Massenmord im Gatter – Anzeige! Unfassbare Bilder belegen die Vorwürfe!

Das große Morden ist vorbei. Es ist wieder still geworden beim Todesgatter in Kaisers, Tirol. Totenstill. Eine wahrhaft beklemmende Ruhe ist eingekehrt. So, als ob das Land – niedergestreckt von einem schweren Haken und beraubt seiner Stimme – fortwährend nach Luft zu schnappen versucht. Nicht sicher, ob es sich je wieder erheben wird können. Nach dem ohnmächtigen Getöse, dem Krieg gegen die Tiere, blieb bloss eine unheimliche Leere, und die Gewissheit, dass dieses kaum zu ertragende Gefühl der Ohnmacht für immer bleiben könnte. Kein Geräusch, selbst die Vögel des Himmels sind verschwunden. Nur der Wind hält eine anklagende Mahnwache am Ort des Geschehens, er, der einsame Flüsterer, fasst den Wahnsinn vergangener Stunden in akustische Erinnerung.
Dieser Platz hier, einst von einer Macht über uns gesegnet, wird niemals wieder derselbe sein. Er hat seine Unschuld verloren, und, anders als Glück, Liebe, Zufriedenheit, kommt diese nie wieder zurück. Egal, was immer man auch unternimmt, wie sehr man nach ihr sucht, sie bleibt für alle Zeiten fern.
Ein paar Bürokraten haben sie geraubt, Gevatter Tod hierhergebracht. Schreibtischtäter, Paragraphenreiten. Haben eine fatale Entscheidung getroffen, über die Köpfe der BürgerInnen hinweg. Und ernten nun den Sturm, dessen Saat sie gelegt.
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Fassen wir noch ein letztes Mal die Geschehnisse in kurzen Worten zusammen: was war passiert? Die Behörde spricht von einer Tbc-Gefahr. Ausgehend vom Rotwild des Waldes. Der Erreger kann auf Weidetiere übertragen werden. Dies gilt es zu verhindern. So werden die WaldbewohnerInnen in eine Falle – mit dem unsäglichen Begriff ‚Reduktionsgatter‘ versehen – gelockt. Alle anderen Fütterungsstellen werden zuvor aufgelassen, sodass sich die hungrigen Tiere an diesem einen Platz versammeln. Dann werden die Zugänge versperrt, ein Erschießungskommando erscheint und das Töten setzte ein.

Fakt ist, die ganze Aktion war einfach ein im wahrsten Sinne des Wortes sogenannter ‚Schnellschuss‘. Bestimmt hat die Behörde überhastet reagiert, erst recht, nachdem wir uns zu Wort gemeldet hatten. ‚TierschützerInnen‘, das schreit nach Problemen. Also den Plan schnellstmöglich durchziehen, in der Hoffnung, danach würde Ruhe im immer mehr aufkeimenden Widerstand einkehren. Kein Hahn würde noch danach krähen, sobald die Tiere tot wären – sinnbildlicher, kein Hirsch würde mehr röhren. Zumindest Letzteres sollte tatsächlich erreicht werden…
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Zum Verdacht einer übereilten Aktion passt auch folgender Aspekt: laut Angaben von AugenzeugInnen – wo im Vorfeld versprochen wurde, das Töten ginge ganz schnell, nur zwei-drei Minuten würde es anhalten – habe die Schießerei mehr als 45 Minuten gedauert, und selbst danach waren dem Vernehmen nach nicht alle Tiere tot. Herzzerreißende Panik ist im Gatter ausgebrochen, beim Versuch des Flüchtens kam es zu Kieferbrüchen und offenen Verletzungen. Ganze zwei Schützen waren anwesend, so, als ob sich keine weiteren Meuchelmörder für die unsagbar feige Tat finden ließen.
Die GegnerInnen der ‚Regulierungsmaßnahme‘ wurden völlig überrumpelt. Bürgermeisters Norbert Lorenz beispielsweise gibt in einem ‚Krone‘-Interview zu Protokoll, dass die Dorfgemeinschaft – welche vehement gegen das geplante Massaker auftrat – gegen 19.30 Uhr von den ersten Salven alarmiert worden war. Daraufhin eilten viele der ihren zum ‚Regulierungsgatter‘, wo es zu heftigen Wortduellen kam.
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Was unbedingt festgehalten werden sollte: wir bedanken uns von ganzem Herzen bei den BürgerInnen von Kaisers und Umgebung, welche sich im ‚Heiligen Land Tirol‘ (das allerdings spätestens jetzt jegliche Heiligkeit abgelegt hat) formierten und geschlossen gegen das geplante Vorhaben auftraten. Diese Tatsache ist der verbleibend positive Aspekt der ganzen so traurigen Angelegenheit. Der Hoffnungsschimmer für die Zukunft! BürgerInnen nehmen längst nicht mehr jede Anordnung der Behörde für gegeben hin, sie setzen sich immer öfters auch zur Wehr. Besonders wenn es um Tiere geht. Deshalb, bei all der Trauer, dürfen wir es auch zulassen, uns über solche Dinge dennoch zu freuen – ein Lichtblick am ansonsten düsteren Horizont!
Auch das Verhalten der Tiroler Jägerschaft bestätigt übrigens Empathie. Entgegen den Gerüchten, die Jägerschaft sei mitschuldig am Gemetzel, hat sich diese in Wahrheit in breiter Front gegen den Massenabschuss-Plan der Veterinärbehörde ausgesprochen. Aussagekräftig ist wohl auch, dass letztendlich nur zwei Schützen für das Erschießungskommando aufgeboten werden konnten. Ein ähnlicher Fall war übrigens einige Jahre zuvor in einem Nachbarort passiert. Auch dort verweigerten Tiroler JägerInnen den Abschussbefehl, welchen – so das Vernehmen – letztendlich Keuler aus Salzburg, ausgestattet mit offensichtlich weniger Moral und Ethik – ausführten.
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Völlig unfassbar ist die das Verständnis der Behörde. Auf Tirol.at lesen wir: ‚33 Stück Rotwild wurden im Rahmen der Tbc-Bekämpfung am Sonntagnacht im Wildgatter in Kaisers von erfahrenen Schützen in kürzester Zeit schonend und tierschutzgerecht entnommen. Damit konnte die Abschussquote, die zur Eindämmung der vom Tier auf Menschen übertragbaren Seuche Tbc notwendig ist, erstmals seit vielen Jahren erfüllt werden. Dem Urteil des Landesverwaltungsgerichts wurde Folge geleistet.
„Natürlich sind 33 tote Tiere kein schöner Anblick. Aber die Aktion hat nur wenige Minuten gedauert und ist tierschutzgerecht abgelaufen“, schildert Landesveterinärdirektor Josef Kössler.‘
Beurteilen Sie selbst: wie fällt Ihr Fazit im Vergleich zwischen diesen Worten und den Bilder vom Tatort aus????
 
Wir haben heute Anzeige gegen die Bezirkshauptfrau, die Vet-Behörde und den Landesamtsdirektor in nachfolgendem Wortlaut erstattet. In der Hoffnung auf Gerechtigkeit. Und noch mehr darauf, dass sich ein solches Massaker an völlig Unschuldigen nie mehr wiederholen wird dürfen.
einen schönen guten Tag!Wir, der Verein RespekTiere, erstatten hiermit Anzeige gegen die Bezirkshauptfrau des Bezirks Reutte, Mag. Katharina Rumpf, gegen den Veterinärdirektor Josef Kössler sowie gegen den übergeordneten  Landesamtsdirektor Hr. Dr. Herbert Forster in ihren Stellungen als Verantwortliche ihrer Behörden! Der Vorwurf an besagte BehördenvertreterInnen lautet ‚schwerer Tierquälerei‘, begangen an eingesperrtem Rotwild; Tatzeitpunkt Sonntag, 09.02. 2020; Tatort: am ‚Holzrinner‘ in Kaisers.Die der Anzeige zugrundeliegende Begründung liest sich folgendermaßen:

Festzuhalten ist zu Beginn, aus rein rechtlicher Sicht handelte es sich bei vieldiskutierter Massentötung um keine Jagd, sondern um einen zur Tierseuchenbekämpfung eingeleiteten Akt. Dies ist eine wichtige Bemerkung, denn zur Beurteilung einer allfälligen Straftat muss in diesem Falle das Tierschutzgesetz (Bundesgesetz über den Schutz der Tiere) und nicht die Jagdgesetzgebung herangezogen werden!

Im Tierschutzgesetz lesen wir hierzu:

Verbot der Tierquälerei
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
Weiters:
(3) Nicht gegen Abs. 1 verstoßen: 3. Maßnahmen, die zur fachgerechten Schädlingsbekämpfung oder zur Bekämpfung von Seuchen unerlässlich sind.
 
Unserer Ansicht nach müssen die traurigen Geschehnisse am Holzrinner als ‚nicht fachgerecht‘ bzw. letztendlich als ‚unnötig‘ einzustufen sein. Die Tiroler Landesregierung gibt dem entgegen allerdings vor, dass der Entschluss hin zum ‚Reduktionsgatter‘ eine „Ultima Ratio-Maßnahme“ war. Betrachtet man die Angelegenheit differenziert, dann muss dieser Ansicht vehement widersprochen werden, weil die durchgeführte Maßnahme zu keiner Zeit eine wirkliche Problemlösung darstellte.
Klären wir das ‚warum‘:
1. weil nämlich dieser gegenständliche TBC-Erreger in der restlichen Wildtierpopulation verbleibt – und das voraussichtlich auf sehr lange Zeit, außer man würde dort alles Rotwild, aber auch Reh- und Gamswild großflächig ausrotten,
2. auch durch jagdliche Maßnahmen (erhöhte Abschusszahlen) eine Reduktion des Infektionsdrucks innerhalb der Wildtierpopulation und auch gegenüber allfälligen Weidetieren deutlich verringert werden kann, wie die Erfolge der Vergangenheit ja gezeigt haben, und man
3. auch besonders gefährdete Haustierbestände mit Zäunen schützen könnte (was natürlich aufwändig, aber dennoch nicht unmöglich wäre).
 
Anzumerken wäre: der Zweck heiligt natürlich auch bei der Tierseuchenbekämpfung nicht alle Mittel!
 
Gerne möchten wir, auch wenn folgenden Punkte auf den ersten Blick für Ihre endgültigen Beurteilung vielleicht nicht relevant erscheinen mögen, auch etwas ausführlicher auf ein zeitgemäßes Tierschutzverständnis hinweisen:
Warum sollten wir Tiere moralisch berücksichtigen? Dafür gibt es gute Gründe, basierend auf der Biologie der Tiere, so wie wir sie heute verstehen. Wir akzeptieren hier den Ansatz, dass zumindest Säugetiere und Vögel leidensfähig sind, d.h., dass sie Schmerzen fühlen können. Darüber hinaus ist es durchaus plausibel, ihnen weitere aversive Gefühle wie Angst und Frustration zuzugestehen. Und diese Fähigkeiten stellen die Basis eines empirischen (erfahrbaren) Wohlbefindens dar. Was bedeutet, dass Tiere, weil sie eben ein erfahrbares Wohlbefinden haben, auf eine Art und Weise geschädigt oder unterstützt werden können, die moralisch zählt.
Dieses zeitgemäße Tierschutzverständnis spiegelt sich auch in der aktuellen Tierschutzgesetzgebung wider, die grundsätzlich für alle Tiere gilt. Tierschutz ist Staatsziel im Verfassungsrang, der Schutz der Tiere daher ein sehr hohes Rechtsgut. Das erklärte Ziel des Tierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Demnach ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
Auch die EU bekennt sich zum Tierschutz und schreibt fest: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedsstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das religiöse Erbe.“
Es ist nach wie vor umstritten, wo die Grenze zwischen zulässiger Tiernutzung und moralisch verwerflicher Leidzufügung verläuft. Aber bedeutet dies, dass die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Weltbild bzw. für oder gegen eine bestimmte ethische Theorie nach individuellem Gutdünken getroffen werden darf? Bedeutet dies tatsächlich einen Freibrief für Beliebigkeit? Die Antwort darauf kann nur ein klares „Nein“ sein: Ein ethischer Ansatz zum Umgang mit Tieren kann nämlich nur dann Anspruch auf Glaubwürdigkeit erheben, wenn er mit den aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen über Tiere in Einklang steht. Im Unterschied zum anthropozentrischen Weltbild zeichnet sich eine aufgeklärte Weltsicht dadurch aus, dass sie nicht auf bloßen Annahmen und Dogmen beruht, sondern sich auf wissenschaftliche Evidenz stützt. Es gilt daher, zwischen ideologischen Postulaten und wissenschaftlich gesicherter Evidenz zu unterscheiden.
 
Das bedeutet natürlich für die Jagd, aber auch für Tierseuchenbekämpfung, dass jegliches damit in Zusammenhang stehende Tun nach zeitgemäßer tierethischer Betrachtung nicht beliebig oder neutral ist. Auch für die Tierseuchenbekämpfung haben ganz genauso ethische Kriterien zu gelten wie für jedes andere menschliche Tun.
Im Februar 2018 hat z.B. die weit über die Grenzen Deutschlands hinaus anerkannte Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) im Zusammenhang mit den Vorbeugungsmaßnahmen bzw. Seuchenbekämpfungsplänen hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest eine Stellungnahme veröffentlicht, die auch im übertragenen Sinne hier bei dieser TBC-Bekämpfung angewendet werden kann. Somit kann man feststellen:
•             Tierschutz ist unteilbar! Das gilt für Rotwild genauso wie für Haustiere, die in der Systematik des Tierschutzgesetzes als Warmblüter einen hohen Schutz genießen.
•             Bei der Tötung von Tieren ist grundsätzlich möglichst schonend vorzugehen (was im gegenständlichen Fall offensichtlich nicht der Fall war).
•             Es sind etwaige Schmerzen, Leiden oder Schäden auch bei anderen als den getöteten Tieren zu berücksichtigen – hier insbesondere der vom Muttertier abhängigen Jungtiere.
 
Hinsichtlich der Sauenfänge (und das kann man analog hier auch für dieses Rotwildtötungsgatter so sehen) stellt der deutsche Wildtierexperte Prof. Herzog fest: „Mehr als der Schussknall verängstigt Wildschweine der Blutgeruch. Sobald etwa erwachsene Tiere bei Fallenfängen das Blut der Opfer wittern, rennen sie panisch umher, verwunden sich am Gatter oder verletzen andere Tiere schwer. Das führt zu grausamen Szenen.“ Dass es also zu einer Panikreaktion von Seiten des Rotwildes kommen würden, hätten die Verantwortlichen dieser Tötungsaktion wissen müssen, hätten sie sich nur ein bisschen in die Erfahrungen anderer eingelesen!
 
Beunruhigungen, im gegenständlichen Fall Tötungsaktionen dieses Ausmaßes (an 33 Tieren!), führen unweigerlich bei den gefangenen Tieren zu großer Panik, welche in Kauf zu nehmen höchst tierschutzwidrig ist.
 
Es besteht gesellschaftlicher Konsens darüber, dass empfindungsfähige Tiere, zu denen das Rotwild zweifelsfrei zählt, keinen unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden und keiner schweren Angst ausgesetzt werden dürfen. Auch nicht bei der Tierseuchenbekämpfung – und schon gar nicht, wenn nicht wirklich Gefahr in Verzug ist! Die Tiere sind jedenfalls und immer moralisch zu berücksichtigen.
Selbst im Zusammenhang mit Seuchenbekämpfungsmaßnahmen darf es keine Ausreden geben: Alle Gebote des Tierschutzes sind zu beachten!

Was im vorliegenden Falle sicher nicht passiert ist; deshalb verlangen wir die Einleitung eines Verfahrens und das Zur-Verantwortung-Ziehen der Beschuldigten im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Mehrere ZeugInnenaussagen bestätigen die Vorwürfe. So etwa schreib die Kronen-Zeitung: Zeugen waren über die Szenen entsetzt: „Das Wild lief in höchster Panik umher, in einem Fall haben sich die Tiere gegenseitig die Kiefer eingerannt.“

Bürgermeister Elbigenapl, Markus Gerber, zu ORF.at: „Sie haben immer von sehr sanften Methoden gesprochen, in zwei Minuten sei alles erledigt. So hat man es versucht der Bevölkerung zu verkaufen. Dass das ganze Lug und Trug war, hat sich gestern Nacht bestätigt.“ Auch nach 45 Minuten seien noch nicht alle Tiere tot gewesen, so Gerber (ORF.at).

Landesjägermeister Anton Larcher: „Wenn ich sehe, dass die Zaunlatten und Pflöcke voller Blut, also voller Schweiß, sind, dann ist hier Panik ausgebrochen. Man hat aber gesagt, dass man mit Schalldämpfern dafür sorgen wird, dass keine Panik unter den Tieren ausbrechen wird.“ (Quelle ORF)

Aussendung Jägerverband: „Derartige Massen-Keulungen haben mit weidgerechter Jagd und tierschutzrechtlichen Grundsätzen nichts zu tun. Sie sind weder weidgerecht noch tierschonend.“

„Es kann nicht sein, dass man solche tierquälerischen Maßnahmen unter dem Deckmantel der Seuchenbekämpfung vollzieht“, Bürgermeister Kaisers, Ing. Nobert Lorenz, zu salzburg24.at.
 
ganz in diesem Sinne
Hochachtungsvoll
Thomas Putzgruber
Verein RespekTiere
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Bilder: @privat!
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