Haemmerleaktionstag Salzburg

Polizei beendet Protest vor Hämmerle in Salzburg

Hämmerle gehört zur Kleider Bauer Gruppe des Brüderpaares Graf und ist in die Negativ-Schlagzeilen geraten, weil der Konzern weiterhin Produkte mit Pelzbesatz anbietet.

Heute fand in der Salzburg-Filiale der Firma eine Modevorführung statt.

Das Textilgeschäft liegt inmitten der berühmten Salzburger Getreidegasse, wo wie immer reger Trubel herrschte.

RespekTiere-TierschützerInnen in blutiger Pelzbekleidung positionierten sich neben dem Eingang und entrollen ein Transparent.  Weithin sichtbar für alle PassantInnen wurde der Protest gegen die Geschäftspraktiken kundgetan, was zu spontanen Reaktionen von Seiten der PasantInnen führte.

Mit sorgenvoller Mine beobachtete das Hämmerle-Personal die Darbietung, hatte nichts besseres zu tun, als die Polizei zu rufen. So dauerte es nicht lange, bis die Beamten erschienen. Es gab die übliche Prozedur, allerdings auf ziemlich strenger Ebene. Besonders ein älterer Beamter tat sich dabei hervor, forderte ein sofortiges Durchgreifen von Seiten der Polizei; natürlich beruhigte ihn der Vorwurf nicht, er solle sich mal im Gesetzbuch kundig machen – unter drei Leuten muss keine Versammlung beantragt werden, die AktivistInnen hatten sich demnach nichts vorzuwerfen. Die Stimmung präsentierte sich extrem aufgeheizt, denn die Anklage, die Straße zu verkehrswidrigen Zwecken zu missbrauchen (indem die AktivistInnen einen schmalen Bürgersteig benutzten),  kann wohl so nicht gelten; müssten da nicht alle PassantInnen bestraft werden, die ja dann die Straße selbst als Fußweg benützen?

Dem ist dann nicht so, weil der Fußgängerverkehr flüssig ist (sein soll), die TierschützerInnen demnach eine bestimmte Stelle besetzen. So kamen die Beamten nicht umhin, eine Anzeige zu verfassen und dem Aktivisten auszustellen (wie durch ein Wunder war ein(e) zweite(r) anwesende(r) TierschützerIn (namentlich nicht bekanntJ )dieser Behandlung im letzten Moment entgangen, weil sie sich während des ‚Gespräches’ vom Tatort entfernen konnte.

Der Aktivist durfte dann weiter machen, allerdings unter einigen Auflagen (z. B. durfte das große Transparent nicht mehr gehisst werden) und nur so lange, bis sich die Beamten im nahen Wachzimmer über die genaue Gesetzeslage informieren konnten.

So dauerte es nur wenige Minuten, bis ein Polizist wieder zurückkam; dieser Beamte, ausgesprochen nett und verständnisvoll, brach die Kundgebung ab, weil ‚eine Versammlung ab jenem Zeitpunkt besteht, wo auch nur ein Aktivist einen Platz besetzt und Leute stehen bleiben, um sich zu informieren’; dabei genügt schon ein kurzes Gespräch, eigentlich ein Gruß – als Beispiel wurde angeführt: während des ‚Gespräches mit der Polizei waren PassantInnen stehen geblieben, um ihre Solidarität mit dem Aktivisten kundzutun; schon war der Charakter einer Versammlung gegeben! Natürlich – ganz so ist ds dann auch wieder nicht…

Die Moral der Geschichte: es ist ein Faktum: dem mündigen Staatsbürger, der einen Missstand bekämpfen oder aufzeigen will, sind in einem polizeistaatähnlichem Gebilde ganz enge Grenzen gesetzt; eigentlich, und das ist das fatale, ist man der Willkür amtshandelnder Personen fast schutzlos ausgeliefert. Genau wie das Bundestierschutzgesetz: alles Auslegungssache…

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