Urteil gegen Hummerhälterung

Nächste Verurteilung nach einer Anzeige wegen Hummerhälterung!!!!!
Gestern berichtete die Presse von einem Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes, welches in seiner Urteilbegründung all unsere Forderungen und Anregungen bestätigt!!!!! Der Rechtsspruch ist ein weiterer Meilenstein, denn nun kann es in Zukunft wohl nicht mehr sein, dass ein Täter verurteilt wird, während dutzende andere für den selben Tatbestand, wie z. B. in Salzburg passiert, nur zur Reinigung des Beckens angehalten werden…

So wichtig sind unsere Anzeigen, wir dürfen da einfach nicht nachlassen und gerade jetzt nicht – deshalb möchten wir erneut bitten: sehen Sie Hummer, egal wo, ob in einem Restaurant, in einem Geschäft, bei einem Catering, wo auch immer, in einem Hummerbecken, bitte erstatten Sie unverzüglich Anzeige beim zuständigen Amtstierarzt, bei der Polizei oder beim Tierschutz-Ombudsmann Ihres Bundeslandes – selbstverständlich übernehmen auch wir gerne die Anzeige, bitte senden Sie in diesem Falle einen kurzen Augenzeugenbericht, zwei, drei Sätze genügen, an info@respektiere.at! Großartig wäre natürlich wenn Sie dem dann auch noch ein Bild zum Beweis für das Amt anhängen können!!!!

Und nochmals ein Hinweis zur laufenden Petition – schaffen wir 5 000 Unterschriften, wäre das wohl sehr imponierend für den ‚Tierschutzminister‘!!!
Bitte nehmt diese Petition in Euren Verteiler auf, schickt sie zu allen Bekannten und Verwandten, FreundInnen und MitstreiterInnen – jede Stimme zählt!!!
"Lebenhummerverkaufsverbot – JETZT !" http://www.ipetitions.com/petition/hummer/

 

Gefesselt, getürmt: Verbotene Hummer-Haltung
11.07.2010 | 18:48 | (Die Presse)
Mit verbundenen Scheren, im Aquarium aufeinandergetürmt, ohne Rückzugsmöglichkeit: So darf man Zehnfußkrebse nicht halten.
WIEN
(kom) Solange ein Tier noch ein Lebewesen und kein Lebensmittel ist, muss bei seiner Haltung das Tierschutzgesetz eingehalten werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat deshalb die Bestrafung des verantwortlichen Mitarbeiters einer Handelskette bestätigt, in deren Filiale Zehnfußkrebse (vulgo Hummer) feilgeboten wurden.
Der Verkauf an sich war nicht das Problem, sondern die Art der Aufbewahrung der lebenden Tiere: Mit zusammengebundenen Scheren drängten sie sich übereinandergetürmt in die Ecken der Aquarien, deren Boden glatt und nicht mit Steinen oder Sand bedeckt war; es fand sich darin nur eine Rückzugsmöglichkeit für ein Tier.
Das Platzangebot und die Beschaffenheit der Unterkünfte entsprachen damit in keiner Weise den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Krebse. In freier Wildbahn leben sie solitär, und dass sie in ihrem Dauerstress im Aquarium einander nicht verletzten, war nur dem Umstand zu danken, dass sie ihre Scheren nicht öffnen konnten. Strafe: 316 Euro oder zwei Tage, 13Stunden Ersatzfreiheitsstrafe für den Menschen (2008/02/0176).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2010)

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