Nach den dramatischen Ereignissen rund um das Krötenprojekt tauchte heute plötzlich einmal mehr ein alter Bekannter am Ort des Geschehens auf – Gevatter Tod wurde dabei ertappt, als er nach einer Mitfahrgelegenheit zu einem Platz suchte, wo er ohnehin allgegenwärtig ist! Autofahrende konnte ihn sehen, wie er an einer Kreuzung im Nirgendwo stand und den knöchrigen Daumen rausstreckte. Neben sich ein Schild, welches zum „Krötenheurigen“ deutete…
Fotos, oben.Gevatter Tod wurde heute gesehen, wie er nach einer Mitfahrgelegenheit Ausschau hielt… und in dem Besterben, siehe Foto unten, ganz offensichtlich letztendlich erfolgreich war: Angekommen am Ziel!
Mit seiner Sense in der einen Hand, die andere hielt ein Plakat fest; eine Botschaft offensichtlich an jene Menschen, welche da Tierleid für ein bisschen abendliches Vergnügen im vollen Bewusstsein der Problematik in Kauf nehmen: „Wir sterbe für Deinen Heurigenbesuch“, stand da in dicken Lettern geschrieben, daneben die Grafik von am Tag zuvor überfahrenen Kröten. Unweigerlich nämlich, denkt man kurz darüber nach, sind die Besuchenden tatsächlich mitschuld an der Tragödie, welche sich Jahr für Jahr ringsum besagter Gaststätte an einem Hügel nahe Krems abspielt. Ein „ich hab das nicht gewusst“ zählt dabei nicht; denn nur allzu deutlich sind sie zu sehen, die Hinweise auf die aktuelle Situation – ob nun in Form der vielen Schilder, der Warntafeln, des Krötenzaunes selbst oder dann auch die zuhauf überfahrenen Amphibien, welche am Aspahlt klebend nach wie vor den Weg säumen… Und nicht zuletzt aufgrund der immer präsenten KrötenhelferInnen in ihren knalligen Warnwesten, welche an jedem Morgen und an jedem Abend den ganzen Weg wieder und wieder abschreiten, in der Hoffnung, überquerende Amphibien noch rechtzeitig zu entdecken, bevor diese das nächst kommende Auto überrollt…
Dabei wäre die Lösung so schwierig nicht: Seit Gedenken weiß man über die unselige Konstellation der Krötenwanderunsgzeit versus Heurigenöffnungszeit. Da erstere den Gesetzen der Natur unterliegt und daher unverrückbar ist, müsste also zweitere angepasst werden. Eine Leichtigkeit in Zeiten von „Tierschutz in der Verfassung“, möge man meinen. Noch dazu, wenn es sich um artgeschützte Tiere handelt, wo das allgemeine Interesse an der Erhaltung der Tierart alle anderen Überlegungen überwiegen sollte! Fazit: Das Lokal also einfach drei Wochen früher oder später aufsperren… Oder, man entschließt sich für ein Zufahrtsverbot für Gäste, wo dann die Autos einfach am Parkplatz bei der Ortseinfahrt geparkt werden müssten. Den Rest zu Fuß zu bewältigen, es wäre gut für die eigene Gesundheit und lebensrettend für die Kröten: Eine Win-Win-Situation sozusagen!
Aber derart einfach scheint es nicht, seit vielen Jahren stößt man im Bestreben auf taube Ohren. RespekTiere hat deshalb die Umweltanwaltschaft eingeschaltet.