, ist mit eine entscheidende Frage. Lokale TierschützerInnen behaupten ‚NEIN‘. Sie wissen auch von Videos, wo man den Zwinger überhäuft mit Hundekot sieht; im normalen ein sicheres Anzeichen, dass VierbeinerIn nie oder nur selten aus der Umzäunung darf .

 ‚Unsere‘ Hündin ist nicht nur einsam. Sie ist auch krank. Offensichtlich befallen von Arthrose, jedenfalls erhebt und geht sie nur unter augenscheinlichen Schmerzen. Ihre Schritte sind unstet, wackelig. Ist sie überhaupt nur tierärztlich versorgt?

Huendin im Zwinger

Foto: selbst nur am Bild erkennt man sowas von eindeutig die Gelenksprobleme…

Ein ganzes Leben im Hundezwinger?

So weit, so gut. Spätestens bei solchen Fragen teilen sich die Ansichten von HundehalterInnen und TierschützerInnen vollends. 

Zweitere behaupten nämlich, die Arme würde nie aus dem Zwinger kommen. Immer wieder türmen sich die Exkremente innerhalb der abgegrenzten Mini-Fläche, zudem wäre Wasser im Winter nur im tiefgefrorenem Zustand vorhanden. Vorwürfe, welche die ‚BesitzerInnen‘ naturgegeben bestreiten. Die Hündin wäre eine geliebte, bestens umsorgte. Gassiführen passiert sowieso und andauernd, weiters wäre die Hündin in der Nacht zudem im Haus.

Huendin im Schnee

Fakt und unbestreitbar ist aber trotz aller Ausflüchte ein durchgehender ‚Roter Faden‘:

Bei zwischenzeitlichen, zufälligen Besuchen durch lokale TierschützerInnen ergab sich nämlich ein gänzlich anderes Bild als dargestellt. Beispiele?

26.11. Die Hündin ist in der Nacht im Zwinger (davon gibt es Fotos).

29.11. Die Hündin ist in der Nacht im Zwinger, es hat heute Minus 4 Grad (auch hier wurden Fotos gemacht)

30.11. Soweit wir wissen, war der Amtstierarzt vor Ort. Welche Auflagen er erteilt hat, entzieht sich allerdings der Kenntnis.

30.11. Am Nachmittag war eine Tierschützerin beim Zwinger und hat ein isoliertes Bett und ganz viel Stroh hingebracht! Von der Familie hat niemand geöffnet.

4.12. Zumindest das von besagter Tierschützerin gebrachte Bett wurde in den Zwinger gestellt. Trotzdem schläft die Arme außerhalb und nicht in der Hundehütte.

5.12. Aktuelle Fotos von der Zwingerhaltung werden präsentiert. Sie zeigen in den Meta-Daten 4.00 Uhr früh. Die Hündin ist draußen. Es hat 1 Grad plus.

Sehr starker Niederschlag vom 8.12. auf 9.12. Hündin im Zwinger.

11.12. Schnee türmt sich im Inneren der Käfiganlage. Es wurde nichts geräumt. Der Hündin steht nun lediglich ein kleiner trockener Bereich zur Verfügung. Sie ist wieder, wie bei jedem vorangegangen Besuch, im Zwinger. Auch davon gibt es Fotobeweise.

Was sagt das Tierschutzgesetz?

Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier aufgrund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist…‘

Trifft dies auf eine 15-jährige, arthrosekranke Hündin tatsächlich zu???

Die angeprangerte Tierhaltung war in der Vergangenheit schon oft der Auslöser für Kontroversen. Verändert hat sich laut lokalen TierschützerInnen aber trotz gelegentlichem Behördeneinsatz bisher nichts an den Bedingungen.

Huendin schlafend im Zwinger 2

Foto: im kleinen Unterstand in einer Erdmulde, bestenfalls mit ein paar Strohhalmen notdürftig ausgefüllt – so verbrachte sie vor dem Einsatz von TierschützerInnen ihre Nächte; warum sie in die bestimmt wärmere Hundehütte selbst nicht geht, wir wissen es nicht…

Wir haben natürlich Anzeige erstattet. So kann, darf man keinen Hund halten dürfen. Leider aber, es spricht da die leidvolle Erfahrung aus uns, wissen wir – kann die besagte Familie mehr oder weniger glaubhaft machen, dass die Hündin jeden Tag Gassi geführt wird (wo der Gegenbeweis schwer zu erbringen ist), dann könnten die Hände der Behörde gebunden sein. In einem solchen Falle siegt ganz schnell der Paragraph gegen das Herz, die Wahrscheinlich gegen die Realität. Unweigerlich. Selbst wenn die Darstellung schwammig ist, gilt besonders im Veterinäramtswesen meist die Devise: im Zweifel für die Tierhalter. So ist es in unserem durch und durch vorskizzierten Leben. Wo der Anschein, die Theorie, oft weit mehr zählt als der tatsächliche Tatbestand. Der Amtsschimmel wiehert. Offensichtliche Tierquälerei wird dann zum ’na ja, in Ordnung ist das nicht, aber das Gesetz…‘

Weihnachten klopft an die Tür. Das Fest der Liebe. Das Fest der Wünsche. Unserer ist es, dass hier bei jenem Einfamilienhaus Nahe Graz die Vernunft siegt, und zwar bei allen involvierten Parteien. Und dass die Problematik alleine zugunsten der Hündin entschieden wird; nach dem Anlegen aller gängiger menschlicher Maßstäbe kann dies ohnehin nur eines bedeuten…

Huendin schlafend im Zwinger

Foto: Herzzerreißend: die Hündin hat das strohgefüllte Bett der Tierschützerin sofort angenommen!

Anm.: Es gäbe bereits ein neues wunderbares zu Hause für die Hündin, wo herzensgute Menschen jede Menge Zeit und Geborgenheit und Liebe für die Arme zur Verfügung stellen würden. Einen Ort, wo sie ihre aufgrund des fortgeschrittenen Alters vielleicht wenigstens die letzten Momente doch noch genießen könnte, wo sie doch noch echte Menschlichkeit und Wärme erfahren dürfte. Bitte, liebe Familie Hundehalter, geben sie ihr diese Chance. Verwehren sie ihr nicht aus Trotz oder Eigensinn oder Sturheit all das, was sie so bitter verdient hätte (vergessen Sie nicht, Karma lässt sich nicht betrügen). Das wäre unser Weihnachtswunsch. Mal sehen, ob er in Erfüllung geht! 

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