Wieder Anzeige gegen Kaninchenhalter – Tatort Waldviertel!

Eine Meldung wäre in der Fülle von Ereignissen der letzten Zeit beinahe untergegangen – wieder mussten wir nämlich eine Anzeige gegen einen Kaninchenhalter tätigen! Und wieder sollte der Tatort im niederösterreichischen Waldviertel sein!
Eine besorgte Frau hatte uns informiert; sie wäre am besagten Hof vor Ort gewesen und hätte dabei die Kaninchenhaltung – ausgelegt offensichtlich für Nahrungszwecke und keine Zucht – mit eigenen Augen gesehen. Sofort erinnerte sie sich an unseren Aufruf, denn die süßen Nager lebten genau wie wir unlängst berichtet hatten – so, wie es dem Gesetz nach längst schon nicht mehr erlaubt ist: in engen Käfigen nämlich, und diese noch dazu ohne jede Struktur!
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Natürlich überzeugten wir uns in Folge selbst; und, wenig überraschend, gab es schließlich nur eine Konsequenz: Anzeige bei der zuständigen Behörde! Hauptgrund hierfür sollte einmal mehr die Größe der Unterbringung sein: 6 000 qcm Platzangebot schreibt das Tierschutzgesetz pro Kaninchen vor; ist dieses schwerer als 5,5 kg, dann sind es 7 800 qcm – ohnehin mehr als mager; man stelle sich vor, das sind kaum 10 DIN-A4-Blätter; für Tiere, welche mit derartigem Bewegungsdrang ausgestattet sind!!!
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Situationsbeschreibung: Wasser steht zur Verfügung; allerdings wird die Flüssigkeit durchwegs über leere Alkohol-Getränkeflaschen gereicht – was selbstredend nichts Verwerfliches ist; aber skurril allemal, wenn Kaninchen aus Wein-Dopplern trinken, oder aus Bacardi-Gläsern… Heu wird dem Gesetz getreu in Raufen angeboten, aber es gibt weder einen abgedunkelten Bereich, noch erhöhte Flächen in der Unterbringung. Zudem dürfen Kaninchen, welche zur Fleischgewinnung bestimmt sind, nur in Buchten gehalten werden. Diese müssen zudem über erhöhte Flächen oder einen abgedunkelten Rückzugsraum verfügen. Käfige sind keine adäquate Alternative zum Alternativlosen. Keine Option. Was sehen wir aber hier? Eine Wand voller genau solcher…

Fazit: kein Kavaliersdelikt, eine derartige Haltung ist unbarmherzig, barbarisch, tierquälerisch – und – ein echter Gesetzesbruch! Noch dazu begangen an den Schwächsten der Gesellschaft, den Tieren. Vergessen wir das nie!!!
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Wir müssen uns an dieser Stelle nochmals mit einer dringenden Bitte an Euch wenden: Wenn Ihr Hasen und Kaninchen in derartiger Zwangsverwahrung vorfindet, bitte konfrontiert die Tierhalter; oder wenn dies aus Gründen einer Verwandtschaft, Nachbarschaft oder was auch immer dergleichen nicht so einfach ist, bitte, bitte sagt’s dem Tierschutzverein Eures Vertrauens Bescheid – selbstredend nur zu gerne auch uns (es ist uns natürlich eine große Ehre, wenn wir ein solcher für Euch sind)!!! Je öfters wir aufzeigen, je öfters wir anzeigen, je lauter unsere gemeinsame Stimme wird, desto höher ist die Chance auf eine endgültige Tilgung der Schande. Und eine Schande ist es fürwahr, noch dazu eine völlig ungesetzliche. Denn, jedermann/frau wird da zustimmen, ein ‚weil es schon immer so war‘, darf egal ob nun im Menschen- oder eben auch im Tierrecht sowas von niemals wieder gelten…
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