Schächtprozess – die Nachbetrachtung!

„Zeitgemäß – mir fällt kein besseres Wort ein - ist das nicht mehr, jetzt, im 21. Jahrhundert, oder?“ Frage des Richters an den Leiter des Schächtbetriebs

„Tierwohl gegen Glaubensfreiheit“, spricht der Richter über die Situation. Er urteilte über die Verantwortlichen des 2. großen Schächtskandals von 2021, wo damals RespekTiere und der Verein gegen Tierfabriken umfassendes Videomaterial zugespielt bekommen hatten – welches zeigte, das in dem heute verhandelten Betrieb überhaupt gar nicht erst Narkosen gesetzt, sondern systematisch völlig unbetäubt geschlachtet und die Tiere dann sterbend zurückgelassen wurden. Ohne jede Betäubung sahen sie in Folge ihrem Ende entgegen, und an praktisch allen wurde dann auch noch viel zu früh „manipuliert“, was im Juristendeutsch nichts Anderes heißt, als dass man DIE NOCH LEBENDEN Schafe bereits zerstückelte, bevor das Leben aus den malträtierten Körpern gekrochen war. Bei einigen wurde extra nachgeholfen – was heißt, ihnen sollte zudem, offensichtlich weil das Sterben zu langsam ging, noch lebend der Schädel eingeschlagen. Gruselgeschichte? Leider nein, bitteres Realität. Unfassbar. Unfassbar. Unfassbar. Ohne mit der Wimper zu zucken begangen an nachgewiesen nahezu 500 Tieren! Zusätzlich den Atem raubend: Die Selbstverständlichkeit, mit welcher das Gesetz gebrochen wurde, zeigte, dass das Vorgehen ein völlig bewusst gesteuertes war! Kein zufälliges, sondern „Standartprogramm“. Was jedoch die Anwältin der Schlächter nicht davor abhielt, um Milde bei der Urteilsfindung zu bitten, gar um eine Diversion, weil – halten Sie sich fest – es „vorher und nachher ja nie irgendwelche Beanstandungen gegeben hätte, also nie etwas Illegales passiert gewesen wäre… Warum nicht, ist dann aber auch einfach zu beantworten: Weil es weder zuvor noch danach eine versteckte Kamera gegeben hatte, welche solche Verbrechen enthüllt hätte. Pfui. Pfui und nochmals Pfui (zudem, vor einigen Jahren hatte RespekTiere denselben Betrieb schon einmal angezeigt, damals, weil die angelieferten Schafe allesamt in der prallen Sonnen auszuhalten hatten – der Amtstierarzt war damals eingesprungen und ließ Sonnendächer errichten).

RespekTiere vor dem Gericht in Korneuburg
RespekTiere vor dem Gericht in Korneuburg
RespekTiere vor dem Gericht in Korneuburg

Alle Schlächter bekannten sich von Anfang an schuldig; warum wohl? Weil alles andere nur zu lächerlich gewesen wäre, in Anbetracht der Beweislage! Alleine der Tierarzt plädierte auf „teilweise schuldig“. Gerade er, der den Wahnsinn nicht nur zuließ, sondern aktiv und direkt am selben beteiligt war. Nur ein Wort aus seiner Kehle hätte genügt, um das Ganze zu beenden. Es wäre seine verdammte Pflicht gewesen. Kam es? Nie. Auch er faselte jetzt etwas von Überforderung und dergleichen, vom Druck, ausgeübt von der Fleisch kaufenden Masse vor und in der Schlachthalle. Was übrigens dann noch sämtliche der Angeklagten bestätigten; 2021 habe es eine neue Welle der Immigration gegeben, besonders „die Tschtschenen“ machten massiv auf sich aufmerksam, aber auch Afghanen, Syrer und Menschen aus Pakistan. Es sei ja auch das Geschäftsmodell gewesen, dass man völlig ohne Betäubung schlachtete, bemerkte der Richter. Oder stimme das etwa nicht? Doch, doch, so die allgemeine Beipflichtung, aber nur deshalb, weil die Menschen sonst ohne Fleisch gegangen wären und es anderswo gekauft hätten…

RespekTiere vor dem Gericht in Korneuburg

Ich hatte es schon erwähnt, besonders die vielen Schächtungen durchgeführt auf illegalste Weise von privaten Personen im Schlachthof waren es, welche dem Richter offensichtlich richtig sauer aufstießen. „Es macht also doch Sinn, wenn man ein Spezialist ist (ausgebildeter Schächter, Anm.). Kann es sein, dass das die Geschäftsidee ist, dass Kunden wechseln, wenn man die Leute nicht selbst „werken“ lässt“, fragt der Advokat nach. „Ja, das ist so“, folgt die kurze Antwort. Auch ein weiterer Schlächter nickt, was der Richter im Protokoll vermerkt haben möchte. „Weiß der Tierarzt vom Verlangen ohne Betäubung?“ „Muss er wissen. Aber wir haben kein extra Geld dafür bezahlt (fürs Wegschauen, Anm.). „Muss der Arzt hören, wenn der Bolzenschuss eingesetzt wird?“ „Ja“.

„Manipulieren an der Tagesordnung“, meint der Richter (an den Schafen, welchen die Kehle bereits durchgeschnitten worden ist, Anm.). Er habe nach dem Betrachten der Videos sogar geträumt vom Schächten, und niemals wurden nach dem Schnitt die gesetzlich geforderten 5 Minuten zugewartet, bis man mit dem Zerteilen der Schafe begann. So wie es das Gesetz eigentlich verlangt.

Es wird nun ein Video gezeigt, wo der Richter „Zartbesaiteten“ empfiehlt, den Saal zu verlassen. Nur am Anfang hört man dort einmal den Bolzenschuss, dann den ganzen Tag nicht mehr.

RespekTiere vor dem Gericht in Korneuburg

Foto: direkt aus dem besagten Schlachtraum – Massaker, ein anderes Wort fällt hier nicht ein… apropos: der böse Wolf! Was der auf der Alm anrichtet; ist „Mensch“ in Anbetracht solcher Bilder wirklich „menschlicher“?

Ob es denn der Kundenwunsch wäre, dass die Tiere unbetäubt geschlachtet werden, will der Richter nochmals wissen. „Ja, das ist so“, lautet die kurze Antwort des Betriebsleiters. „Viele kommen zudem rein (in den Schlachtraum, Anm.) und wollen selber schlachten; ist das auch so?“ „Ja“. Aber genau das wäre das besonders entsetzliche, sagt der Richter; er habe die Videos gesichtet, und gesehen, wie private Leute dann an den Kehlen „säbeln“. Entsetzlich, wiederholt er nochmals, so etwas kann doch nicht sein…

Persönliche Anmerkung: Es ist schon irgendwie seltsam zu beobachten, wie jene, welche vielleicht ihr ganzes Leben solche Schächtungen gesehen und auch durchgeführt haben, nun, im Angesicht eines anderen Aspektes, doch scheinbar etwas zweifelnd die eigenen Tätigkeiten am Bildschirm mitverfolgen. Ob sie wirklich Reue zeigen, oder ob diese vielleicht nur vorgespielt ist, in Anbetracht der Tatsache, dass hohe Strafen wie ein Damoklesschwert über ihnen hängen? Entschieden Sie für sich selbst!

Schächtprozess

 „Würden sie mir zustimmen“, fragt der Richter einen der Angeklagten, „dass das Hantieren am noch lebenden Tier ein Quälerei ist?“ „Ja, antwortet der Schächter, „wenn unbetäubt geschlachtet wird, ist es immer eine Quälerei“. An dieser Stelle hätte die Verhandlung schon abgebrochen werden können, würde es nach uns gehen. Selbst mit „Freispruch“ für alle Beteiligten, nur, wenn die Schlussfolgerung gewesen wäre: „Ok, wenn die Beteiligten es sogar selbst sagen, dann führt nichts an einem Schächtverbot vorbei“.

Was auch interessant scheint: Der besagte Betrieb war nach unseren Interventionen im September 2021 geschlossen worden. Allerdings, im Dezember desselben Jahres durfte er schon wieder neu öffnen, und seither, wir wiederholen uns, „hat es keine Probleme gegeben“. Aber auch keine Videoaufzeichnungen mehr, und ganz nebenbei, wie aus glaubwürdigen Quellen zu erfahren ist, dürfte der Schlachthof nun selbst mit Kameras derart gesichert sein, dass solche Aufnahmen wie die im Gericht gezeigten in Zukunft einzigartig bleiben werden.

Der Betreiber belastet auch den Tierarzt, und zwar massiv; dieser müsse im Gegensatz zu ihm, der derart mit anderen Arbeiten beschäftigt war, dass er die Geschehnisse im Schlachthof nicht mitbekommen hatte (genau wie sein Bruder, der zwar den „Hauptschlächter“ verkörperte, aber angeblich nicht einmal, zu keiner Zeit, im Schlachtraum gewesen war sondern immer nur außerhalb), doch zumindest die Bolzenschüsse gehört haben; wenn die nicht getätigt wurden, so der Betriebsleiter weiter, dann hätte der Veterinär reagieren müssen. Was will er uns damit sagen? Dass es im Prinzip nicht die Schuld der ausführenden Organe gewesen ist, dass es zu einem derartigen Massaker gekommen war, sondern vielmehr jene des Tierarztes, weil der den Vorgang nicht unterbunden hatte?  P.S.: Auch der Sohn ist einer der Angeklagten. Auch der hätte nicht geschächtet, sondern nur einfache Arbeiten verrichtet. Zudem, der Mann habe ohnehin nur getan, was Vater beauftragte, hören wir nun. Er wolle die Schlachthausarbeit gar nicht, würde deshalb auch den Betrieb nicht übernehmen. Ja, eigentlich wolle er mit dem Fleischgewerbe gar nichts zu tun haben.

Schächtprozess

Foto: Das Scahf stirbt zu langsam, während schon Menschen auf das Fleisch warten; hier wird einfach mit dem Beil nachgeholfen!

Weitere interessante Fragen an den Schlachthofbesitzer: „Können Sie sicherstellen, dass sowas wie 2021 bei Ihnen nicht mehr vorkommt?“ „Ja, kann ich sicherstellen“. „Haben Sie vor den Schlachtungen mit dem Team besprochen, dass ohne Betäubung geschlachtet wird?“ „Nein, das haben die selbst getan“. „Haben Sie gesehen, dass die Tiere nicht 5 Minuten ausbluten, sondern dass viel zu früh an den Sterbenden hantiert wird?“ „Hab ich nicht gesehen, hätte sonst sofort eingegriffen. Nicht nur wegen dem österreichischen Gesetz, das darf man auch nach unserer Religion nicht“ Was WIR an dieser Stelle gefragt hätten: „Ist er sich bewusst, dass er so gesehen dann allen seinen KundInnen unreines Fleisch verkauft, sie also betrogen hat?“ Eine solche Aussicht wird dann den „radikalen“ – wie er sie nannte – Tschtschenen beispielsweise auch nicht so gut gefallen…

Nochmals, das Thema scheint den Richter besonders zu bewegen, wird ein Video gezeigt, wo „Private“ schächten dürfen. „Nur, weil ein Matchotyp vor seiner Frau oder den Kindern gut dastehen will, passiert das. Kann man das so sagen?“ „Kann man so sagen“. „Aber Sie hätten es unterbinden MÜSSEN, wenn Sie es eh wissen“.

Nochmals zum Tierarzt: „Ist Ihnen bewusst, dass Sie beim Schächten das Amt vertreten? Sie haben sich einverstanden damit erklärt, das Fest zu betreuen. Sie sind dort im Namen der Behörde. Sie wissen vom § 32 Tierschutzgesetz, oder? Erklären Sie mir ihn. Können sie ihn mir erklären, Sie, als amtlicher Tierarzt?“ „Ja“, sagt der, „kein unnötiges Leid dürfe über die Tiere gebracht werden; es tut mir leid, ich habe Fehler gemacht“. „Ja, Herr Tierarzt, ich will sie jetzt auch nicht quälen, Sie haben sich aber zuerst teilweise schuldig bekannt. Ich sehe das positiv, dass Sie nun sagen, Sie hätten Fehler begangen. Ich frage mich aber auch, warum teilweise unschuldig? Sie haben doch mitgekommen, dass Tiere ohne Bolzenschuss getötet werden?“ „Ja!“ „Dann sind wir ja fertig, oder? Sie hätten auch bei der Fleischbeschau sehen müssen, dass kein Bolzenschuss getätigt worden war. Warum haben Sie weggeschaut? Warum, weil Sie dachten, Sie sind ein guter Mensch? Weil Sie die Religion respektieren? Oder haben sie Geld bekommen?“ „Nein“. Aber, so verantwortet sich der Veterinär, die Tschetschenen waren so aggressiv, alles war so hektisch. Einige hätten auch privat mitgefilmt. Da habe er dann Zettel geklebt, mit „Filmen verboten“-Aufschrift. „Sehen Sie die Fehler ein?“ „Ja“. „Nehmen sie Platz“.

Schächtprozess

Foto: Die Ankunft der Angeklagten erweckt das Interesse der Tierschützenden!

Noch ein paar Stilblüten zum hauptverantwortlichen Schächter, der gar nicht im Schächtraum gewesen sein will. Er bekennt sich dennoch allumfassend schuldig. „Tun ihnen die Schafe nicht leid?“ „Ja, aber die Kunden wollen das nicht verstehen.“ „„Macht es im Geschmack einen Unterschied, ob ich vorher oder nachher betäube?“ „Kein Unterschied.“ „Also, nur Religion, nur Einbildung? Denn zeitgemäß – eines der schönsten Wörter die mir hierfür einfällt – ist das nicht, oder?“ „Nein.“ „Wegen dem Geschäft?“ „Ja.“  „Warum kein Bolzenschuss? Kunden haben Druck ausgeübt?“ „Ja“. „War das unbetäubte Schlachten Gesprächsthema mit dem Bruder (Betriebsleiter, Anm.)?“ „Nein.“

Hauptverantwortlicher für Betäubung, der Sohn des Betreibers: 500 Schafe sind im Video zu sehen, welche nicht betäubt worden waren. Am 1. Tag über 370, am zweiten 109; „Wer hat gesagt, kein Bolzenschuss?“ „Kunden haben Druck gemacht. Wollten das so (das Weglassen der Betäubung nach dem Schnitt, Anm.). Ich habe Vater Bescheid gesagt, habe gesagt, es wäre ein Problem, wenn wir nicht betäuben. Er hat geantwortet, ja, was soll ma jetzt machen, machen wir einfach, wie die Leute es wollen!“ „Tun ihnen die Tiere leid?“ „Mir schon.“ „Wollen Sie den Betreib nicht übernehmen?“ „Nein.“ Richter: „Fleisch esse alle, zumindest fast alle. Aber wenn man das sieht? Es gäbe doch Möglichkeiten. Oder heißt das, die Kunden würden sonst (bei Betäubung, Anm.) wieder fahren?“ Angeklagter:„Ja, solche gibt es. Ganze Familien.“

Befragung des Schächter, jener, der als einziger die Lizenz dafür hatte: „Stimmt alles, was die anderen gesagt haben? Beim Kurbanfest kein Bolzenschuss, zu schnell manipuliert, Private schlachten mit. Stimmt das?“ „Stimmt.“ „Wer hat geschächtet, Sie alleine?“ „Ja“. „Der Bruder nicht?“ „Nein, der hat keine Lizenz. Darf nicht schächten“ „Als ob das irgendwann schon mal ein Problem gewesen wäre“, sagt der Richter! „Bei vorhergehenden Schächtungen, da haben Sie nur geschnitten, wenn der Tierarzt dabei war? Was war dann im Jahr 2021 anders?“ „Da hatte es zuvor viel Immigration aus Syrien, Afghanistan, Pakistan gegeben. Die Leute haben so viel Druck ausgeübt, und es musste einfach alles schnell gehen. Diese Leute wollten keine Betäubung am Schaf haben. Kunden haben überall geschrien, da haben wir beschlossen, wir machen das jetzt ohne Betäubung.“ „Gab es eine Anweisung vom Chef?“ „War nicht notwendig.“

RespekTiere vor dem Gericht in Korneuburg

Fragen an einen Mitarbeiter, der zuständig für das Häuten war; „Wie lange vom Schnitt bis zum Häuten?“ „Manchmal 3 Minuten und manchmal 4 Minuten. Nach dem Schnitt wird mir das Tier rübergeschoben dann „öffne ich die Füße“, dann häute ich“.  Richter: „Man muss aber mindestens fünf Minuten warten. Anders entspricht das ja auch nicht der Religion (Der Richter war bei den vorhergehenden Aussagen offensichtlich aufmerksam, Anm.). Heißt also, Sie haben viel zu bald am Tier „gesäbelt“, ist Ihnen das bewusst?“ „Ja.“ Das er dem Tier Qualen zugefügt hat, was sagt er dazu? „Ja, wenn es Qualen sind, dann bin ich schuldig.“ „Sie wissen, dass das Tier noch leben kann nach so kurzer Zeit?“ „Ja.“

Schlussplädoyers. Die Anwältin der Schlächter meint, es gibt seit dem Schächt“fest“ nun keine Beanstandungen mehr; was für sie heißt, da war dann weniger Stress und man sieht, dass im normalen Betrieb somit immer alles korrekt ist. Anmerkung: Wir werden es nie wirklich erfahren, denn, das Problem ist halt, ab diesem Zeitpunkt gab es leider auch keine mitlaufende Kamera mehr…

Die Anwältin weiter: „Allen tut es leid. Es passiert so nicht mehr, das ist sichergestellt. Sonst hätte die Behörde auch keine neuen Beschiede mehr ausgestellt. Anmerkung: siehe Absatz zuvor.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Die dauert nur kurz; dann die Urteilsverkündung.

RespekTiere vor dem Gericht in Korneuburg

Alle bekommen Haftstrafen, allerdings bedingte. Sie reichen von 3 Monaten bis zu 10 Monaten (der amtshandelnde Tierarzt). „Es kann nicht sein, dass man im 21 Jahrhundert so mit Tieren umgeht. Eine echte Sauerei. Wenigstens die gesetzliche Bestimmung muss einhalten werden. Schuldfrage ist eindeutig. Verbandstrafe zusätzlich: 20 Tagessätze zu 50 Euro. Alle Angeklagten haben echte Reue gezeigt, es tut ihnen leid, und zwar so, dass es glaubhaft ist. Fakt ist, es geht hier nicht, dass man eine Reversion macht (wäre das passiert, wir Tierschützenden hätten sofort im Protest den Saal verlassen, Anm.).“

Dennoch, die Strafen fallen unfassbar milde aus; wie der Richter bemerkte, schon ein Schaf hätte im Höchstfall für 5 Jahre reichen können, bei den Mitarbeitern für 2 Jahren. Hier wurden 500 (!!!) brutalst ermordet, und es setzt 10 Monate? Ja, alle Angeklagten mögen unbescholten sein, arbeiten, bisher keine Schuld auf sich gehäuft haben und den Tatbestand nun auch einsehen, aber so wie der Richter meint, das Urteil wäre praktisch eine Warnung für Andere, so ist es eher nicht. Vielmehr ist es ein Freibrief…

Richter: „5 Jahren auf 10 Monate, das ist ein Fünftel, da wissen Sie, Sie sind gut bedient…

Der Senat geht davon aus, dass das ein Schuss vor dem Bug war…“

Die Verbandsgeldbuse beträgt 1000 Euro. Der Strafrahmen wäre hier auf bis zu 700 000 dehnbar gewesen…

Zum Vergleich: im letzten Prozess erhielt der amtshandelnde Tierarzt 11 Monate bedingt – für zu schlampiges Betäuben – der hier kriegt 10 Monate, für das Wegschauen.

Weil praktisch alle Angeklagten – selbst der Betriebsleiter macht mit dem Betrieb angeblich 100 000 und mehr Euro Schulden – keinerlei Werte besitzen, werden zu guter Letzt auch noch die Pauschalgerichtskosten für die Schlachthofmitarbeiter als „uneinbringlich“ gewertet, die Angeklagten also davon befreit. Ob‘s ein gerechtes Urteil im Namen der Schafe ist?

Wenn Sie jetzt noch nicht finden, dass dies alles ein Skandal ist, dann wäre vielleicht die nächste Begebenheit ein besonders „Zuckerl“ für Sie, doch noch umzudenken – ferdie eigentlich zuständige Amtstierärztin war noch als Zeugin geladen, sowie jener Amtstierarzt, wo wir einst die Anzeige eigebracht hatten. Beide fertigten ganze Mappen an, wo sie den Fall beleuchten und wirklich richtungsweisende Hintergründe anführen wollten. Tatsachen ansprechen, welche – Originalton – den Prozessverlauf wirklich verändert hätten. Weil es dann keinen Ausweg mehr gegeben hätten, mit all den puren Wahrheiten am Tisch, keinen anderen, als „hart durchzugreifen“. Alleine, sie kamen nicht zu Wort. Ihre Aussagen wären für den Nachmittag vorgesehen gewesen, jedoch, der Richter ließ schon zu Prozessbeginn verlauten, er dulde keine Unterbrechungen, weil „wenn wir zügig arbeiten“, könnten wir schon bis Mittag ein Urteil schaffen. Und an diesen Zeitplan hielt er sich offensichtlich. Ach ja, gut wäre das vorzeitige Fertigsein, wo es doch auch so heiß draußen ist… Also war die so wichtige Aussage der beiden Veterinäre im Prinzip gar nicht mehr eingeplant gewesen, oder verstehen nur wir das falsch?! Außerdem, damals beim Prozess in Wiener Neustadt, da gab eine extra engagierte Gutachterin ihre Expertisen bekannt; was den Prozess unfassbar bereicherte. Aufwertete. So jemand war aber in Korneuburg nicht einmal vorgesehen. Warum nur? Fest steht: Eine riesige Chance auf Gerechtigkeit wurde vertan, so deuten wir diese Ereignisse.

RespekTiere vor dem Gericht in Korneuburg

In Österreich wird immer davon geredet, dass „Tierquälerei“ ein gar ernstes Delikt ist. Mit hohen Strafen versehen, völlig gerechtfertigt. Aber leider ist das alles scheinbar nur Gefasel, viel mehr in der Theorie beheimatet als in der Praxis. In der Praxis sind sie noch immer alle gut davongekommen, manche vielleicht mit einem blauen Auge, die allermeisten aber mit einem Lächeln im Gesicht. Und dass, obwohl es die wohl allerfeigste, allerschmählichste Art der Gewaltanwendung ist, eine gegen völlig Wehr- und Chancenlose. Und jemand, der überhaupt nur die Möglichkeit in sich trägt, Mitgeschöpfen derartige Grausamkeiten anzutun, zu was allem sonst ist so wer fähig? Lesen Sie die Geschichte der Kriminalität, besonders jene von Schwerstverbrechern… fast durchwegs sind solche bereits in früher Jugend aufgefallen; dann, wenn sie Tiere gequält haben. Alleine aufgrund der Tatsachen warten wir noch immer auf wirklich gerechte Urteile im Zusammenhang mit § 22, dem der Tierquälerei. Wie schrecklicher hätte diese denn noch ausfallen können, als in dem gegebenen Fall? Und dann auch gleich 500fach?! Eine bedingte Strafe anzusetzen ist also sicher kein „Schuss vor den Bug“ (Aussage des Richters) für zukünftige Täter, kein Grund, den § oder das Verbrechen ernst zu nehmen. Nein, wie gesagt, es ist viel mehr ein Freibrief.

Deshalb bleiben wir schwer enttäuscht zurück. Andererseits, gerade solche für uns derart ungerechten Urteile, sie sind es, welche letztendlich den Ausschlag geben, dass man immer weitermacht, mit noch mehr Anstrengungen. Also, liebe Tierquäler in diesem Land, egal mit welchem ethischen Hintergrund, welcher religiösen Richtung zugehörig, welcher Hautfarbe, welcher Orientierung auch immer – seid gewarnt! Da gibt es jemanden, der Eure Schritte beobachtet. Versprochen.

Schächtdemo in den Medien
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