Pressekonferenz in Wien

Am 17.02.2010 gab es die große Pressekonferenz in Wien bezüglich der Selbstanzeigen. Mehr als 220 Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft haben mittlerweile diese Solidaritätsbekundung und damit ihren Unmut über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt unterschrieben!

Dutzende JournalistInnen waren in dem bis zum letzten Platz gefüllten Saal im Traditions-Kaffeehaus Landtmann in Wien erschienen.
Der Andrang war ein tatsächlich großer, und viele bekannte Persönlichkeiten wie zum Beispiel der so großartige Hans Palmers, seines Zeichens Aussteiger der Wäschedynastie Palmers, Pfarrer Heinrich Wagner aus Salzburg, der es immer wieder schafft seine Stimmer erfolgreich für Flüchtlinge und die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft einzusezten, die so warmherzige Schwester Theresia vom Franziskaner-Orden, Maria Gribl, ihres Zeichens Büroleiterin des VGT, Johanna Weichselbaum von der Werkstadt für Frieden und Solidarität und die Präsidentin des Wiener Tierschutzhauses, Madeleine Petrovic, trugen ihre Beweggründe zur Selbstanzeige in der Causa § 278 den Jounalisten und dem Publikum vor.Auch RespekTiere durfte sich in diese Riege einreihen und unsere Stimme zu einer Öffentlichen machen.



Persönlichen großen Ärger verursachte einmal mehr eine spätere Aussage des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt dem Verein RespekTiere gegenüber; hier die Vorgeschichte:
auf eine Journalistenfrage, ob die Staatsanwaltschaft denn nun die Möglichkeit hätte auf die SelbstanzeigerInnen Druck auszüben, antwortete der Obmann von RespekTiere, dass die Kommunikationsbereitschaft der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft ohnehin eine sehr mangelhafte wäre; zum Beispiel hätte RespekTiere sie bereits im September letzen Jahres wegen der selben Delikte angezeigt, welche diese dem Salzburger Verein vorwarf, unter anderem ‚dauerhaften Sachentzug‘ und ‚Nötigung“. Hier zur Erinnerung das Originaldokument:

Der Verein RespekTiere erstattet hiermit Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt sowie die Soko Bekleidung.
Seit der Hausdurchsuchung unseres Wohn- und Arbeitssitzes sind nun fast 16 Monate vergangen. Nun ist es für die durchführenden Beamten höchst an der Zeit Farbe zu bekennen. Wir erwarten von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt endlich den von ihr durchgeführten Psychokrieg gegen unsere Organisation zu beenden und entweder mit Fakten aufzuwarten oder uns in für alle Zeiten in Ruhe unserer Arbeit nachgehen zu lassen.
Es kann nicht sein, dass nach so langer Studie aller fallrelevanter Akten noch immer kein endgültiger Beschluss feststeht, ob man uns nun anklagen will oder nicht.
Anders sieht die Sachlage aber aus unserer Sicht aus: es sind klare Vergehen passiert, welche ganz eindeutig der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt sowie der Soko Bekleidung angelastet werden können.
Zur Erinnerung: die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt lies am 21. Mai unsere Wohn- und Arbeitsräume von mehr als einem Dutzend Cobra- und anderer Polizeibeamter durchführen, mit dem Ergebnis: ‚Diese sehr umfangreiche Auswertung (es wurden dabei insgesamt rund 250 000 Bilddateien, 37 000 E-Mail-Dateien und rund 12 000 Text- und Tabellendokumente auf unseren Computern gesichtet!!!!) brachte keine direkten Hinweise auf die fallrelevanten Akten.‘ Und weiters: ‚Grundsätzlich konnten keine Mails vorgefunden werden, welche unmittelbar auf die Beteiligung an einer der relevanten Straftaten hinweisen.‘
Wir haben unsere Möglichkeiten ausgeschöpft, Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung eingereicht, und zwar bei der Oberstaatsanwaltschaft. Dort wurde festgestellt, dass die Durchsuchung an unserer Vereinsadresse tatsächlich illegal vollführt worden war, ‚weil es keinen Anfangsverdacht‘ gegen uns gegeben hatte!!!!!
Nichts desto Trotz wurden die sichergestellten Akten und Güter einbehalten, nach dem Motto. ‚Jetzt, wo man sich diese angeeignet hat, sollten sie auch genutzt werden‘, mit dem einzigen offensichtlichen Ziel, uns und der gesamten Tierrechtsbewegung größtmöglichen Schaden zuzufügen!
Wohl jede aus gleicher Ausgangslage betroffene Firma, welche über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügt, hätte nun mit Sicherheit einen Gegenschlag geführt und diesen auch durchgesetzt. Leider war uns dies aber nicht zuletzt durch die Entwendung aller Daten und Verbindungen unmöglich gemacht worden.
Wir werfen der Staatsanwaltschaft und der Soko Bekleidung folgende schwerwiegende Delikte vor:

1) Hausfriedensbruch und Besitzstörung durch das illegale Betreten unsere Räume!

2) Verdacht der schweren Nötigung gem. §§ 106 i.V.m. StGB
Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt sowie die Soko Bekleidung haben mit gewissem Erfolg versucht unsere Reputation zu zerstören, unsere Arbeit zu sabotieren, in unsere wirtschaftlichen Belange einzugreifen und eine weitere Arbeit unsererseits zu unterminieren
Das Gesetz besagt ferner: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Begründung: Die Hausdurchsuchung war nicht auf legalem Wege zustande gekommen, war also rechtswidrig. Wir wurden zur Duldung der untragbaren Situation genötigt. Die Absicht dahinter ist verwerflich, denn sie passierte nur im Versuch, Beweise zu finden, welche Tierrechts-AktivistInnen Schaden zufügen würden. Weiters ist der Versuch, die Reputation unserer Organisation zu untergraben, uns mit Dingen in Verbindung zu bringen wo es selbstverständlich keine Verbindung gibt, wohl ebenso verwerflich.

3)Verdacht der dauernden Sachentziehung, gem. §§ 135 StGB
Seit nunmehr 16 Monaten ist unser gesamtes Videomaterial beschlagnahmt! Warum? Ist es für eine Sonderkommission, welche bisher schon mehr als 5 Millionen Euro an Steuergeldern auf der Jagd nach Schatten verschwendet hat, nicht möglich, besagtes Datenmaterial, so fern sie dieses denn überhaupt benötigen, da darauf keinerlei fallrelevanten Hinweise zu finden sind was die Damen und Herren inzwischen bestimmt ja auch schon wissen einfach zu kopieren und die Originale an uns zurückzugeben?

Wir fordern nun eine sofortige Rückerstattung unseres Video-Archivs und eine öffentliche Entschuldigung des durchführenden Staatsanwaltes Mag. Handler!

mit besten Grüßen


Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt antwortete nun aber den Anfragen von Medien, eine solche Anzeige sei nie eingelangt.
Einmal mehr beweist sie hiermit, dass man ihrem Wort nicht vertrauen kann, sie sich dreht und wendet wie es ihr gerade zu Gesicht steht.
Natürlich wurde diese Anzeige eingebracht, und zwar bei der Staatsanwaltschaft Salzburg. Diese hatte das Schreiben an die ‚Korruptionsstaatsanwaltschaft‘ nach Wien weiter geleitet, weil dies die zuständige Stelle hierfür sei. Die Bearbeitung ist in vollem Gange, wurde uns auf eine heutige Anfrage versichert!

Die Pressekonferenz stieß auf reges Medieninteresse. Wir möchten Ihnen wenigstens eine der Mitteilungen präsentieren; so stand etwa in der heutigen Ausgabe der ‚Wiener Zeitung‘ folgendes:


220 Personen zeigten sich aus Solidarität zu Tierschützern selbst an
Protest: Selbst angezeigt

Wien. (temp) Über Jahre hinweg hatte die Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt gegen mehr als 40 Tierschützer ermittelt – 13 von diesen müssen sich ab 2.März im Landesgericht Wr. Neustadt verantworten. Nun erhielten sie Schützenhilfe: 220 Prominente, Aktivisten und Privatpersonen, die in dem Verfahren einen Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat sehen, haben sich selbst bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt. Damit protestieren sie vor allem gegen den Anklagepunkt nach Paragraf 278a: der Beteiligung an einer kriminellen Organisation.
Diese Anschuldigung sei so vage, dass sie auf jeden Unterstützer einer Bewegung angewandt werden könne, erklärten die Selbstanzeiger am Mittwoch vor Journalisten. Zu diesen zählen der Schauspieler Hubsi Kramar, Liedermacher Sigi Maron sowie Madeleine Petrovic, Klubobfrau der Grünen in Niederösterreich und Chefin des Wiener Tierschutzvereins. Letztere erklärte ihren Protest mit einem Zitat Bertolt Brechts: "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht." Als Moderator der Veranstaltung trat Versicherungskaufmann Boris Lechthaler in den Vordergrund: Man müsse diese "Justizfarce" aufhalten, 278a werde als "Gesinnungsparagraf" gewertet.
Unter den Selbstanzeigern befand sich auch Tom Putzgruber, Obmann des Salzburger Tierrechtsvereins "Respektiere", gegen den Erhebungen geführt und fallen gelassen wurden. Nach einer Hausdurchsuchung 2008 zeigte er laut eigenen Angaben die Wiener Neustädter Behörde an. "Mit der Selbstanzeige wollen wir zeigen, dass der Paragraf 278a für jeden geltend gemacht werden kann – auch für Spender, da die ideelle Beteiligung genauso zählt", sagt er zur "Wiener Zeitung". "Letztendlich soll die Lächerlichkeit dieses Verfahrens aufgezeigt werden, damit das Justizministerium der Staatsanwaltschaft endlich Einhalt gebietet", fährt er fort, "immerhin wurden bereits Millionen verschlungen."
"Beschert viel Arbeit"
Diese Summe wird von der Wiener Staatsanwaltschaft nicht bestätigt, auch die Selbstanzeigen sind laut Sprecher Gerhard Jarosch noch nicht eingelangt – dass sie den Tierschützern etwas bringen, glaubt er nicht. "Uns bescheren sie jedenfalls viel Arbeit", ärgert er sich, "weil jedem Anfangsverdacht nachgegangen werden muss." Eine reine Solidaritätserklärung genüge dabei nicht, die Beschreibung eines Tatbestandes schon. Gegen die 13 Tierschützer werde übrigens nicht nur nach Paragraf 278a ermittelt.


Dann berichtete gestern auch der ORF in mehreren Wellen vom Ereignis, zum Beispiel in der viel gesehenen Zeit im Bild zu Mittag!

Hier können Sie einen Teil der Konferenz auf youtube nachsehen:
http://www.youtube.com/watch?v=YVE-Lqm85nA


Link zum Bericht des Vereins gegen Tierfabriken (www.vgt.at):
http://www.vgt.at/presse/news/2010/news20100218m_1.php



 
 
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