Monatelange Dokumentation. Dutzende Videoaufnahmen, sogar über viele Stunden hinweg. Zahlreiche Fotos.
Die Vorwürfe sind keine neuen. Schon vor einigen Jahren waren die Behörden aktiv geworden. Wird jetzt endgültig durchgegriffen?
Foto vom 25.02.2025 zeigt die Hunde an der Kette…
Was wir da an Dokumaterial orten mussten, erschüttert uns zutiefst. Es sind Bilder, die bestürzen. Videoaufnahmen und Fotografien aus mehreren Monaten Recherchearbeit zeigen eine Situation, die tatsächlich schwer zu ertragen ist: Huskys, extrem bewegungsfreudige Hunde, mutmaßlich über weiteste Strecken des Tages an der Kette fixiert.
Nach den uns vorliegenden Beweisen soll der Züchter insgesamt 19 Hunde auf seinem Gelände halten – die meisten davon dem Anschein nach in permanenter Anbindehaltung, unterbrochen nur von Ausfahrten mit den Hundeschlitten. Und das, obwohl das Fixieren von Hunden laut österreichischem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist.
Fotos von 26.02., oben, bzw. rechts 28.03. zu den unterschiedlichsten Zeiten aufgenommen zeigen wieder Huskys an der Kette!
Die Dokumentation, die RespekTiere – um nichts dem Zufall zu überlassen – über einen langen Zeitraum hinweg gesammelt hat, zeigt wiederkehrende Szenen: Hunde, die sich nur im Radius einer Kettenlänge bewegen können. Kaum Auslauf. Kaum Beschäftigung, kaum die Möglichkeit, ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachzukommen. Gerade bei den nordischen Rassen, zu welchen Huskys nun mal gehören – gezüchtet für Bewegung, Ausdauer und soziale Interaktion – wiegt diese Form der Haltung besonders schwer.
Foto oben, 03.01., Husky an der Kette; unten,
…und wieder: Sowohl im August 25 (unten) also auch im Februar 2026 wie im März 2026 befinden sich die Huskys zwar an verschiedenen Plätzen, aber dann auch wieder wie stets an der Kette!
Gibt es Ausreden hierfür? Ganz gewiss nicht, dazu ist die Beweiskette eindeutig zu durchgehend!
Brisant ist auch: Der betreffende Hundehalter stand bereits vor Jahren in der Kritik. Es hatte damals aufgrund zahlreicher Beschwerden aus dem Umfeld eine behördliche Intervention gegeben. Auflagen wurden in Folge erstellt. Geändert hat dies am Grundproblem allerdings offensichtlich nur wenig.
Zudem kommt erschwerend hinzu – der Hundehalter über die Jahre hinweg auch immer wieder als Züchter tätig – dass Menschen, welche zuvor Hunde beim Genannten gekauft hatten, sich in den sozialen Medien meldeten. Auch ihnen wäre aufgefallen, dass sämtliche der Huskys sogar direkt beim Verkaufsgespräch an den Ketten hingen. Aufgrund all dessen soll Besagter dem Vernehmen nach schließlich aus den Huskyzuchtverband ausgeschlossen worden sein, woraufhin er sich andere Plattformen für den „Vertrieb“ suchte.
Heute scheint das Hauptanliegen nicht mehr in der Zucht gesehen zu werden, der Hundehalter gibt nun an, sich vornehmlich um „Problemhunde“ zu kümmern. Ob hierfür die eigene Haltung ein Vorbild sein kann? Entscheiden Sie!
Fotos: Diese beiden Bilder wurden uns von einer Hundekäuferin zur Verfügung gestellt. Sie stammen aus dem Frühjahr 2024! Bemerkenswert: Auch beim Verkaufsgespräch waren sämtliche Huskys angekettet!
Eine junge Dame, wo wir später noch Bemerkenswertes nachreichen werden, berichtete uns von einem „Freikauf“, der schließlich mit hohen Tierarztkosten einherging. Der von ihr erstandene Schützling litt unter diversesten, laut behandelnder Tierärztin rein auf die Haltung zurückzuführenden Beschwerden. Völlig kaputte Zähne fielen sofort ins Auge (die Schäden waren durch das versuchte Losbeißen an den Ketten entstanden). Der Arme habe dann auch noch aus dem Penis geblutet, neben den Zähnen waren die Nägel zerstört und mussten nacheinander entfernt werden. Weiters konnte der bereits ältere Husky nach den Angaben der Tierkäuferin kaum gehen, bewegte sich immer nur 2 Meter nach vor und 2 Meter nach hinten, soweit es eben in seinem früheren Dasein die Kette zugelassen hatte. Eine Darmentzündung, schwerer Zahnstein und schwerer Durchfall rundeten das erbärmliche Gesamtbild ab. Die Tierarztrechnung belief sich schnell auf über 2 500 Euro (die Zeugenaussage samt Tierarztbescheinigung liegt uns vor, Anm.).
Foto: Bild vom 31.01.2026 – alle Hunde an der Kette!
Auch interessant: Ein Artikel in einer lokalen Zeitung präsentierte den Tierhalter einst als „Hundeflüsterer“. Bald danach erschien aber noch ein zweiter Report, nämlich die Reaktion aus der Nachbarschaft. Da hieß es dann, dass der Züchter, der sich nebenbei mehrmaliger Weltmeister in Bezug auf Schlittenhundrennen nennen darf, besonders grob gegen seine Schützlinge vorgehen würde, sogar von Schlägen wurde gesprochen. Auch würde er rücksichtslos mit dem Schlittengespann durch die Ortschaft rasen, dabei vor allem Kinder gefährden. Ein weiterer Report erzählte schließlich von Ereignissen rund um Wettbewerbe, wo der Musher (Hundeführer bei Schlittenhunderennen, Anm.) beispielsweise 2009 vom österreichischen und deutschen Schlittenhundesportclub für 2 Jahre von den Weltmeisterschaften verbannt wurde. Warum? Weil es im Jahr davor zwei Vorfälle im Zuge von Veranstaltungen gegeben hatte, wo dem Weltmeister Tiermisshandlungen vorgeworfen worden waren. In einem Falle habe er auf einen Hund, welcher zuvor nicht exakt seinen Anweisungen folgen konnte, eingetreten, in zweitem einen anderen Hund im Gespann „mitgeschleift“, obwohl sich dieser den Augenzeugen zufolge kaum mehr auf den Beinen halten konnte. Letztendlich im Ziel angekommen, soll der Huskyhalter die tierärztliche Versorgung verweigert haben.
Beide Vorfälle bestritt der Schlittenführer allerdings vehement. Allein, die Ausschlüsse blieben aufrecht… „Neider“, bezeichnete der Beschuldigte in Folge alle jene, welche ihm diese schweren Vergehen anlasteten.
Mit dem nun vorliegendem Video- und Fotobeweismaterial hofft RespekTiere auf ein konsequentes Vorgehen der zuständigen Behörde. Tiere dürfen niemals unter Bedingungen leben müssen, die dem geltenden Recht widersprechen. Und da das Ganze offensichtlich schon seit Jahren passiert, ist eine sofortige Beendigung umso notwendiger. Ansonsten verliert ja die gesetzliche Regelung jegliche Glaubwürdigkeit. Apropos: Der „Hundeflüsterer“ hatte sich bei früheren Anschuldigungen gegen den Vorwurf der Kettenhaltung gewehrt, indem er behauptete, die Anbindung wäre aufgrund einer Ausbildungssituation notwendig. Aber welcher Ausbildung? Und nebenbei, selbst bei einer solchen, wenn schon als Schlupfloch zuhilfe gezogen, sind dem Anbinden enge temporäre Schranken gesetzt. Ganz bestimmt nicht überdauern jene 2024 bis 2026, sonder in Fakt nur höchstens 20 Minuten…
Foto: Auch im August 2025 (oben) fanden sich die Hunde genau wie im April 25 (unten) an der Kette wieder!
Vor kurzem tauchte dann auch noch das untere Bild auf; es ist am 19. April 2026 entstanden, also gerade eben. Situation: Unverändert!
Was sagt eigentlich das Gesetz dazu?
§16 Abs 3 TSchG (Bewegungsfreiheit): Die dauernde Anbindehaltung ist verboten. Spezialregel für Hunde (§16 iVm weitere Bestimmungen): „Hunde dürfen keinesfall, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.“ Ausnahmen: Nicht als verbotene Anbindehaltung gelten insbesondere: 1. Das Führen an der Leine 2. Das kurzfristige Anbinden vor Geschäften 3. Einsatz-/Ausbildungssituationen (z. B. Dienst-, Therapie-, Hütehunde)
Das heißt: DAS ANBINDEN VON HUNDEN IN ALLEN ANDEREN FÄLLEN IST AUSNAHMSLOS VERBOTEN!
RespekTiere fordert nicht zuletzt deshalb eine sofortige, lückenlose Prüfung der Haltungsbedingungen und entsprechende Maßnahmen zum Schutze der betroffenen Hunde. Denn Tierschutz ist kein optionales Ideal. Er ist gesetzlicher Auftrag – und moralische Verpflichtung. Besonders in einem Land, welches ihn als Staatsziel definiert, meinen wir!
Die Anzeige ist bereits bei der Vet-Behörde eingetroffen!
Fotos: Ob nun im Jänner 26 (oben) oder in der Osterwoche 26 finden wir die Huskys an der Kette vor!