Es gibt Neues zu jenem Hof im Salzburger Umland, wo wir in den letzten Wochen einmal mehr die dortige Pferdehaltung kritisiert hatten. Die Veterinärbehörde war dankenswerter Weise schnell vor Ort und beurteilte die Sachlage schließlich folgendermaßen: Entwarnung, es ist eh alles in Ordnung! Ein bisschen eine Übertreibung halt von Seiten der Tierschützenden, wo jetzt eigentlich eine Entschuldigung angebracht wäre; warum? „Weil es unfair ist, einen Betrieb zu bekritteln, wo sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden“. So zumindest haben wir es zu hören bekommen. Und, so ganz nebenbei, dass sich der Tierhalter „langsam aber sicher verfolgt von uns fühlt“.
Also, arbeiten wir die Sache mal auf und sehen uns die Fakten an. Nach welchen es ja dem Anschein nach ein „Verzeihung, unser Fehler“-Statement verlangt. Wäre so ein Schritt also tatsächlich angebracht?

Foto: Auch wenn das Gesetz nicht mehr hergibt, ist das dann ein Freibrief für Pferdehalter? Dass für Pferde eine artgerechte Haltung nicht auf 23 Stunden Stall und 1 Stunde 20 qm Auslauf basieren kann, wird jedermensch völlig klar sein!
Fakt ist, nicht WIR verfolgen den Tierhalter, der hätte seine heilige Ruhe – wenn, ja, wenn er neben dem Veterinäramt auch sein Umfeld von der „gesetzlich richtigen Pferdehaltung“ überzeugen könnte. Denn nicht WIR sind es, die seinen Hof im Auge behalten, sondern AugenzeugInnen, welche jeden Tag dort vorbeifahren und eben nie oder nur ganz, ganz selten Pferde im Freien sehen. Ganz selten dann auch nur, wenn sich Besagte am kleinen Betonvorplatz, direkt an den Stall angebaut, tummeln (auf der Wiese sind sie nie, was auch das Amt bestätigte, Anm.).
So gesehen fast schon als pures Glück scheint es dann, dass sich den Aussagen gegenüber beim unangekündigten „Besuch“ der Behörde dann tatsächlich doch Tiere in jenem Freilauf befanden. Wie wenn es der Tierhalter gewusst hätte… Apropos „Auslauf“, der – so hören wir vom Veterinäramt, misst ganze 43 qm. Für ca. 5 Pferde, wohlbemerkt, eines davon ein Fohlen. Welches ja nach Bewegung geradezu schreit. Ist demnach damit dem Bewegungsdrang von Pferden also genüge getan, in einem Land, welches Tierschutz als Staatsziel definiert? Anscheinend schon, denn nach den Worten des Amtsorgans sind „Weiden“ oder Grünflächen für die Haltung von Equiden keine Voraussetzung; was allerdings benötigt wird, ist wenigstens ein besagtes Stück Beton. Und das muss die doppelte Fläche des vorgeschriebenen Mindestausmaßes der Pferdebox (pro Pferd 10 qm) umfassen, also 20 Quadratmeter innehaben. Demnach, voila, ist der „Auslauf“, dieser winzig kleine Platz, wo den Pferden aber zudem ohnehin wohl nur die allermindestens verlangte „Auslaufdauer“ zugesprochen wird – wir lehnen uns bei dieser Feststellung nicht zu weit aus dem Fenster, denn wie gesagt, es gibt mehrere Personen, welche dort täglich vorbeikommen, und oft über Tage hinweg, trotz verschiedenster Uhrzeiten, nie ein Tier im Freien zu Gesicht bekommen – ja sogar doppelt so groß wie laut Gesetzbuch festgelegt! Dankeschön, lieber Pferdehalter!

Foto: Trotz Wiesen rund um den Stall passiert „Freigang“ nur auf wenigen Quadratmetern Betonboden…
Der erste Schönheitsfehler allerdings: Es ist, selbst beim besten Willen eines Verständnisses, aber nicht ein Pferd, sondern es sind ihrer zwischen vier und sechs…Der zweite: Selbst, wenn all dem so wäre, wenn gesetzlich alles in bester Ordnung bekundet, gibt es dann nicht auch noch eine moralische, eine ethische Seite des Ganzen? Muss man sich bei einem Tierhalter entschuldigen, welcher das absolute Mindestmaß, also die schlechtest mögliche Variante, welche das Gesetz gerade noch erlaubt, für sich in Anspruch nimmt und sich, sobald es Gegenstimmen zum diesbezüglichen Verhalten gibt – wahrscheinlich 99 Menschen von 100 (der oder die eine, welche dennoch „passt so“ behauptet, ist wahrscheinlich selbst PferdezüchterIn; obwohl, ganz sicher darf man das Verhalten sämtlicher Angehörige jener Berufsgruppe dann auch nicht verallgemeinern; es gibt ohne jede Frage auch solche – hoffentlich sogar die absolute Mehrheit – welche den Tieren bestmögliche Bedingungen gewähren) sind hier miteingeschlossen – auf beleidigt tut, sich gar verfolgt fühlt und schlecht behandelt (und dabei, wir bitten um Verzeihung, wenn dies angriffig klingt, auch noch vom Amt unterstützt wird? Wie sonst erklärt sich die Aussage uns gegenüber)? Und dass, wir wissen es aus sicheren Quellen, obwohl er selbst von seinem Umfeld wieder und wieder auf die, nennen wir es vorsichtig, „angeblichen“ Mängel hingewiesen wird? Aber natürlich als altgedienter Züchter besser weiß als alle anderen, welches die Bedürfnisse seiner Pferde sind?!

Vergessen wir nicht – wie gesagt, der Hof ist dreiseitig umgeben von Wiesen, abgezäunt, saftiges grünes Gras. Einige tausend Quadratmeter. Und dennoch verbringen die armen Tiere wahrscheinlich mindestens 23 Stunden täglich in einer Pferdebox?! Ist das also, selbst wenn gesetzlich gedeckt, moralisch und ethisch richtig? Darf ein Tierhalter demnach jede moralische und ethische Überlegung von vornherein ausschließen, wenn er wenigstens die Mindestvorgaben des Gesetzes einhält? Antwort: Darf er, eben gesetzlich gesehen; aber ob er dann dennoch als moralisch und ethisch gesehen „guter Mensch“ gelten kann, wäre dann eine gänzlich andere Frage. Die wir an dieser Stelle für uns selbst beantworten dürfen.
Dazu sei noch bemerkt: Angehalten wird der „Bauer“ von der Behörde offensichtlich nicht, seine Pferde auf die Wiesen zu lassen. Auf Wiesen, es sei nochmals betont, wo bloß – genau wie es bei Pferdehaltungen sonst überall auch passiert – ein stromführendes Band umgehängt werden müsste, um den Tieren Zutritt auf echte Erde, echtes Gras, Fläche zu gewähren, was diese bestimmt viel glücklicher machen würde? Dann aber, sapperlot, man beachte, auf der Vorderseite des Hofes führt eine Straße vorbei. Und genau in der wird vom Halter wie von der Behörde eine Gefahrenquelle erkannt! Jetzt mal abgesehen davon, dass auch seitlich und vor allem „hinten“ weitläufige Grünflächen zur Verfügung stehen, nochmals sei daran erinnert „in Zeiten vom Staatsziel Tierschutz“, der Tierhalter muss selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass die Weide eben derart abgesichert wird, dass kein Tier auf den Verkehrsweg gelangen kann. Dass eine Straße wo vorbeiführt, kann und darf wohl kein Argument sein, dass Pferden die Bewegung abgesprochen wird! Im Umkehrschluss: Wenn ich einen Hund habe, ist es dann auch verständlich, wenn der sich nur im Zwinger aufhalten darf, weil vor dem Haus eine Straße vorbeiführt? Auf welche er ja gelangen könnte, wenn, ja wenn, ich als Tierhalter meiner Aufsichtspflicht nicht im ausreichenden Ausmaß nachkommen… Spinnen wir den Gedanken weiter – müsste man dann nicht, würde man dem Argument folgen, ohnehin eh fast jede Anbinde- Zwinger- oder Boxenhaltung billigen? Wozu dann Tierschutz, wozu Verfassungsrang, wenn so einfach grundlegendste Minimalbedürfnisse – wie beim Pferd eben Bewegung – wegdividiert werden können?!
Um nochmals auf das Fohlen zurückzukommen: Auch hier bestätigen AugenzeugInnen, das Tierkind hat seit seiner Ankunft – es wurde zugekauft – noch nie wirklich Bewegung machen können; war noch nie auf der Weide, durfte nie galoppieren, nie mit Gleichaltrigen herumtollen. Es wartet auf Betonboden darauf, alt genug zu werden, um dann als Zuchtstute das Leben wie bisher fortzuführen. Schon sehr traurig, oder?

Foto: Da würden die Koppeln warten, direkt an den Stall angeschlossen. Idealer geht’s ja gar nicht! Dass die Wiesen nicht benutzt werden, sieht ein Blinder – noch dazu, wo die Koppeltore fehlen…
Wir stellen die Frage also nochmals: Sollte daher, oder müsste sogar, von uns jetzt eine Entschuldigung folgen, weil wir die Angelegenheit zum zweiten Mal innerhalb von 2 Jahren angezeigt hatten und damit den vom Tierhalter angedeuteten und vom Amt offensichtlich zumindest nicht verneinten Tatbestand des „Stalkens“ erfüllten? (Wobei, selbst das stimmt nicht ganz; denn eine Anzeige tätigten wir nur beim ersten Mal, beim zweiten handelte es sich bloß um eine „Bitte zur Überprüfung“) Ist es weiters der richtige Weg, die richtige Vorgehensweise, wenn wir als Verein RespekTiere von Seiten der Behörde nun nahegelegt bekommen, hier „unfair gehandelt“, Dinge nicht richtig dargestellt zu haben und sie daher nun korrigieren sollten? Tun wir hiermit, zumindest die Sache mit der „Berichtigung“ der Tatsachen. Ja, der Tierhalter hat sich vom Gesetz wegen nichts zuschulden kommen lassen. Kein aaaaber – oder doch, ein ganz kleines: Ethisch und moralisch richtig handelt er dennoch nicht. Und wer das trotzdem behauptet, der oder die kann sich nicht auf die Fahnen heften, den „Tierschutz in der Verfassung“ ernst zu nehmen.
Wir würden Euch aber nun um Eure Meinung bitten, bitte schreibts an info@respektiere.at, vielleicht ist uns tatsächlich ein wichtiger Aspekt entgangen – wo wir dann, wenn dem so wäre, natürlich auch die Konsequenzen ziehen und eine Entschuldigung aussprechen werden. Andernfalls, falls niemand in unserem Vorgehen einen Fehler bemerkt, erwarten wir das dann aber auch von der amtsführenden Behörde und ihren Vertretern. Richtigzustellen nämlich, und zuzugeben, wer denn letztendlich „unfair“ gehandelt hat.
Inzwischen, wir hatten den Artikel bereits vor einiger Zeit aufgesetzt, ihn aber bisher aus Platzgründen noch nicht gepostet, gibt es allerdings eine Verbesserung am Hof. Die „Auslauffläche“ wurde vergrößert, ein Bereich um einen Misthaufen wurde mit abgegrenzt. Was den Freilauf in etwa verdoppelt und wofür wir uns bei Behörde und Tierhalter natürlich bedanken. Nun sind es vielleicht 100 qm, für ein halbes Dutzend Pferde. Zum besseren Verständnis, in etwa 10 mal 10 Meter. Die Koppeln? Die stehen weiterhin fertig zur Verfügung – wenn, ja wenn dann auch noch die entsprechenden Tore eingefügt werden würden. Wo Platz hierfür freigelassen ist, aber die Arbeiten nicht fertiggestellt sind. Und sich höchstwahrscheinlich auch für Heuer nicht mehr fertigstellen lassen, denn die „Weidesaison“ ist ohnehin zu Ende…
