Und noch eine Eilmedlung, dieses Mal eine, die über Leben und Tod entscheidet! Über den ehtischen und moralischen Standpunkt ist hier im Moment weder der Ort noch die Zeit zu diskutieren, auch nicht über den gesetzlichen – denn der erlaubt die Vorgehensweise… weil nämlich der Hundehalter der Bulldogge sagt, der Arme, der Rüde ist erst 2 Jahre alt, sei plötzlich aggressiv und bissig, somit zu einer Gefahr für seine Kinder geworden; im gegenbenen Falle darf der oder die Veterinärin wohl tatsächlich sogar ein Todesurteil vollziehen. Das ist aber noch nicht alles an Wahnsinn: es bleibt nur bis morgen Abend Zeit um eine Lösung zu finden… wieder lautet das Motto: entweder Ihr findet einen Platz oder der Hund muss sterben; zwischen den Zeilen heißt das: ‚und das ist dann Eure Schuld‘; wir alle kennen diese Täter-Umkehr! Jedenfalls, jetzt geht es nur und alleine um den Hund, der Rüde (kastriert, geimpft, gechipt) ist im grenznahen Bayern zu Hause. Vielleicht hätte jemand eine Idee???? |