Merry Christmas – auch für Heuschrecke und Co


Rechtzeitig zum Fest können wir eine erste gute Nachricht von der ‚Futtertier-Front‘ präsentieren!
Sei einiger Zeit beschäftigen wir uns mit dem Schicksal der so genannten ‚Futtertiere‘, wie z. B. Heuschrecken, Schaben, Heimchen und Co. Diese fristen allermeist ein unglaublich tristes Dasein; für die ‚Haustiere‘ von ‚ReptilienfreundInnen‘ gezüchtet, werden sie zum Verkauf in winzige PVC-Boxen gesteckt und warten dort hinter durchsichtigen Plastikscheiben zusammengepfercht auf ihr Ende. Ihr Leiden ist ein Unbeweintes, völlig im Schatten anderer tierschutzrelevanter Thematiken.



Wir haben den Kampf dennoch aufgenommen und jetzt stellt sich ein erster Erfolg ein!
Bei den anfänglichen Versuchen, die GeschäftsinhaberInnen, welche diese Tierqual in ihren Regalen dulden, auf die Problematik aufmerksam zu machen, haben wenig gefruchtet. Wir hörten immer und immer wieder die selbe Antwort: ‚Der Amtstierarzt sagt ‚alles passt‘, und, ‚ganz nebenbei, Insekten fallen sowieso nicht unter das Tierschutzgesetz!’…
Deshalb fragten wir bei sämtlichen Tierschutz-Ombudsstellen Österreichs nach den tatsächlichen Bestimmungen an. Könnte es wirklich sein, dass diesen Tieren gesetzlicher Schutz völlig entzogen ist?

Frau Dr. Rouha-Mülleder, Tierschutz-Ombudsfrau aus Oberösterreich, schrieb dazu folgendes:
‚Das Tierschutzgesetz gilt natürlich für alle Tiere. – also auch für Futtertiere. Gewisse Bestimmungen sind natürlich nur auf Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse beschränkt.

Allerdings sind für Grillen, Heuschrecken etc. keine nähere Mindestanforderungen in den Tierhaltungsverordnungen festgelegt. – aber § 5 TSchG muss natürlich eingehalten werden (keine ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden).
Zudem sollten festgestellte Mißstände sofort bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/ Magsitrat zur Anzeige gebracht werden‘

Frau Dr. Giefing, Tierschutz-Ombudsfrau aus Niederösterreich meinte:
‚Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben betreffend Unterbringung von Futtertieren.
Ich teile Ihre Ansicht, dass auch diesen Tieren gemäß § 5 Tierschutzgesetz keine ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen.
Wenn Sie von Übertretungen dieser Art Kenntnis erlangen, so können Sie mir das selbstverständlich mitteilen, damit die Haltung von der zuständige Behörde überprüft werden kann.
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass die Wirtschaftskammer sehr bemüht ist, dass in den Zoofachhandlungen eine gesetzeskonforme Tierhaltung gewährleistet wird. Eine entsprechende Information der Wirtschaftskammer bzw. der „großen Zoofachhandelsketten“ wäre ein wichtiger Schritt.‘

Und von der Tierschutzobudsschaft Wien erhielten wir folgende Nachricht:
‚Aus der Sicht des Aufgabenbereiches der Tierschutzombudsstelle Wien wäre es grundsätzlich vorstellbar, die kurzfristige Haltung und allfällige Tötung von Insekten, wobei natürlich zu berücksichtigen ist, dass Insekten primär lebend verfüttert werden und auf Grund des Verhaltens diverser Nahrungsspezialisten auch lebend verfüttert werden müssen, unter anderem in der Tierschutz-Schlachtverordnung zu regeln. Voraussetzung wäre dann allerdings eine Erweiterung des Begriffes der Futtertiere.

Sollte eine diesbezügliche Regelung juristisch möglich sein, würde eine entsprechende Initiative von der Tierschutzombudsstelle Wien unterstützt werden.‘

Um diese erfolgsversprechenden Ansätze entsprechend zu kategorisieren durchstöberten wir nochmals das Tierschutzgesetz. Und siehe da – selbstverständlich gibt es darin Punkte, die sehr themen-relevant sind. Leider spricht die oft so herzlose Wissenschaft den Insekten noch immer größtenteils eine Leidensfähigkeit ab, doch, obwohl wir diesen Punkt natürlich in unsere Argumentation mit einfließen lassen, ist es gar nicht der entscheidende. Nebenbei gilt es auch einen ethische Aspekte zu beachten.
Aber zur ethischen Betrachtungsweise, die naturgegeben individuell verschieden sein kann, kommt dann auch noch die juristische Seite – und diese ist, egal ob aus ethischer, wissenschaftlicher oder aus geschäftspolitischer Sicht, allenfalls bindend! Also: der § 5 besagt im Unterpunkt 10: ‚
gegen das Gesetz verstößt wer: ‚ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schere Angst zufügt‘. Selbst wenn nun manche Menschen die Schmerzempfindlichkeit von Insekten als diskutabel empfinden, bei ‚Schäden‘ verhält es sich gewiss wesentlich eindeutiger, weil allein mit dem freien Auge für jedermann/frau leicht erkennbar – betrachten Sie die Behältnisse, Sie werden kaum eines davon finden, wo nicht ein Tier mit abgerissenen Gliedmaßen verweilt.
Und weiters gibt es dann noch den sehr relevanten Punkt 13; dieser verlautet: ‚
gegen das Gesetz verstößt, wer ‚die Unterbringung, Ernährung und Betreuung eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise vernachlässigt, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind oder es in schwere Angst versetzt wird.‘
Glauben Sie, dass ‚Fluchttiere‘, wie es Heuschrecken und Co nun mal sind, nicht in Angst und Schrecken versetzt sind, wenn sie tag ein – tag aus in durchsichtigen Behältnissen einer Kundenschaft ausgesetzt sind? Glauben Sie, dass die Tiere darin ‚entsprechend ernährt‘ werden können?
‚Schäden‘ erleiden die Tiere ob deren Unterbringung zudem ganz offensichtlich, wie gesagt, es wird sich kaum einer dieser PVC-Gefängnisse finden, wo nicht tote oder verletzte Tiere darin vegetieren.

Ganz in diesem Sinne richteten wir ein Schreiben an einen der größten ‚Produzenten‘, Bugs International (www.bugs-international.com <http://www.bugs-international.commailto:franz.perschl@rvs.at>) mit der Bitte um Antwort:
‚Unsere Organisation hat sich wie der Name bereits verrät dem Wohle der Tiere verschrieben. Genau aus diesem Grunde möchten wir uns heute an Sie wenden und mit diesem Schreiben an Ihr Herz appellieren.
Immer mehr Menschen zeigen im neuen Jahrtausend immer größeres Interesse daran, unserer Gesellschaft einen menschlicheren Stempel aufzudrücken. Hierzu zählt insbesondere auch der Umgang mit unseren Mitgeschöpfen, welchen wir ethischen Überlegungen trotzend seit vielen, vielen Jahren so gerne hinten angestellt haben. Nun jedoch scheint ‚Mensch‘ bereit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und künftig diese neuen Gesichtspunkte unabrückbar in sein Handeln mit einfließen zu lassen.
Am Beispie Tier erleben wir das so: mehr und mehr Menschen schließen unbedachten Umgang mit dem Mitgeschöpf aus ihrer Gedankenwelt aus, Tierleid soll und darf nicht länger ein unbeachtetes Moment bleiben. Dabei, um es vorweg zu nehmen, macht es definitiv keinen Unterschied, ob gesagten Tiergattungen dann ‚Leidensfähigkeit‘ oder ‚Schmerzempfindlichkeit‘ wissenschaftlichen Thesen oder dem Volksmund zufolge zugesprochen wird oder nicht – im speziellen Falle geht es dabei um die so genannten ‚Futtertieren‘, welche Sie in ihrem Unternehmen züchten und verkaufen. Eine große Anzahl von Beschwerden erreichte uns die letzten Monate hindurch bezüglich des Angebotes an Heuschrecken und anderen dieser vom Schicksal so schlecht bedachten Tierarten Bei unseren Recherchen bei Reptilienmessen, in Zoofachgeschäften, Heimtierläden und Baumärkten mussten wir tatsächlich feststellen, dass die Umstände, unter welchen die Tiere verkauft werden, leiden und leben, wirklich dramatisch sind. Sie werden das im Moment des Lesens dieser Zeilen vielleicht anderes sehen, ganz gewiss können Sie auf wissenschaftliche Bestätigung und Erfahrung Ihrerseits pochen, aber ebenso sicher haben Sie wahrscheinlich schon selbst darüber nachgedacht, wie man den Ist-Zustand verbessern könnte
Eigentlich, und das ist ein ganz wichtiger Punkt, widerspricht die Haltung und der Verkauf von Heuschrecken und Co in diesen kleinen durchsichtigen PVC-Gebinden eklatant dem österreichischen Tierschutzgesetz in mehreren Punkten (bei Interesse werden ich Ihnen diese Absätze natürlich gerne näher ausführen). Aber wir wollen hier gar nicht vom Gesetz sprechen, viel, viel lieber wäre uns Verständnis Ihrerseits! Ganz sicher wissen Sie, dass eine große Anzahl der in den Schachteln verkauften Tiere darin sterben werden, verhungern, oder ob der Unterbringung schwere körperliche Schäden erleiden müssen – abgebrochene Gliedmaßen und dergleichen. Von Verwendern wissen wir auch, dass die Stückzahl hoch angesetzt ist – eine Mann erzählte uns, er halte eine einzelne Spinne, welche alle paar Tage, manchmal Wochen, ein Heimchen isst. Da es aber kein Angebot für kleinere Packungen geben, passiere es ihm regelmäßig, dass der Großteil der gekauften Heimchen – nach einem Martyrium in der PVC-Schachtel – dort verendet. Natürlich, es liegt eine Verantwortung auch beim Käufer, aber diese allein auf den ‚Kosumenten‘ abzuwälzen, wäre wahrscheinlich zu einfach und wenig zielführend.

Wir haben nun bereits mehrere Geschäfte, welche ‚Futtertiere‘ verkaufen, angeschrieben und um Lösung dieses Problems gebeten. Vielleicht wurden Sie von dem einen oder anderen Geschäftspartner diesbezüglich bereits kontaktiert. Leider mussten wir auch bereits erste Anzeigen schreiben, weil totale Uneinsichtigkeit herrschte. Es liegt uns aber denkbar fern, hier einen Streitweg einzuschlagen, was wahrscheinlich uns Menschen verärgert und den Tieren wenig bringen wird. Deshalb bitten wir Sie über eine andere, friedlichere, Lösung einige Gedanken zu verlieren. Wir haben in der Tschechischen Republik des Öfteren beobachtet, wie Heuschrecken in den Geschäften in großen Glasbehältnissen angeboten, ausgestattet mit Ästen und Laubwerk, und von dort aus einzeln verkauft werden. Auch die Fressnapf-Filiale in Horn gestaltet den Verkauf so. Wäre das nicht ein Ansatz für ein Umdenken?
Wir versprechen Ihnen, wir werden jeden Schritt in diese Richtung entsprechend honorieren und in unsere Aussendungen mit einfließen zu lassen. Ganz sicher könnten Sie dadurch Ihren Bekanntheitsgrad erhöhen und Ihre KundeInnen-Beliebtheit und -Akzeptanz erheblich steigern. Und Sie hätten Gutes getan, was Ihren Ihre eigene Gefühlswelt danken wird!

Bitte lassen Sie uns einen Dialog bezüglich der Problematik führen und teilen Sie uns ihre Erfahrungen und Meinungen mit!‘

Leider liegt uns eine Antwort bis heute noch nicht vor.
Als nächsten Schritt folgte nun eine Anzeige gegen die Firma Hornbach, speziell gegen deren Baumarkt in Krems an der Donau; eine Mitstreiterin von uns hatte dort auf das Problem aufmerksam gemacht und ist auch bereits mit der Geschäftsleitung in regen Kontakt getreten. Auch wir besuchten den Baumarkt, legten Beschwerde ein. Leider folgten nun viel mehr Ausflüchte als Lösungsansätze.
Deshalb richteten wir ein Schreiben an die hochverehrte Frau Dr. Giesing, Tierschutz-Ombudsfrau Niederösterreich, und erstatteten beim hiesigen Amtstierarzt Anzeige wegen Tierquälerei.

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Ganz erfreulich war die Reaktion des Lagerhauses. Auch dort werden ‚Futtertiere‘ angeboten, in selbigen Behältnissen. Der Vertriebsleiter, Herr Perschl, antwortete auf unser Schreiben sehr freundlich, unter anderem lasen wir da:
‚Folgender Standard ist im Lagerhaus Bergheim festzustellen:

Wir erfüllen bei der Haltung von Futtertieren die Normen, die vom
Tierschutzgesetz vorgegeben sind. Wir wurden bereits zwei mal durch den
Amtstierarzt kontrolliert und es wurde hinsichtlich der Futtertiere
nichts beanstandet.
Aus unserer Sicht brauchen die Tiere aber noch einiges mehr.
* Haltung unter Wärmelicht (UVA/UVB)
* spezielle Auswahl von Lieferanten, damit der Transportweg möglichst kurz
ist
* nach dem Transport werden die Tiere sofort gefüttert. Auch in Folge
werden sie gefüttert!
Auch das ist im Lagerhaus Bergheim Standard.

Wir werden bei unseren Lieferanten die Größe der Behältnisse reklamieren
und auch diesen Firmen Ihr Mail zukommen lassen.
Ich bemühe mich, auch bei diesem Punkt, für die Tiere eine Verbesserung
erreichen zu können. Wäre schön und gut.‘

Zeilen, die offenes Verständnis und Bereitschaft für Neuerungen im Sinne der Tiere bekundeten! Diese Woche, als verfrühtes Weihnachtsgeschenk, erhielten wir dann nach einer weiteren Anfrage folgende, wirklich erfreuliche Nachricht:

‚Da wir vom Vorlieferanten keine anderen Möglichkeiten erhalten, haben wir
vergangene Woche
die Möglichkeit einer größeren Verpackung besprochen. Die Angebote werden
eingeholt.
Ich hoffe, bis Ende Jänner ein vernünftiges Ergebnis zu haben

Frohes Fest und guten Rutsch
Franz Perschl‘

Super! Will heißen, dass das Lagerhaus bereit ist den Lieferanten zu wechseln, um den ‚Futtertieren‘ bessere Möglichkeiten zu bieten!!! Wir werden selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen berichten! Herr Perschl würde sich aber sicher über ein paar nette Worte freuen, welche noch dazu seinen Entschluss bekräftigen könnten; wer kurz schreiben möchte, bitte, bitteJ J J, franz.perschl@rvs.at

Der Kampf für diese Tiere steht erst am Anfang, aber letztendlich wird er ein erfolgreicher sein – Versprochen!

Euch Allen alles, alles liebe
allerherzlichsten Dank für die großartige Unterstützung
wunderschönen Festtage und ein allerbestes Neues Jahr!


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