RespekTiere versus Staatsgewalt, anhand dreier jüngster Beispiele

Der Kampf für Tierrechte ist nicht immer ein belohnter – während er aber in Punkto ‚Sensibiliserung der Öffentlichkeit‘ durchwegs erfolgreich verläuft, gestaltet er sich in Bezug auf die Behörden traditionell schwierig; warum eigentlich? Dieses Faktum liegt wohl zum einen darin begründet, dass sich Behörden sehr gerne in Ruhe und Frieden sonnen, auch wenn es sich dabei nur um vergetäuschte Werte handelt; der Schein soll gewahrt, die nicht vorhandene Idylle erhalten bleiben! Durchbricht irgend jemand – und insbesondere NGO’s – diesen Vorhang der vermeintlichen Glückseligkeit, werden solche Personen sehr gerne – und im besten Falle – zuallererst einmal ’nur‘ schlecht gemacht, in ein schiefes Licht gerückt (wohl, sehr oft im Falle von  Amtstierarzt-Einsätzen, um die eigene Unzulänglichkeit zu überdecken); schlimmer aber, gelingt dies nicht, oft sogar denunziert (zum Beispiel als ’sogenannte‘ oder ’selbsternannte‘ TierschützerInnen subtil diffamiert; hat auch das wenig Wirkung, ist Kriminalisierung der nächste Schritt…)! Auch die Ausübung des Vereinswesens wird behindert, zum Beispiel indem man Veranstaltungen untersagt, weiters die Organisation verungimpflicht, Anzeigen vorbereitet, öffentlich die ‚Gegenseite‘ hudigt (‚unsere braven Bauern‘; ‚die Jäger und Heger, ja wenn wir die nicht hätten‘; die unantastbare Kirche, welche – völlig ungeachtet – jahrhunderte der Ausbeutung von Mensch und Tier hinter sich hat; etc., etc.).
RespekTiere ist im Moment wieder einmal in drei beispielhafte Fälle (ein vierter, wir werden alsbald berichten, ist in der Anbahnung) involviert, alle drei können Auswirkungen auf das künftige Gebahren in diesem völlig unnötigen Ringen Behörden versus NGO’s haben – bitte lesen sie selbst!

Fall 1:
Sie erinnern sich:
RespekTiere hatte für den Karsamstag, dem 19.04.2014, bei der Landespolizeidirektion Linz als Versammlungsbehörde einen Demo-Marsch durch Linz angemeldet.
Bei diesem sollten als Nutztiere maskierte Aktivisten Kreuze tragen und vor Kirchen symbolisch gekreuzigt werden. Das wäre Ausdruck dafür gewesen , dass die Menschen heute den Nutztieren vergleichbares Leid zufügen, dem damals Herr Jesu Christ am Kreuze ausgesetzt war.

                                    Die Behörde hat diese Manifestation allerdings mit der Begründung untersagt, damit werde sowohl das Kreuz, als auch die christliche Glaubenslehre herabgewürdigt, was einen Straftatbestand darstelle. Ausserdem werde die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährdet, weil tätliche Angriffe von fundamentalen Christen nicht auszuschließen wären.

                                    Gegen diese Untersagung haben wir Beschwerde eingebracht und diese wie folgt begründet:

Bei gleichartigen Kundgebungen hat die Staatsanwaltschaft bereits zweimal festgestellt, dass keinerlei strafbarer Tatbestand vorliege. Weiters haben, sogar in Linz, mehrere solche Kundgebungen stattgefunden, die von keiner Behörde beanstandet wurden. Ausserdem ist das Recht der freien Meinungsäusserung im Zusammenhang mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu beachten. Im Hinblick darauf, dass insbesondere die katholische Kirche in scharfer, nicht selten beleidigender und drohender Fom, Andersdenkende beschimpft, ist unsere Art der Kritik als harmlos, aber zutreffend einzustufen.

DSC 1061DSC 1332

Fotos: Kritik, selbst an der Kirche, muss erlaubt sein! Falls sich das Gericht anders entscheidet, wäre das ein tiefer und nicht zu unterschätzender Einschnitt in unser aller Grundrechte!!!!

                              Das Landesverwaltungsgericht hat nun unsere Beschwerde abgewiesen. Es läge wohl kein strafbarer Tatbestand vor und auch die öffentliche Sicherheit sei nicht gefährdet, doch würde das öffentliche Wohl beeinträchtigt, weil diese Aktion den religiösen Frieden stören könnte.

Wir sind hingegen der Meinung, dass der von der Behörde vermeinte Friede eine Friedhofsruhe darstellen soll, damit die Kirchen ungestört weitermachen können. Man muss bedenken, dass die Veränderungen der kirchlichen Glaubenslehre hinsichtlich der menschlichen Grundrechte immer von Kämpfen, also von religiösem Unfrieden, begleitet waren, weil alle diese Fortschritte den Kirchen abgerungen werden mussten. Mit dem Verhältnis der Kirche zu den Tieren ist es heute nicht anders, sodass, wenn schon, ein durchaus positiver religiöser Unfriede entstehen könnte.

                           Wir werden wegen dieser Untersagung den Verfassungsgerichtshof anrufen, weil wir aus obgenannten Gründen der Meinung sind, dass eine mehr als begründete Kritik an den Kirchen in dieser Form im einundzwanzigsten Jahrhundert erlaubt sein muss, trotzdem sich die Anzeichen mehren, dass Österreich auf dem Weg vom gemäßigten zum absoluten Religionsstaat ist. Leider bleibt uns dieser Schritt nun nicht erspart; nicht nur die Mühen dahingehend, auch muss eine solche Entscheidung hin zu unserem Recht auch noch mit rund 250 Euro finanziert werden!!!

P.S.: bei besagter Veranstaltung wurde das Demofahrzeug, der Privatwagen von Tom Putzgruber, von einem Vandalen schwer beschädigt, ein Schaden von einigen tausend Euros hinterlassen; jetzt, bald 2 Monate später, gibt es noch immer keinen auch noch so winzigen Ansatz einer Kompensation…

1(6)

Foto: Kreuzzüge für Tierrechte, in dieser Form bald Vergangenheit? Wenn es nach den Behörden geht, ja!

Fall 2:
Sie erinnern sich ganz bestimmt ebenfalls – RespekTiere, in dem Falle Tom Putzgruber, hatte Selbstanzeige wegen schwerer Nötigung erstattet, aus Solidarität dem Tierschutzprozess 2 gegenüber, wo mehrere TierschützerInnen mit besagtem § belastet werden sollten; warum? weil sie völlig legale Kampagnen gegen pelzführende Unternehmen gestartet hatten!
In unserem Falle ging es nun um Sport Eybl, wo, Sie wissen es, nach wie vor Kleidungsstücke mit Pelzbesatz verkauft werden, weiters um ‚Madeleine Moden‘, aus selbigen Grund.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg beschäftigte sich mit dem Fall; während sie die Angelegenheit um Sport Eybl am 8. Mai einstellte, brachte sie auf der anderen Seite einen Strafantrag gegen den RespekTiere-Obmann im Falle Madeleine ein (siehe Foto links). Allerdings, nachdem es in Wiener Neustadt in den Verfahren gegen die anderen beschuldigten TierschützerInnen Freisprüche hagelte, kam nur eine Woche später ein erlösender Brief: die Staatsanwaltschaft tritt von der Anklage zurück!
Die Frage die sich stellt: was wäre passiert, hätte es in Neustadt Verurteilungen gegeben? Die Antwort eine naheliegend; man war einfach klug, wollte sich in Salzburg die Schmach von weiteren Freisprüchen ersparen.
 Strafantrag 1 Strafantrag (2)

Fall 3:
Es liegt nun schon einige Zeit zurück; im Spätherbst letzten Jahres hatten wir den Zugang zur rumänischen Botschaft besetzt, um auf das unfassbare Hundetöten im Karpatenstaat hinzuweisen. Dabei setzte es drei Verhaftungen, inklusive, weil die AktivistInnen ihre Identität verschwiegen, nachfolgende Inhaftierungen. Waren die späteren Freilassungen der beiden männlichen Tierschützer schon verfassungsrechtlich bedenklich (bei bitterkalten Temperaturen, strömenden Regen, ohne Geld und der Möglichkeit zu telefonieren, ortsunkundig, nur mit Lendenschurz bekleidet, kilometerweit vom Fahrzeug entfernt…), war das Vorgehen bezüglich der weiblichen Aktivistin purer Wahnsinn: um 1 Uhr morgens aus der Zelle geworfen, nur in Unterwäsche bekleidet, völlig mittellos, auf die Straßen Wiens entlassen!

DSC 3157DSC 3161
DSC 3127

Wir legten eine wohl mehr als berechtigte Maßnahmenbeschwerde ein (falls diese abgewiesen wird, kostet uns der Versuch zur Gerechtigkeit übrigens 600 Euro, die natürlich aus privater Kasse bezahlt werden müssen), welche noch immer im Laufen ist – wie die Angelegenheit ausgeht, wir werden es alsbald wissen!
Achtung, Achtung!!! Am kommenden Wochenende, Freitag 13. bis Sonntag 15. Juni, wird RespekTiere mit einem Stand bei der großen Wien-PetExpo vertreten sein! Die PetExpo, die faire Messe für Hund, Katze und Co (http://www.petexpo.at/), findet in der Stadthalle statt, täglich von 10 bis 18 Uhr! Wir bedanken uns vom Herzen bei den VeranstalterInnen für diese wunderbare Gelegenheit ‚respekTIERE IN NOT‘ sowie ‚Esel in Mauretanien‘ vorstellen zu dürfen! Wir würden uns sehr über Ihren Besuch freuen, Sie finden uns beim Stand 502b!

 

Nach oben scrollen