Wer sagt denn sowas? Einer, der es ohne jede Frage besser wissen muss als die allermeisten anderen. Nämlich, der im jetzigen Fall angeklagte amtliche Tierarzt, welcher seit über 35 Jahren betäubungsloses Schlachten in seiner Funktion als Behördenorgan begleitet! Aufgrund der langjährigen Erfahrung also antwortete er auf die Frage der Richterin, ob denn die Schlachtmethoden tierquälerisch seinen, mit jener richtungsweißenden Feststellung!!!
Fotos: Gemeinsam mit dem Verein gegen Tierfabriken (
www.vgt.at) veranstalteten wir zum Prozesstag einen aufsehenderregenden Protest vor dem Gerichtsgebäude in Wiener Neustadt!
Unfassbar, was da sonst noch am Verhandlungstag zu Tage trat! Aber bitte lesen Sie selbst! Die gemeinsam mit dem Verein gegen Tierfabriken (
www.vgt.at) erfolgte Aufdeckung des erschütternden Schächtskandals von 2021 zeigt erst jetzt ihre in diesem Ausmaß nie gedachte Folge-Reichweite! Gegen einen der Betriebe, von welchen die beiden NGO’s anonym zugesandtes, mit versteckter Kamera aufgenommenes Videomaterial präsentierten, wurde bereits im Dezember 22 verhandelt; angeklagt waren und sind 6 Metzger, welchen schwere Tierquälerei im Zuge der sogenannten Opfertage vorgeworfen wird. Zudem verfügten besagte Männer damals über keinerlei Genehmigung, überhaupt nur einen solchen Eingriff durchführen zu dürfen. Angeklagt war auch die Betriebsstätte, wo Vater und Sohn zum Tatzeitpunkt zwar über die Bewilligung zum betäubungslosen Schlachten verfügten, der Vater aber nicht schlachtete und der Sohn wegen Schmerzen in den Händen ebenfalls an jenen Tagen Abstand vom Töten nahm. Stattdessen schächteten die jetzt angeklagten Männer im Intervall; das Videomaterial zeigt dabei mannigfaltige schwerste Vergehen. So zum Beispiel wurden mehr als die Hälfte der 213 getöteten Schafe mit „sägeartigen“ Bewegungen die Luftröhren durchschnitten, ein absolutes Unding, welches – von der Gerichtsgutachterin eindrucksvoll bestätigt – allerschwerste Schmerzen verursacht. Zudem, entgegen jeglichem Gesetz, wurden keine abgerundeten, sondern spitze Messer verwendet; warum? Um nach dem „Sägen“ auch noch das Gewebe in der Halsregion von innen zu durchstechen, was natürlich ebenfalls nicht erlaubt und auch im Sinne der Religion „haram“ ist. Ein Beispiel, welches die Häufigkeit der vorgeworfenen Delikte umfassend unterstreicht: Ein Schächter alleine war für den Tod von 173 Schafen verantwortlich; bei 117 (!!!) davon werden ihm jetzt derartige Verbrechen gegen die Tierseele angelastet.
Allesamt sollen die Männer bei den 213 Tieren Schlachtungen ohne Betäubung durchgeführt, die Schafe roh misshandelt und ihnen dabei unnötige Qualen zugefügt haben – indem sie die geltenden Vorschriften der Anklage nach sowas von nicht einhielten. Alle Schlachter bekannten sich letztendlich „schuldig“, verweigerten jedoch jede weitere Aussage. Als einzigen Entlastungsgrund für ihr Tun gaben sie übrigens zu Protokoll, dass sie die entsprechenden Gesetze in Österreich nicht kannten und daher nicht wussten, dabei gegen eine Vorlage zu verstoßen! Es gibt dokumentierte Fälle, wo Schafen die Kehle durchschnitten wurde, und unmittelbar nach dem Eingriff ging man in die Pause über, ohne sich um die Sterbenden noch weiter zu kümmern. Die Richterin ließ den Schlächtern im Zuge der Verhandlung dezidiert ausrichten, dass man sich selbstverständlich trotz der Ruhepause noch um die Tiere hätte kümmern müsse. Mit aller Deutlichkeit sprach sie die Worte, und vergewisserte sich durch die Dolmetscher nochmals, dass nur alle Anwesenden tatsächlich verstanden, was ihnen da vorgeworfen worden ist!
Pressespiegel zur Demo!
Bericht „
Heute„:
Bericht „
Kurier„:
Bericht ORF-Online: https://noe.orf.at/stories/3200647/ Der ORF berichtete dazu auch in seiner „Bundesland Heute“-Sendung im Fernsehen! Bericht in den
Bezirksblättern:
https://www.meinbezirk.at/wiener-neustadt/c-lokales/213-schafe-sollen-ohne-betaeubung-geschlachtet-worden-sein_a5958535 Bericht
„Niederösterreichische Nachrichten“:
https://www.noen.at/wr-neustadt/prozess-in-wr-neustadt-schaechtung-von-200-schafen-in-haschendorf-beschaeftigt-landesgericht-haschendorf-ebenfurth-nofb-360682393 Hauptangeklagter war aber der „amtliche Tierarzt“. Ihm wird Amtsmissbrauch angekreidet, dazu soll er nicht – wie zwingend vorgeschrieben – während der Schlachtung aller Schafe anwesend gewesen sein (was laut Gesetz für rituelle Schlachtungen aber unbedingt erforderlich ist). Außerdem habe er gegen weitere sonstige gesetzliche Regelungen verstoßen, wie zum Beispiel mangelnde Identitätskontrolle – siehe 6 Schlachter, welche über keinerlei Befugnis verfügten – keine Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Tierschutz-Schlachtverordnung, keine Sicherstellung eines tierschutzkonformen Ablaufes der Schächtungen. Zudem, es gab im Betrieb keine Fixiergestelle, welche aber für die rituelle Schlachtung von Wiederkäuern laut Gesetz eingefordert wäre. Der Schlachtraum sei, so daraufhin der amtliche Tierarzt, sowieso nicht geeignet, um derartige Schlachtungen überhaupt nur durchzuführen. Warum er dann das Treiben nicht gestoppt hätte? Weil er diese Problematik, dieses Versäumnis doch seit Jahren betont, aber niemand je auf die Anliegen reagiert hätte. Woraufhin die Richterin nochmals nachsetzte: „Warum haben Sie dann trotzdem den Betrieb aufrechterhalten und nicht gestoppt? Weil, so der Tierarzt zur Advokatin gewandt, die Behörde demnach von der nicht genügenden Ausstattung wusste, und dennoch die Genehmigung erteilt hatte. Er würde sich nicht über das Amt stellen.
Aber, so die äußerst ambitionierte Richterin weiter, wäre er sich bewusst, dass er die Möglichkeit gehabt hätte, jederzeit die Quälerei zu beenden? Warum, nochmals, hat er es dann nicht getan? Der Tierarzt: „Ich wollte bei der Behörde anrufen, aber habe niemanden erreicht und der Hof füllte sich mit Kunden“. Er musste deshalb weitermachen, weil sonst laut seinen Worten ein Chaos ausgebrochen wäre. Außerdem hätte er mit dem zuständigen Amtstierarzt, der an jenem Tag auf Urlaub war, sowieso an den Tagen zuvor die Betriebsstätte besichtigt und dieser hätte alles für ok befunden. Nichtsdestotrotz, er versuchte am Tag des Geschehens wie bereits gesagt trotzdem Vorgesetzte zu erreichen, niemand hätte jedoch abgehoben. Die Rechtssprecherin merkte nun an, sie benötigte vor kurzem bezüglich der Verhandlung eine Information der Behörde. Da hätte sie aber ohne Probleme jemanden erreicht… Weitere Frage: Waren die Schnitte gesetzeskonform? Nein. Richterin: Spätestens da hätten Sie aber sagen müssen „STOPP“! Kleinlaute Antwort: Ja, da haben Sie recht, das stimmt!
Nächster Vorwurf: Der Veterinär griff nicht ein, obwohl die Messer entgegen des Gesetzes wie im Video eindeutig ersichtlich vorne zugespitzt waren. Dies ist jedoch verboten, weil man damit, wir haben dies bereits festgestellt, nach dem Schnitt nach außen stoßen kann, was extrem schmerzhaft ist und laut den gezeigten Aufnahmen durchwegs passierte – in weit mehr als 50 % der Schlachtungen! Ob dies Tierqual gewesen sei, fragte die Richterin. „Wenn es im Kontext mit der Religion gefragt wird, dann nein“, die Antwort. Allerdings, „wenn man es außerhalb der Religion betrachtet, dann selbstverständlich ja“ Ob die Rahmenbedingungen eingehalten worden waren? Keine Antwort des Veterinärs. Ob ausreichende Überprüfung stattfand, ob denn die Betäubungen erfolgreich gewesen wären? Ja. Richterin: „Wie erklären sie sich aber dann, dass man auf einem der Videos sieht, wie Sie 26 Sekunden (!!!) neben einem sterbenden Schaf stehen und nicht reagieren, weil sie sich gerade mit jemanden unterhalten?“ Betretenes Schweigen.
Warum in so vielen Fällen, wo Schafe noch nach quälend langer Zeit eindeutige Schnappbewegungen nach Luft durchführen oder sich sogar zu erheben versuchen, keine Nachbetäubung erfolgte (deutliche Kopf- und Laufbewegungen und Luftschnappen zu sehen im Video, nach 3,57 Minuten)? „Weiß nicht“. Der Angeklagte möchte allerdings angemerkt wissen, dass „Bewegungen kein Kriterium für Bewusstsein“ sind. Richterin: „Aber es ist auch nicht auszuschließen. Deshalb müssen Sie sich vergewissern“! Warum habe der Angeklagte nicht die Reflexe getestet, das Augenlied, der Griff zum Auge, um etwaige Reaktionen festzustellen und gegebenenfalls nachzubetäuben? Das hätte er früher immer gemacht; aber er sei nun auch nicht mehr der Jüngste und vor einiger Zeit ist er im Versuch ausgerutscht, habe sich verletzt. Seither bückt er sich deswegen lieber nicht mehr. Aber seine Erfahrung zeigt ihm ohnehin den Bewusstseinszustand der Tiere. Und auf das derart angeeignete Gespür kann er sich in der Regel verlassen. Messer auf Schärfe überprüft? Ja, aber nicht unter der Kamera.
Der Tierarzt bezeichnete die betäubungslosen Schlachtungen mehrmals unumwunden als ‚massive, aber gesetzlich erlaubte Tierquälerei‘. Er habe 35 Jahre Erfahrung, wo er nun offen behauptet, dass gesetzliche Regelungen im Real-Betrieb beim Schächten nicht eingehalten werden KÖNNEN. Man betrachte beispielsweise die Vorschrift, dass unmittelbar nach dem Schächtschnitt die Betäubung zu erfolgen habe. Alleine, diese funktioniere schon deswegen nicht gut, weil zuerst der „Schneider“ am Werk ist, der dann zu Seite gehen müsste; nun kommt der Betäuber, der seinerseits den Kopf vorneweg in die richtige Position bringen muss, weil dieser nach dem Schnitt durch Muskeln und Sehnen und Luft- und Speiseröhre natürlich zur Seite fällt und die Zange ihn daher schwer greifen kann. All das gehen sich nicht aus mit „unmittelbar danach“ (Gesetz sagt: Betäubung unmittelbar nach dem Schächtschnitt, definiert die genaue Zeit aber nicht näher). Deshalb sind ja eigentlich Fixiergeräte für Wiederkäuer gesetzlich vorgeschrieben. Passend ließ der Tierarzt hier anmerken, es wäre nicht möglich, größere Schafe ohne Fixierung gut zu betäuben. Dennoch, andererseits würden aber auch solche mechanischen Fixierungen eine Tierquälerei darstellen, weil schon alleine das Fixieren Leid auslöst. Und Leid verlängert. Warum, so die Frage der Richterin, treten Sie nicht für eine mechanische Fixierung beim Schächten ein, mit Ihrer jahrzehntelangen Erfragung? „Weil die Behörde nichts beanstandet hat.“
Weiters wurde festgestellt, der Nachweis, die Berufsbefähigung, welche ein Schächter vorweisen muss, wird unter anderem durch die IGGÖ ausgestellt, also durch die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich. Jener hat dann aber reichlich wenig mit Qualität zu tun, oder mit Professionalität; das Papier ist kein Qualitätsnachweis… „Frau Richterin, ein Schächtort ist ein Schlachtfeld, das muss uns bei jeder Beurteilung klar sein.“ „Wenn Sie den Vorgang ohne Religion betrachten, ist es massive Tierquälerei. Mit Religion ist es eine vom Staat Österreich erlaubte.“ Die Richterin meint, der Tierarzt hätte klar gegen die Bestimmungen verstoßen, Gesetze nicht eingehalten. Warum dann plädiert er auf „nicht schuldig“? Keine Antwort. Verhandlung vertagt. Nächster Prozesstermin ist der 2. Mai.
Das Protokoll macht fassungslos. Und motiviert noch einmal zusätzlich. Betäubungsloses Schlachten ist IMMER und AUSNAHMSLOS TIERQUAL. Das bestätigt hier schwarz auf weiß ein Veterinär, der 35 Jahre lang rituelle Schlachtungen überwachte. Die ganze Verhandlung konnte demnach als einzigartiges Plädoyer für ein unumgängliches und totales Verbot des betäubungslosen Schlachtens gesehen werden. Und genau das werden wir nun, als ZeugInnen des absoluten Wahnsinns, noch vehementer einfordern! Schächtverbot – JETZT!!! P.S.: Im Gerichtssaal, wo die Verhandlung öffentlich zugängig ist, wurden jene Personen, welche den Tathergang beim betäubungslosen Schlachten sonderbarer Weise mit anderen Vergehen an anderen Orten kleinzureden versuchen und dabei SchächtgegnerInnen unfassbarer Weise dann auch noch gerne rechte Tendenzen zusprechen, schmerzlichst vermisst. Wie kann man aber eine Meinung haben, ohne dass man sich die Mühe macht, nähere Informationen einzuholen? Das Gericht in Wiener Neustadt wäre hierfür der richtige Platz gewesen. Hier hätte man Meinungen verhärten oder revidieren können. Hier hätte man alleine aufgrund des gezeigten Videomaterials zur Diskussion beitragen können. Was leider verabsäumt wurde. Wer dieser Leute hat jemals eine Schächtung gesehen, wer solche umfassenden Zeugnisse, welche am Verhandlungstag offenbart wurden, persönlich mitgehört und mitgesehen, um überhaupt nur beim Thema halbwegs sattelfest sein zu können? Jedermann/frau, der oder die sich mit der Thematik befasst, bleibt zutiefst erschüttert zurück und wird in Anbetracht der Dinge nie mehr derselbe Mensch sein wie zuvor. Es ist höchst belastend, in die Materie vorzustoßen; gar keine Frage. Und anstatt wenigstens seelische Unterstützung zu gewährleisten auch noch ganz im Gegenteil mit völlig entbehrlicher und noch dazu an jeder Wahrheit vorbeigehender Kritik aufzuwarten, ist höchst verletzlich und unwürdig. Ein Schächtverbot NICHT zu unterstützen, es tut uns leid, so klare Worte finden zu müssen, ist angesichts solcher Videobeweise feige. Feige? Nein, es ist viel mehr als das, es ist ein Verrat am Tierschutz. Nicht mehr und nicht weniger.