Lange war es jetzt um dieses Thema ruhiger gewesen; vielleicht dachte man schon, die Evolution hat sich letztendlich doch durchgesetzt und steinzeitalterliches Gebahren ist langsam verdrängt. Und dann kommt diese Nachricht: Wieder hängen tote Krähen an Stricken bei einem Einkaufszentrum in Niederösterreich und um ein Feld, dann in Bayern.
Tote Krähen beim Baumarkt
Widmen wir uns zuerst dem Fall in der direkten Heimat. Ein Baumarkt in Niederösterreich, genauer in Wiener Neudorf. Entsetzte KundInnen hatten es vermeldet – in den riesigen Firmenschriften am Dach des Gebäudes war ein Vogelnest gesichtet worden. Umso schrecklicher dass, was – und dies gilt es jetzt zu klären von wem und warum – dann veranlasst worden war: Offensichtlich zur „Vergrämung“ – als ob irgend jemand in der schwindelnden Höhe die Präsenz gestört hätte; ganz das Gegenteil wäre wohl der Fall – hängt genau darunter ein Rabenvogel! Verwest langsam in der Herbstluft. Unfassbar. Ob so ein Vorgehen dem Firmenslogan „Wenn’s gut werden muss“ gerecht wird? Urteilen Sie!



Text zur Anzeige: „Nach der EU-Artenschutzverordnung sind praktisch alle Rabenvögel unter Schutz gestellt und dürfen daher nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigungen bejagt werden. Was heißt, gibt es keine solche, dann liegt unserer Meinung nach ein Artenschutzvergehen vor.
Dann geht es uns natürlich auch um den ethischen Aspekt, es ist unfassbar, dass man nun im dritten Jahrtausend diese barbarische Abschreckungsart weiter fortführt. Wir stellen weiters eine Seuchengefahr in den Raum; auch eine wegen Verletzung des Anstands und der Sittenwidrigkeit ist unserer Meinung nach zutreffend. In Österreich kommt das Tiermaterialiengesetz (Bundesgesetz): § 10 zum Tragen, welches eine zwingende Ablieferungspflicht für „tierische Nebenprodukte“ an Fachfirmen vorsieht. Demnach sind nicht zum Verzehr bestimmte Tierleichen an ein Entsorgungsunternehmen abzuliefern. Verwahrer oder Verfügungsberechtigte über den Fundort solcher Tierleichen haben eine Meldung an den Bürgermeister zu erstatten, der die Entsorgung veranlassen muss. Ist das nicht geschehen, liegt eine strafbare Handlung vor. Immerhin ist der Tierschutz im Verfassungsrang, was mit Verpflichtungen einhergeht.
Wir bitten Sie entsprechend zu Handeln und würden uns sehr über eine Mitteilung freuen, wie denn derartige Angelegenheiten, welche leider immer wieder passieren, in Zukunft gehandhabt werden sollen.“
Tote Krähen auch in Bayern
Schon vor einigen Wochen mussten wir auch im Nachbarland eine Anzeige tätigen. Dort handelte es sich gleich um mehrere Krähen, welche an Stricken rund um ein Grundstück aufgehängt worden waren. Selbstredend veranlassten wir auch hier eine Anzeige beim zuständigen Veterinäramt.

Die spätere Antwort liest sich doch einigermaßen befremdlich:
Sehr geehrter Herr Putzgruber, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen zu den in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften folgendes mitteilen:
- Krähen unterliegen dem Jagdrecht und dürfen außerhalb der Schonzeit bejagt werden.
- Der Umgang mit „toten Tieren“ ist im Nebenprodukterecht geregelt. Von den darin enthaltenen Andienungspflichten (Bereitstellung zur Abholung durch die Tierkörperverwertung) sind Wildtiere ausgenommen. Mit freundlichen Grüßen xxx

Ein Retourschreiben also, welches so ganz und gar nicht zufriedenstellend ist. Genau derselbe Wortlaut wäre wohl auch 1960 benutzt worden. Ganz so, als ob in bestimmten Regionen die Zeit einfach stehen geblieben ist. Böse Zungen hehaupten, das wäre in manchen Landkreisen tatsächlich der Fall…