Es gibt jetzt erste echte Erfolge in unserem Bestreben, das in Salzburg geschaffte „Betteln mit Tieren“-Verbot auf das Bundesgebiet auszudehnen! Wie wichtig dies wäre, zeigen die vielen, vielen Reporte von entsetzten TierfreundInnen, welche mit dem Thema konfrontiert waren und sind. Mehrmals die Woche erreichen uns solche Anrufe, besonders aus Wien und aus Niederösterreich, wo von bezüglich purem Tierleid berichtet wird!

Weil eine etwaige Bestimmung Länder- und nicht Bundessache ist, muss der weite Weg gegangen werden. Wir haben deshalb in den letzten Wochen verschiedene Landesregierungen angeschrieben. Die Antworten geben Grund zur Hoffnung (nicht von überall sind solche gekommen, möchte nebenbei bemerkt sein; ein Umstand, der natürlich sehr missfällt, denn eigentlich müssten gewählte Regierungsrepräsentierende es zumindest der Mühe wert finden, Anfragen aus der Bevölkerung wenigstens mit ein paar Sätzen zu beantworten). So zum Beispiel erhielten wir aus Oberösterreich folgendes Schreiben:
Sehr geehrter Herr Putzgruber, vielen Dank für Ihre Anregung, die Wortfolge „…unter Mitnahme eines Tieres …“ im Oö. Polizeistrafgesetz aufzunehmen. Wir werden eine Aufnahme in Anlehnung an § 29 Salzburger Landessicherheitsgesetz im Zuge der nächsten Novelle prüfen. Hinsichtlich des öffentlichen Anbietens zum Kauf von Hunden dürfen wir auf § 8a Tierschutzgesetz verweisen. Freundliche Grüße Amt der Oö. Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales

Auch aus der Steiermark erhielten wir durchaus erfolgsversprechende Auskunft:
„Sehr geehrter Herr Putzgruber, im Auftrag von Landesrat Mag. Hannes Amesbauer darf ich Ihnen herzlich für Ihre Nachricht und die Darstellung des Problems der Bettelei mit Tieren danken. Aus Sicht des Tierschutzes stimmen wir Ihnen zu. Es gilt klar, diese Praxis nicht hinzunehmen. Inwiefern dies bereits in einem ersten Gesetzesentwurf und in der Kürze gelingen kann, können Ihnen jedoch noch nicht sagen.“

Foto: Ein auf den ersten Blick nicht wirklich aussagekräftiges Bild. Auf dem zweiten öffnet sich aber einen eigene Welt – wir hatten jenen Colllie in Wien beobachtet, wo ihn ein junger Mann zum Betteln verwendete. Im Bild ist er mit jemanden anderen, was zeigt, dass die armen Tiere nicht nur untereinander gewechselt werden, sondern unter stets sehr schwierigen Umständen auch noch immens weite Wege zurückzulegen haben. „Lassie“ sollte später in Deutschland ob seines Gesundheitszustandes beschlagnahmt werden…
Rückendeckung dürften wir in Graz von der Bürgerliste KFG bekommen; dort bemüht man sich nach dem „Vorbild Salzburg“ eine jenem Bundesland ähnliche Regelung in das Landesgesetz zu integrieren. Dazu gab es auch schon einen diesbezüglichen Artikel in der „Kleinen Zeitung“!
Fakt ist, bevor es wieder warm wird und mit Sicherheit dann die Situation erneut in zunehmendem Maße eskaliert, müssen wir den Druck verstärken. Es stehen auf jeden Fall spannende Monate bevor, das ist ein Versprechen!
Fakt ist auch, unsere Petition ist ein besonders wichtiger Schritt in die Richtung. P.S.: Dass nicht jemand aus dem fernen Osten mit einem Vierbeiner anreist, weil der Hund der „letzte Halt im Leben“ ist, muss langsam aber sicher jedermensch klarwerden. Dass es sich beim Betteln mit Tieren fast zu 100 % um organisiertes und gewerbliches Betteln (beides ohnehin längst nach österreichischem Gesetz verboten) handelt, steht nebenbei außer Frage. Dass die Hunde auf den Straßen leiden, dazu genügt ein einziger Blick. Darum darf es für wahre TierfreundInnen nur eine Antwort zur Problematik geben: das „Betteln mit Tieren“-Verbot!

Foto: Karin und Tom versuchen etwas über die Lebensumstände des Hundes herauszubekommen; solche sind im Prinzip immer dramatisch!
Verleihen Sie dem Leid eine Stimme! Ihre Stimme! Unterschreiben Sie jetzt für ein österreichweites Verbot des Bettelns mit Tieren! Wir machen Ihre Stimme hörbar: https://tinyurl.com/bettelhunde