Tierschutz in die Verfassung – JETZT!!!!

Tierschutz in die Verfassung, dass ist die zentrale Forderung der Tierschutz- und Tierrechtsvereine Österreichs an die hoffentlich bald im Amt befindliche neue Bundesregierung.
Es liegt an dieser, dem Herzenswunsch der ÖsterreicherInnen, eindrucksvoll gefordert unter anderem beim Tierschutz-Volksbegehren, endlich nachzukommen und dem Tierschutz Verfassungsrang zuzubilligen.
Dutzende Kundgebungen haben wir unternommen in dieser Richtung, diese Woche einmal mehr am ‚Highway To Hell‘, der Zufahrtsstraße zum Schlachthof Bergheim, zusätzlich bei allen Parteien die diesbezügliche Meinung nachgefragt – und bis auf die ÖVP haben sich alle VertreterInnen ganz eindeutig für unser Ziel ausgesprochen!
Hier wollen wir zwei neue bei uns eingelangte Schreiben veröffentlichen, ersteres von der ‚roten‘ Landeshauptfrau Salzburgs, Mag. Gabi Burgstaller, und ein weiteres vom Freiheitlichen Parlamentsklub-Direktor Heimo Probst.

 

 

Sehr geehrter Herr Putzgruber!

Die SPÖ tritt seit langer Zeit dafür ein, dass der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll. Seit März 2007 wird dies auch auf parlamentarischer Ebene bzw. auf dem Verhandlungsweg mit dem bisherigen Koalitionspartner ÖVP verfolgt.

Das eigentliche Ziel war es, den Verfassungsrang auf Bundesebene noch in dieser Legislaturperiode, die eigentlich bis zum Oktober 2010 gedauert hätte, zu erreichen. Durch den mutwilligen Koalitionsbruch der ÖVP aus taktischen Gründen und Motiven der Macht erleidet somit auch der heimische Tierschutz massive Nachteile.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Gabi Burgstaller
Landeshauptfrau

Sehr geehrter Herr Putzgruber!
Die FPÖ möchte die Berücksichtigung des Tierschutzes
als Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung verankert wissen und wird ihr Bestes geben besonders strenge Tierschutz-Mindestrichtlinien in der EU durchsetzen. Besonders die qualvollen Tiertransporte sind uns ein Dorn im Auge. Lebendtiertransporte über hunderte von Kilometern – mit dem Steuergeld der Europäer gefördert – sind überflüssig und müssen untersagt werden.
Das Schächten, bei dem die Tiere ohne Betäubung, also bei vollem Bewusstsein aufgehängt und durch Kehlschnitt getötet werden, ist eine grausame Todesfolter. Es kann Minuten lang dauern, ehe das Tier ausgeblutet und verendet ist. Für die FPÖ ist es unzulässig, diese barbarische Methode der „reinen Schlachtung“ unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Tierschutz hat alle uns anvertrauten Tiere zu umschließen. Ansonsten ist er einer inakzeptablen Situationsethik unterworfen, lückenhaft, unglaubwürdig und unehrlich. Sonderrechte für bestimmte Weltanschauungen darf es aber nicht geben, um die Trennung von Staat und Religion zu gewährleisten. Auch im Sinne eines ehrlichen ernstgemeinten Tierschutzes.
Wir Freiheitlichen teilen in diesem Zusammenhang den Standpunkt der Tierschutzorganisationen. Es darf keinen 2-Klassen-Tierschutz geben. Denn jeder, der ein Tier auf diese grausame Weise tötet und sich nicht auf seine Religion berufen kann, begeht eine Straftat und kann wegen schwerer Tierquälerei verurteilt werden.
Die FPÖ wird sich im Österreichischen Parlament, in der EU und internationalen Institutionen für den Tierschutz einsetzen. Dahingehend können wir ihnen unsere Unterstützung anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Heimo Probst

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