Für ein Verbot des Bettelns mit Tieren einzutreten, ist eine heikle Angelegenheit. So oft haben wir die Beweggründe und auch ganz klare Beispiele aufgezeigt, warum dies in einer moderenen Gesellschaft einfach passieren muss. Oft hört man dabei: „Ich kennen einen Bettler, der liebt seinen Hund üb er alles. Ihr wollt ihm den letzten Halt im Leben wegnehmen!“ Was natürlcih absoluter Schwachsinn ist, so etwas will niemand tun und wird auch mit einem Verbot nicht bezweckt. Vielmehr geht es darum, dass die sensible Angelegenheit von vielen Menschengruppen ausgenützt wird, welche unter wahrhaft mafiösen Umständen ihr Geld verdienen – immer auf Kosten der Tiere, in unserem Falle fast ausschließlich auf denen von Hunden. Menschengruppen, meist aus dem Osten, welche inzwischen ganz Europa zu ihren Einsatzorten auserkoren haben. So konnten welche von Spanien über Frankreich bis nach Budapest gesichtet werden, Mensch wie Tier.
Foto: Auf der Maria Hilferstraße sitzt der Mann mit zwei eigentlich sehr gepflegt scheinenden Hunden. Wie er das mit den Beiden macht, obwohl er sagt, er hätte überhaupt kein Geld zur Verfügung, ist auch interessant. Wie also? Selbe Hunde wurden auch schon mit anderen Männern gesehen, was heißt, sie werden „gemietet“ – wenn das nicht gleichzeitig nach „gewerblich“ und „organisiert“ riecht, was dann? Wobei, es sei bemerkt, beide Variationen – egal, ob mit oder ohne Hund – vom Gesetzgeber verboten sind! Bildnachweis @alex.kastzler
In dem Zusammenhang hört man auch immer wieder, man müsse nicht ein Bettelverbot mit Tieren allgemein fordern, sondern vielmehr eines, welches nur organisierte und gewerbliche Banden betrifft. Fakt ist aber, dass eine Umsetzung so nicht möglich wäre. Oder glaubt irgendjemand wirklich, die Exekutive hat die Zeit, Möglichkeit und den Ehrgeiz, um selbst nur bei einem einzigen Fall herauszufinden, ob besagter Mann oder besagte Frau auf der Straße unter „organisierten Verhältnissen“ arbeitet? Nicht einmal theoretisch ist dies möglich, und somit würde eine solche Vorlage von vornherein zahnlos bleiben, ohne jede Chance auf eine Umsetzung. Was vielmehr gefordert werden muss, ist also eine allgemeine Vorlage, welche aber mit Ausnahmen versehen werden kann. Zum Beispiel, wenn der betroffene Hund gemeldet ist, eindeutig zu der Person zuordbar, wenn die Richtigkeit von Chip und Pass unzweifelhaft übereinstimmen oder auch wenn es eine gemeinsame Wohnadresse gibt. Niemand wird es verbieten wollen, dass, wenn solche Voraussetzungen zutreffen, wer auch immer nicht den Hund auf die Straße mitnehmen darf; allerdings, auch hier muss mindestens eine Zeitdauer beschränkt sein, also nicht länger als etwa 2 Stunden durchgehend. Ausnahmefälle muss man tatsächlich erarbeiten. Sie sehen es, aber vorher muss die Bereitschaft dazu gegeben sein, dass eine gesetzliche Schranke eingerichtet wird.
Foto: @marianne
RespekTiere jetzt kein Herz für arme Menschen vorzuwerfen, ist ganz nebenbei absurd. Immerhin betreiben wir seit 20 Jahren mittels regelmäßigen „Gratis-Flohmärkten“ vor Essensausgabestellen bzw. mit unseren Hilfsfahrten, wo wir bis zu 12 mal im Jahr jeweils hunderte Kilos an Waren mitten hinein ins Zentrum von Armut fahren, die wohl direkteste Hilfe. Die RespekTiere-Tiertafel soll dabei auch nicht vergessen sein. Und aufgrund der langjährigen Erfahrung wagen wir es auszusprechen: Ja, wir haben schon viele Schicksale begleitet und auch viele davon mit Hund. Und, so traurig es ist, jedenfalls bei uns war noch NIE jemand dabei, welcher oder welche auf der Straße lebt und den jeweiligen vierbeinigen Begleitenden über eine längere Zeitspanne hinweg bei sich hatte. Mal ein paar Tage, mal ein paar Monate, der Rekord in dieser Statistik liegt bei gerademal 6 Monaten. Ob man es glauben möchte oder nicht. Dasselbe werden ihnen auch Ladenbesitzende erzählen, wo oft über Jahre hinweg dieselben Menschen davor betteln.
Ja, Sie haben recht, es gibt auch Ausnahmen, gar keine Frage. Und wir wären selbst am glücklichsten, wenn die sogar in der Mehrzahl wären oder die Regel umgekehrt Anwendung finden könnte. Tut sie aber nicht.
Fotos: Bettler mit Hunde, gesehen in Wien und Bad Vöslau. Ein Kalender von der Straßenzeitung „Augustin“ bedeutet noch nicht, dass es den Hunden gut geht…
Oft genug kann man es auch nicht betonten, dass nicht jeder Bettler mit Hund automatisch gut zum Mitgeschöpf ist (solche in gewerblicher Absicht unterwegs oder organisiert von vornherein praktisch gar nicht); viele, viele Beispiele von der Straße belegen es. Noch etwas, was ebenfalls ausgesprochen werden darf: Bettler oder nicht, alkoholkranke Menschen sollten ganz nebenbei sowieso keine Tiere halten. Wenigstens in jenem Punkt sollte Einigkeit herrschen.
Bitte unterschreiben auch Sie die Petition!
Verleihen Sie dem Leid eine Stimme! Ihre Stimme! Unterschreiben Sie jetzt für ein österreichweites Verbot des Bettelns mit Tieren! Wir machen Ihre Stimme hörbar: https://tinyurl.com/bettelhunde
Ach ja, ein Beispiel der letzten Tage haben wir eingans noch versprochen. Dieses gilt jenem jungen Mann aus Bulgarien, der immer wieder in Wien „Im Graben“ zu finden ist. Er hat zwei Hunde bei sich – übrigens zwei, die immer wieder auch bei anderen Bettlern zu sehen sind; und obwohl hier wenigstens die Umgebung stimmig ist, heißt, Wasserschüssel und Essen sowie auch wärmende Unterlagen geboten werden, berichtet uns inzwischen ein halbes Dutzend Menschen davon, wie sie beobachtet hatten, dass die Hunde ganz nebenbei auch immer wieder geschlagen, am Halsband hochgezogen und getreten werden. Trotz freundlichem Gesicht und netter Worte. Da es aber leider bisher keine Videoaufnahmen gibt, gilt natürlich die Unschuldsvermutung.