Die Stimme für die Hummer wird täglich lauter!

Inzwischen haben bereits 8 Tierschutz-Ombudsleute den Antrag auf Verbot der Hälterung von Hummern unterschrieben, und auch der 9. wird die Einbringung aller Voraussicht nach unterstützen, ist aber im Moment leider nicht erreichbar.
Dr. Marina Zuzzi-Krebitz, die Tierschutz-Ombudsfrau von Kärnten, hat sich in der offiziellen Landeszeitung ‚Zeit für Kärnten‘ (welche gratis an ALLE Haushalte verteilt wird) in der Rubrik ‚Tierschutz‘ für die Hummersache auf ganz vorbildliche Art und Weise eingesetzt und dabei das Essen eines der so einzigartigen Meerestiere als ‚absolutes No-Go‚ bezeichnet! Möchten Sie sich bei Frau Dr. Zuzzi-Krebitz für ihr engagiertes Eintreten mit ein paar Worten bedanken? Unter der E-Mail-Adresse Marina.Zuzzi@ktn.gv.at wäre sie zu erreichen.

Gerne möchten wir an dieser Stelle noch andere Tierschutz-Ombudsmänner und -frauen zu Wort kommen lassen.
Dr. Lucia Giefing, Ihres Zeichnes Tierschutz-Ombudsfrau von Niederösterreich, schreibt:
Sehr geehrter Herr Putzgruber!
Gerne bestätige ich den Erhalt Ihrer email.
Ein Verbot des Lebendhummerverkaufs in Österreich wäre im Interesse des Tierschutzes durchaus berechtigt, da eine tierschutzkonforme Hälterung von Hummern, wie derzeit im Handel üblich, nicht möglich zu sein scheint.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Lucia Giefing
NÖ Tierschutzombudsfrau

Dr. Cornelia Rouha-Mülleder, Tierschutz-Ombusfrau von Oberösterreich:
Sehr geehrter Herr Putzgruber!
Meines Wissens erscheint nach jetzigen Wissenstand aus fachlicher Sicht eine tierschutzkonforme Hälterung von Krustentieren im Handel nicht möglich. Daher wäre ein Verbot vom Lebendverkauf für Hummer als Lösung anzudenken.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Rouha-Mülleder

Dr. Erik Schmid, Tiersschutz-Ombudsmann Vorarlberg:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Tierschutzrat hat sich schon mehrfach -und immer mit großer Mehrheit- für eine Betäubungspflicht bei der Tötung von Hummern ausgesprochen. Es gibt auch bereits entsprechende technisch ausgereifte Geräte.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Betäubungspflicht, die vermutlich durchsetzbar ist, ginge ein generelles Verbot der Haltung (Hälterung) von Hummern zu Speisezwecken viel weiter. Die Argumentation müsste dann in Richtung unvermeidbares Tierleid bei der Produktion dieser Produkte (analog Gänsestopfleber, Froschschenkel, Schildkrötensuppe uä) gehen. Dann müsste aber auch der Import solcher Produkte verboten werden, was nicht unerhebliche handelspolitische Schwierigkeiten mit sich führt. Dass dies nicht prinzipiell aussichtslos ist (sogar auf EU-Ebene), sieht man am Beispiel Katzenfalle und Robbenprodukte.
Ich würde Ihnen empfehlen, einen entsprechenden Antrag über die Vertreterin der Tierschutzorganisationen im Tierschutzrat einzubringen. Die Unterstützung der Mehrheit der Tierschutzombudsleute dürfte meiner Einschätzung nach gegeben sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr Erik Schmid

Mag. Hermann Gsandtner, Tierschutz-Ombudsmann Wien:

…Aufgrund der Bestimmungen des § 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere sind auf Hummer als Zehnfußkrebse alle Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zur Anwendung zu bringen. Dies betrifft auch die im § 16 des Tierschutzgesetzes geforderte Bewegungsfreiheit und die Erfüllung der Grundsätze gemäß 13 leg.cit. nach der Tiere so zu halten sind, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört und in ihrer Anpassungsfähigkeit nicht überfordert werden. Es steht außer Zweifel, dass die herkömmliche Hälterung von Hummern diesen Grundsätzen widerspricht und es gibt aus diesbezüglich bereits rechtsgültig, abgeschlossene Verwaltungsstrafverfahren, die vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien bestätigt wurden. …

Noch immer versucht uns die Tierausbeuter-Industrie, in diesem Falle fungieren Gourment-Köche nur all zu oft als deren Handlanger, uns einzutrichtern, Krustentiere würden keine Schmerzen empfinden. Wie schrecklich das Kochen lebender Hummer wirklich ist, erklärt uns Dr. Gerhard Heybrock, Diplombiologe, folgendermaßen:

„Es vergehen mit Sicherheit Minuten, bis das kochende Wasser die Haupt-Nervenzellen des Krebses zerstört hat. Sie liegen als Längsstrang mit mehreren Verdickungen (sogen. Ganglien) nahe der Bauchseite angeordnet im Innern des Tieres. Das Oberschlund-Ganglion ähnelt dabei bereits einem einfachen Wirbeltier-Gehirn. Wenn das zuvor in kaltem Wasser oder kurzfristig bei Raumtemperatur aufbewahrte Tier in kochendes Wasser geworfen wird, erleidet es sofort höchste Schmerzen an den empfindlichen
Antennen, Augen und Mundwerkszeugen. Diese werden durch die Hitze aufgrund ihrer rel. großen Oberfläche am schnellsten zerstört. Darauf folgen die Fortbewegungs-Glieder (Beine). Das hierin befindliche Muskeleiweiß dürfte je nach Dicke nach 1/2 – 1 Min so weit geronnen sein, dass eine Bewegung wie auch Weiterleitung von Nervenimpulsen nicht mehr möglich sind. Dann erst folgt mit erheblicher zeitlicher Verzögerung das allseitige, schrittweise von Außen nach Innen gerichtete Aufheizen der unter dem Panzer befindlichen übrigen Muskulatur und Gewebeflüssigkeit, die zunächst noch innerhalb des Tieres zirkuliert und sich keineswegs blitzartig erwärmt. Wie wirksam ein Panzer gegen eine plötzliche Termperaturerhöhung schützt, kann man mit Gummihandschuhen selbst am besten ausprobieren. Darüber hinaus verlangsamt das kalte Innere des Krebses den Erwärmungsprozess erheblich. Dass das Tier nach dem Hineinwerfen in kochendes Wasser sofort tot ist und nicht mehr leiden muss, ist schon temperatur-physikalisch vollkommen ausgeschlossen. Auch eine Bewusstlosigkeit oder ein Schockzustand, wie er bei Wirbeltieren mit ausgeprägtem Zentralnervensystem auftreten kann (durchaus nicht muss), ist beim Krebs nicht zu erwarten. Selbst wenn die Bewegungs-Muskulatur nicht mehr funktionsfähig und das Tier dudurch „ruhig gestellt ist, wird es leiden bis zur Zerstörung des Haupt-Nervensystems, das sich je nach Größe des Tieres in 0,5 bis 1 cm Abstand von der Bauchdecke befindet. Dieser Prozess dürfte schätzungsweise mehrere Minuten in Anspruch nehmen. Ihn billigend in Kauf zu nehmen, ist in meinen Augen schlicht barbarisch.
Möglicher Weise könnte ein einfaches Elektrobad, wie es zur Betäubung von Fischen oder Schlachthühnern verwendet wird, bereits die Lösung sein, den Tieren überflüssige Leiden zu
ersparen."

Nur ein Verbot der Hummerhälterung und damit ein damit verbundenes Verkaufsverbot für Lebendhummer wären wirklich tierschutzkonform!
Darum werden wir keine Ruhe geben bis diese Regelung auch gesetzlichen Niederschlag gefunden hat…


 

 

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