EU weist unsere Klage ab!

Nach mehreren Besuchen in tschechischen ‚Pelztier-Farmen‘ waren wir über die Zustände in diesen mehr als erschüttert. RespekTiere reichte eine Beschwerde gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Bürgerbeauftragten, Professor Dr. P. Nikiforos Diamandouros, ein. In weiterer Folge wieß die Kommission die Beschwerde ab, mit der Begründung, dass ’sie dem Tierschutz einen hohen Stellenwert einräume. ….vertritt die Ansicht, dass es auf EU-Ebene eine ausreichende Grundlage für den Schutz der Pelztiere gebe…..ihr seien keine besonderen Mängel auf tschechischen Pelzfarmen bekannt.‘


Wir legten erneut Beschwerde ein, dieses mal gegen die Kommission selbst. Wie konnte diese ein derartiges Urteil aussprechen, angesichts der übermittelten Fotos, welche die Mängel ja ganz eindeutig aufgezeigt hatten? In Anbetracht dessen, als Umkehrschluß, bezichtigte die Kommission uns damit nicht indirekt der Lüge? Wenn die Zustände in Tschechien wirklich in Ordnung wären, dann muss die Kommission eigentlich davon ausgegangen sein, dass das vorgelege Beweismaterial entweder gefälscht oder von wo anders als aus Tschechien stammen würde – es gibt wohl keine Aternativen zu dieser Annahme, alle anderen Rückschlüsse kämen einem Eingeständnis einer Kommssions-Untätigkeit gleich. Andererseits, und dass ist das wirklich Schlimme daran, wurde gesagt, ‚es seinen keine Mängel bekannt‘; d. h. nichts anderes, als dass man sich in der Begründung auf Hörensagen verließ, ohne jedwede Überprüfungen durchgeführt zu haben!!! Uns, als Augenzeugen, wurde in dieser Auslegung keinerlei Beachtung geschenkt, im Gegenzug aber berief man sich auf ’nicht bekannte (schlechte) Umstände‘! Eigentlich ein Skandal!

Nun übermittelten wir unser in tschechischen Pelzfarmen entstandenes Video ‚The Agony Of Fur Bearing Animals‘, als letzte Beweissicherung


HIER geht’s zum Video!

Die Antwort: ‚Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass aus dem Video nicht ersichtlich ist, wo und wann es aufgenomme wurde. Infolge dessen kann das Video nicht als ausreichender Nachweis für Mängel auf tschechischen Pelztierfarmen betrachtet werden.‘ Weiters: ‚Die Kommission weißt darauf hin, dass aus einer kürzlich erfolgten Änderung der Entscheidung 2000/50/EG ersichtlich ist, dass jetzt strengere Vorschriften für Kontrollberichte, die von den Mitgliedsstaaten an die Kommission zu übersenden sind, eingeführt worden sind.‘
Schlussfolgerung:
‚Die Untersuchungen des Bürgerbeauftragte zur vorliegenden Beschwerde haben ergeben, dass in Bezug auf den Vorwurf und die Forderung des Beschwerdeführers kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission vorliegt. Der Bürgerbeauftragte schliesst den Fall deshalb ab.‘


Traurige Realität!

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