RespekTiere hat Anzeige gegen Tierhalter eingebracht
Vor allem in den Bundesländern Salzburg, Tirol und Kärnten kann man seit einigen Wochen von gerissenen Weidetieren auf Heimweiden und Almen lesen. Und das, obwohl der Wolf als heimische Tierart bereits seit rund 20 Jahren wieder nach Österreich zurückgekehrt ist. Seit zwei Jahrzehnten sind seine Anwesenheit, seine Ausbreitung und die damit verbundenen Herausforderungen bekannt. Trotzdem werden vielerorts noch immer Tiere auf Almen und Weiden gehalten, ohne dass die notwendigen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Die Folge: Jahr für Jahr sterben Schafe, Ziegen und andere Weidetiere. Gleichzeitig werden geschützte Wildtiere wie der Wolf und Goldschakal zum Abschuss freigegeben. Eine Individualisierung erfolgt dabei nicht. Geschossen werden das „irgendein“ Beutegreifer. Dass die Abschüsse ihre vermeintliche Wirkung verfehlen, zeigt auch der aktuelle „Statusbericht Wolf“ des Österreichzentrums Bär Wolf Luchs: trotz höherer Abschussquoten steigt die Zahl der sogenannten Nutztierrisse. Anstatt die Ursachen des Problems zu beseitigen, wird politisch und seitens der Landwirtschaftskammern nach Abschüssen gerufen.
Dabei stellt sich eine grundsätzliche Frage: Haben wir in Österreich Gesetze – oder haben wir keine?
Fotos: Weil es ja immer heißt, wie die Landwirte ihre Tiere lieben und wie schrecklich daher für sie das Auffinden toter Schafe auf den Wiesen sein muss… ist es, ganz gewiss, und wir wollen hier Gefühle nicht in Frage stellen. Aber eines ist doch auch klar: Der Anblick im Schlachthof ist ebenfalls kein besonders appetitlicher. Und dorthin liefern dieselben Menschen sie ohne mit der Wimper zu zucken aus. Zu 100 %. Wenn dann besagte Landwirte ihre Tiere auch noch an jene Orte verkaufen, wo man weiß, dass diese dort in Folge …
… ohne jede Betäubung getötet werden, gerät erstgenannte Motivation ein bisschen in Erklärungsnot. Andererseits, sowas macht doch niemand, der sich dann über den Wolf aufregt, oder?
Die Gefahr ist bekannt, die Pflicht zum Handeln ebenso. Das österreichische Tierschutzgesetz ist eindeutig. § 19 TSchG verpflichtet Tierhalterinnen und Tierhalter dazu, ihre Tiere vor vorhersehbaren Gefahren zu schützen „Tiere, die nicht in Gebäuden gehalten werden, sind erforderlichenfalls und soweit möglich vor widrigen Witterungsbedingungen, Raubtieren und Gesundheitsgefahren zu schützen.“ Der Gesetzgeber spricht nicht von einer freiwilligen Empfehlung, sondern von einer Verpflichtung. Besteht eine konkrete Gefahr, muss gehandelt werden.
Und dass eine solche konkrete Gefahr besteht, ist längst unbestritten. Abschussverordnungen der Länder, Monitoringdaten, Rissbegutachtungen, Verbreitungskarten des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs sowie unzählige Medienberichte dokumentieren seit Jahren die Anwesenheit großer Beutegreifer in vielen Almregionen Österreichs. Wer heute Tiere in bekannten Wolfsgebieten auftreibt, kann sich nicht auf Unwissenheit berufen.
Foto: Der Wolf mit gefletschten Zähnen, ein beliebtes Motiv. Besonders bei jenen, die Angst schüren wollen, um dann ihren abscheulichen Tötungstrieb mit gutem Gefühl ausleben zu ‚dürfen’…
Wissenschaft und Fachwelt sindsich einig
Die aktuelle BOKU-Studie *„Habitat- and Conflict Potential Model for the Wolf in Austria“* zeigt detailliert jene Regionen auf, in denen das Konfliktpotenzial zwischen Weidetieren und Wölfen besonders hoch ist. Genau dort treffen Beutegreifer und ungeschützte Nutztiere aufeinander. Damit wird sichtbar, wo Herdenschutzmaßnahmen erforderlich sind. Auch die österreichweite Studie von Isabella Faffelberger und Felix Knauer belegt, dass Herdenschutz auf österreichischen Almen grundsätzlich umsetzbar ist. Das oft wiederholte Narrativ, Herdenschutz sei in Österreich generell unmöglich, hält einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Darüber hinaus existieren umfangreiche Empfehlungen und Standards des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs, der Bundesländer sowie des Bundesministeriums.
Herdenschutz bedeutet nach fachlichem Verständnis insbesondere:
* fachgerecht errichtete und ausreichend elektrifizierte Schutzzäune,
* Behirtung,
* Nachtpferche,
* angepasste Weideführung,
* Herdenschutzhunde dort, wo sie erforderlich und sinnvoll sind.
Die notwendigen Instrumente sind bekannt. Das Wissen ist vorhanden. Die Fördermöglichkeiten ebenfalls, wenn sie nur von den Ländern von der EU „abgeholt“ und entsprechend verteilt würden.
Tierschutz beginnt nicht erst nach einem Riss.
Tierschutz bedeutet, vorhersehbares Leid zu verhindern.
Fotos: Im Kontext, Jagende stellen sich oft als ‚Heger und Pfleger‘ hin, als Unschuldslämmer. Auf der Straße bei den Protesten erleben wir es immer wieder anders: Jener im Bild oben deutet an, was er gerne mit den Aktivisten machen würde… unten: Ebenfalls auf der Hohen-Jagd-Messe in Salzburg, wo selbige einfach unsere Transparente anzündeten… Unfassbar, nicht?
Das Rechtsgutachten von Wolfgang Wessely zum Thema „Schutzpflicht von Tierhaltern und Behörden bei Bedrohungn von Tierhaltungen durch Raubtiere“ kommt zu einem klaren Schluss: Nicht nur Tierhalterinnen und Tierhalter sind an § 19 Tierschutzgesetz gebunden. Auch die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Bestimmungen durchzusetzen. Wer trotz dokumentierter Risiken keine Schutzmaßnahmen einfordert, Verstöße nicht verfolgt oder offensichtliche Missstände duldet, wirft zwangsläufig Fragen nach der Erfüllung staatlicher Schutzpflichten auf. Der Schutz von Tieren vor Schmerzen, Leiden und Schäden ist in Österreich ein Staatsziel mit Verfassungsrang. Der Staat hat daher nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, bestehende Tierschutzbestimmungen wirksam zu vollziehen.
Wenn Behörden oder einzelne Amtsträger ihrer Garantenpflicht nicht nachkommen und dadurch Dritte einen Vorteil erhalten, der ihnen bei ordnungsgemäßem Gesetzesvollzug nicht zukäme, stellt sich die Frage nach einer möglichen missbräuchlichen Amtsausübung. Weshalb werden Entschädigungszahlungen für ungeschützte Weidetiere ausbezahlt? Weshalb erhalten LandwirtInnen die Behirtungsprämie, ohne sich an die Bedingungen halten zu müssen?
Foto: Aus einer Auslandsjagd-Werbebroschürebei der ‚Hohen-Jagd-Messe‘ in Salzburg – lassen wir so etwas in unserem Land nicht mehr zu!
Die Leidtragenden sind immer die Tiere
Am Ende bezahlen sowohl die Weidetiere als auch die Wildtiere den Preis. Die einen sterben ungeschützt auf den Almen. Die anderen werden anschließend als „Problemtiere“ verfolgt und zum Abschuss freigegeben- wegen ihres natürlichen Verhaltens. Besonders perfide wirkt dabei die immer wieder kritisierte Praxis, gerissene Tiere über längere Zeit auf Almen liegen zu lassen https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=4023110167981834&id=100008486713284&rdid=apqTyiGLmWg3wLnH oder Schafe nicht ins Tal zu holen, um den Beutegreifer leichter erschiessen zu können.
Wie lange will Österreich noch zulassen, dass Weidetiere und geschützte Wildtiere gleichermaßen für politisches Versagen bezahlen müssen?
Denn entweder gelten Gesetze für alle – oder sie gelten überhaupt nicht. Und solange bekannte Gefahren ignoriert und Tiere ungeschützt ihrem Schicksal überlassen werden, wird weiterhin Blut fließen. Nicht wegen der Rückkehr des Wolfs, sondern wegen der Weigerung, geltendes Recht endlich konsequent umzusetzen. Am Rande sei erwähnt, dass jährlich 6000- 10.000 sogenannte Nutztiere durch Absturz, Geburt auf der Alm, Krankheit, Wetterereignisse und Verwahrlosung versterben. Der Wolf und andere Beutegreifer sind nur für einen einstelligen Prozentsatz der Verluste verantwortlich.
RespekTiere hat Anzeige erstattet
Gegen zwei Landwirte aus Tirol und aus Kärnten haben wir nun anzeigen bei der zuständigen Behörde eingebracht. Der Vorwurf dabei lautet: Mögliche Verstöße gegen § 19 Tierschutzgesetz (TSchG) betreffend die Haltung von Weidetieren auf einer Alm. In beiden Fällen wurden Schafe aufgetrieben, obwohl die Gefährdung durch Wölfe in jenen Regionen nachweislich bekannt war. Wir werden natürlich über die weitere Entwicklung berichten!