Hummerfrage-sensationelle Wendung vor Gericht! :) Letzte Tierrechtskundgebung 2017!

Dieser Tage fand unsere Verhandlung bezüglich des Protestes vor dem Hummerlokal in Salzburg Wals statt – und die nahm eine völlig unvorhergesehene Wendung!!! Was war passiert? Wir mussten uns doch gegen die Annahme, welche die Kundgebung als ‚Störung der öffentlichen Ordnung‘ (dies-)qualifizierte, wehren. Schon während der Befragung waren wir ziemlich überrascht, als die Richterin, offensichtlich mit großem Interesse, sich mehrmals über die bei Hummern angewandte Tötungsart erkundigte – eigentlich ging es im Verfahren ja weniger bis gar nicht darum, hätten wir vermutet! Als Zeuge war dann auch der Geschäftsführer des Restaurants geladen; auch er musste sich den Fragen stellen und antwortete darauf sinngemäß: durch Zerteilen mit einem Messer!!! Bisher sagte das Tierschutzgesetz, die einzige zulässige Tötungsart wäre das Zutodekochen in stark siedendem Wasser – also beging das Restaurant einen eindeutigen Verstoß gegen selbiges! Es kommt aber noch besser: das neue Tierschutzgesetz geht sogar noch weiter, schreibt in seiner Schlachtverordnung, Anhang B8: Krustentiere sind vor dem Töten zu betäuben!!! Und genau das erklärte der Sachverständige bei Gericht auch der Richterin! Der Zeuge hatte sich zu verantworten, sollte genau mitschreiben und seine Angestellten davon unterrichten, dass das bisherige Vorgehen durch und durch gesetzeswidrig sei!

 InkedDSCN0440 LI(3)

Foto: das Corpus Delicti – Protest vor dem Restaurant!

Was das bedeutet? Das Feinkostlokal, in Person des Geschäftsführers dazu geladen, unser Vorgehen als illegal zu entlarven, fand sich plötzlich als selbst angeklagt wieder! Ja, ohne Zweifel, es hat sich und macht sich laut Tierschutzgesetz der Tierquälerei schuldig! Weiters: der Betrieb muss, falls es weiterhin lebende Hummer verkaufen möchten, ein Betäubungsgerät (den sogenannten Curstastun, eine Toasterähnliche, elektrische Tötungsmaschine) anschaffen, welches dann aber mehreren tausend Euro kosten wird! Und das wirklich Umwälzende daran – nicht nur jenes Gaststätte in Wals ist nun gezwungen umzudenken, sondern alle die lebende Hummer verkaufen – österreichweit!!!

 InkedDSCN0426 LI(2) InkedDSCN0457 LI(2)

Nun, da der Geschäftsführer in einem Gespräch mit uns sagte, das Anbieten von lebenden Hummern wäre nur ein kleiner Posten, ‚gehört halt dazu in einem Feinschmeckerrestaurant‘, aber der meiste Umsatz, zu über 60 %, würde ohnehin mit Pizzen gemacht, wird er sich wohl Gedanken machen müssen. Ob sich unter diesen Voraussetzungen das Anbieten von lebenden Hummern überhaupt noch lohnt?

Und nicht nur für besagte Gaststätte: ALLE Gourmenttempel werden sich diese Frage in Zukunft stellen müssen, denn ALLE werden wir benennen und überprüfen, wie denn die armen Tiere dort für ein klein wenig Gaumenkitzel sterben!

So gesehen war die Verhandlung ein super Erfolg, der uns einen Riesenschritt weiterbringen könnte im Anliegen, Österreichs Küchen Lebendhummerfrei zu machen!!! Da ist das ausstehende Urteil gegen uns dann fast schon nebensächlich!!!! 🙂


Wir bitten Sie nun, melden Sie uns Gaststätten, wo Lebendhummer verkauft werden! Falls diese nicht über den ‚Crustastun‘ oder ähnliches Gerät verfügen, handeln sie gesetzeswidrig und machen sich strafbar – da schützen weder Hauben noch Sterne davor…


 

Wir beenden das Jahr wie wir es begonnen hatten – mit einer kleinen Tierrechtsaktion, der letzten im Jahre 2017, dieses Mal in Salzburg!
Mit dem Protest möchten wir die Aufmerksamkeit auf unsere Petition hin zu einem Ponykarussell-Verbot lenken! Wer noch nicht unterschrieben hat, bitte tun Sie es jetzt!

Lasst uns gemeinsam diese Art der Tierquälerei im Schutze einer falschverstandenen Tradition beenden – JETZT!!!!

https://www.respektiere.at/petition.htm

 DSC 6236

Euch allen wünschen wir einen wunderbaren Abend, kommt‘s gut ins neue Jahr und lasst‘s uns versprechen – lasst‘s uns alle zusammenhalten und 2018 zum ganz großen Jahr der Tierrechte gestalten! Ein Prosit darauf!

DSC 6286


Nach oben scrollen