Breaking News unfassbar: Wieder ‚traditionell‘ an die Wand genagelter Rinderkopf!!!

Un-un-unfassbar! Ein anderes Wort fällt uns dazu wirklich nicht mehr ein!
RespekTiere hatte seit Jahren vehement auf diese wirklich jeder Beschreibung spottende ‚Tradition‘ in Niederösterreich (hauptsächlich im Wald- und Weinviertel verbreitet) aufmerksam gemacht. So lange und so oft, bis dass wir einen eigenen, diesbezüglichen Gesetzeseintrag erreichten – ein ausnahmsloses Verbot der unsagbaren Barbarei!
Die Rede ist von der abgrundtief entsetzlichen Platzierung eines Schweine- oder Kuhschädels vor dem Haus eines Junggesellen, der seinen 30. bzw. 40. Geburtstag unverheiratet angeht. Seit Gedenken hat sich in der Region besagtes Ritual gehalten gehabt, durchgeführt meist von der Landjugend. Hierfür wurde doch tatsächlich direkt vor dem Heim des ‚Beschenkten‘ ein Gerüst errichtet, geschmückt mit bunten Luftballons… und, ach wie lustig, als ‚Hauptattraktion‘: ein abgetrennter Rinderkopf! Um Missverständnissen zuvorzukommen, es handelt sich dabei nicht um künstliche Häupter, sondern um jene von kürzlich getöteten Tieren!!!

IMG 0907

Foto: zu unserem absoluten Entsetzen mussten wir heute wieder einmal einen solch unfassbaren Anblick ertragen… mitten im Ort, mitten in der vermeintlichen Zivilisation; da läuft etwas erheblich falsch in den Köpfen mancher ZeitgenossInnen…

Zusammen mit dem hoch engagierten Amtstierarzt von Krems (wo wir nun mit großem Bedauern feststellen musste, Herr Dr. Opitz begeht heute seinen letzten Tag im Amt – ein unwiederbringlicher Verlust für den Tierschutz. Wir hatten einen langen gemeinsamen und hoch erfolgreichen Weg, wofür wir uns allerherzlichst bedanken. Stolz sind wir somit auch ein bisschen, dass der letzte Fall des so großartigen Amtsveterinärs, wie um den Kreislauf zu schließen, noch einmal unweigerlich mit RespekTiere verwoben ist) gelang es uns schließlich die Untat vermeintlich auszumerzen und unter hohe Strafe zu stellen.

an die Wand genagelter Rinderkopf 2
an die Wand genagelter Rinderkopf 3

Auszug aus dem Amtsblatt:

Wer entgegen § 10 Abs 1 TMG die tierischen Nebenprodukte oder Materialien nicht abliefert oder die gemäß § 10 Abs. 2 leg. cit. vorgesehene schriftliche Vereinbarung nicht abschließt oder auf Aufforderung nicht vorlegt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung erfüllt, oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist von Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 15.000, — zu bestrafen. 

Tatsächlich kehrte daraufhin Ruhe ein. Die trügerische Sicherheit versprach sogar, jetzt, wenige Jahre nach dem richtungsweisenden Beschluss, könnte ein derartiger Eklat gar nicht mehr passieren, denn mit ein bisschen Abstand wäre längst die Schrecklichkeit der ‚Tradition‘ erkannt und als ‚Barbarei von früher‘ abgetan, endgültig ausgesetzt – wie man sich täuschen mag! Denn zufällig des Weges durch eine kleine Ortschaft unweit von Krems glaubten wir den Augen nicht zu trauen – auf der Hauptstraße durch den Ort, ganz so, als wäre die Zeit stehen geblieben, ist es wieder passiert… Wie zum Trotz und gegen alle Zeichen der Zeit und der Menschenlichkeit wurde abermals der abgetrennte Kopf eines Rindes auf den Zaun montiert, sowie eine Puppe mit dem Konterfrei des auf diese Art und Weise ‚Geehrten‘; rundherum halblustige Sprüche, und fertig ist der Rückfall in den Wahnsinn…

an die Wand genagelter Rinderkopf 5

RespekTiere hat natürlich umgehend Anzeige erstattet und wir berichten in Kürze über die Folgen des Unausprechlichen. Jetzt allerdings schnappen wir erst einmal zutiefst angeekelt und angewidert nach Luft!

Nach oben scrollen