Vet-Büro, Polizeieinsatz

Neun RespekTiere-AktivistInnen hatten sich heute vor dem Amtsgebäude der Salzburger Landesregierung versammelt, um mit den zuständigen Behörden ernste Gespräche bezüglich der Tierhaltung auf besagtem Salzburger Bauernhof zu führen.
Leider hatte ‚Oberveterinär‘ Dr. Schöchl einen dringenden Termin, auch der Bezirkshauptmann war verhindert, aber letztendlich stellten sich der federführende Amtstierarzt Dr. Buchner sowie Tierschutz-Ombudsmann für eine tiefgreifende Diskussion zur Verfügung.



Fazit der mehrstündigen Sitzung: die Zustände sind alles andere als zufriedenstellend, doch dem Amt sind auf Grund der gesetzlichen Lage die Hände gebunden. Eine Problematik, welche sich quer durch die Reihen der Vollzugsorgane zieht; überall sind die angefochtenen Umstände aktenkundig, füllen pralle Ordner, aber der wesentliche Aspekt bleibt aufrecht: es ist alles nicht so einfach…
Ein Beispiel: das vielgerühmte Tierschutzgestz, als das ‚beste Europas‘ hochgejubelt, verliert mehr und mehr an Glanz, verkommt bei genauer Betrachtung zu einer wortreichen Schönfärberei. Ein ernüchterndes Beispiel: darin steht unter anderem in kurzen Worten ausgedrückt, dass ‚bei ganzjähriger Freilandhaltung von Rindern den Kühen eine trockene, überdachte und eingestreute Liegefläche zur Verfügung stehen muss, welche allen Tieren ein gleichzeitiges ungestörtes Liegen ermöglicht‘;…

So sollte die ‚überdachte und eingestreute Liegefläche‘ wohl nicht aussehen…



Eine klare Aussage, denkt der Laie! Die Realität ist freilich, typisch österreichisch, eine andere. Es verhält sich nämlich so, dass ‚ganzjährige Freilandhaltung‘ einen genau definierten Zustand anspricht, der an 365 Tagen im Jahr aufrecht erhalten wird – werden die Kühe inzwischen, und sei es nur für einen Tag, an einen anderen Ort befördert, etwa auf eine Alm im Sommer, oder in einen Stall, oder wohin auch immer, dann verliert die gesetzliche Bestimmung ‚ganzjährige Freilandhaltung‘ im wahrsten Sinne des Wortes den Boden unter den Füssen, jegliche Bedeutung. Da besagter Landwirt seine Kühe im Sommer auf einer Alm grasen lässt, was natürlich großartig ist, ist dann aber andererseits selbst ein einfachster Unterstand am jetzigen Platz, egal welche Witterung, nur mit Gutdünken des Besitzers durchzusetzen – gesetzliche Verpflichtung zum Bau eines solchen besteht dann freilich nicht mehr! Da gibt es doch ein Wort – von SCHWARZhumorigen Parteien inszenierte, nach belieben biegsame Ausweichmöglichkeiten, auf jeder Ebene – ‚Gummiparagraph‘ kommt dem/der LeserIn unweigerlich in den Sinn. Es gibt selbst UVS-Urteile, zugunsten des Landwirtes; jedes Detail sei akribisch ausgetragen worden, oft bis zur letzten Instanz. Nunmehr, wenn die Gesetzvollzieher über keine zusätzliche Handhabe verfügen und der Amtstierarzt (und, nach seinen Worten sind sich da auch einige Tierarzt-Kollegen, welche das Schwein ebenfalls kennen, einig – ein kleines Detail der Vollständigkeit halber: wir hatten gestern mit einem ortskundigen Tierarzt telefoniert, der wiederum meinte, alle Veterinäre kennen besagten Bauern und wüßten, welche Probleme in der dortigen Tierhaltung bestehen) nicht bestätigt, dass der Gesundheitszustand des Tieres ein bedenklicher sei, welchen Möglichkeiten bleiben letztendlich dem Tierschutz? Uns, die wir mit keinerlei Befugnissen ausgestattet sind???

Das Schwein könne sich erheben, es hat die – zumindest theoretische – Möglichkeit, seinen Standort zu wechseln; z. B. in dem nebenan offenen Stall zu wandern; nur besteht dessen Bodenfläche aus einer undefinierbaren Zusammensetzung von Zentimeter dickem Kuhmist und Schmutz, kein Schwein der Welt würde darin leben wollen (siehe Bild, welches wir von anonymer Seite gesendet bekommen haben)!



Eine Hilfestellung von Seiten der Behörden wäre die Vermittlung zum Freikauf, was aber auch seine Problematiken birgt: das arme Tier ist mit (nach Angaben der Ärzte) einem Lebensalter von 7 bis 8 Jahren für ein Mastschwein bereits uralt, würde einen Ortswechsel vielleicht schwer ertragen, zudem sind Schweineherzen auf Grund der Überzüchtung zur Fleischmaschine sehr anfällig; es hat Übergewicht, was zu diesem Aspekt hinzu kommt – so könnte ein versuchter Transport ganz leicht mit einem Fiasko, sprich einem Infarkt enden…
Wir glauben den Ausführungen der Amtsorgane, wir wollen dem Landwirten auch keine Absicht oder böswilliger Quälerei unterstellen – so z. B. behandelt er eine Kuh, die an einer Lähmung laboriert, mit homöopathischen Medikamenten, sorgt sich aus ehrlichem Herzen um sie – nur erkennt er scheinbar nicht das Leid, welches in seiner unmittelbaren Umgebung tagtäglich und selbst für Außenstehende ganz offensichtlich passiert. Eine Mindestforderung, mit welcher die Welt für das so bedauernswerte Schwein schon viel heller aussehen könnte, wäre der Bau eines Unterstandes, wo die Arme wenigstens vor Witterungseinflüssen geschützt liegen könnte, inkl. einer dicken Einlage aus Stroh.

Nach dem Gespräch fassten wir den Entschluß den Bauern zu besuchen und eine Lösung mit demselben vor Ort zu diskutieren. Das Schwein lag natürlich wieder an selber Stelle, machte einen sehr gebrochenen Eindruck. Das Stroh, in welches es TierschützerInnen 2 Tage zuvor gebettet hatten, war inzwischen nass, einige Stellen auf der Haut des Tieres zeigten Schrunden und dunkle Hautflecken könnten auf Erfrierungen unbestimmten Grades hinweisen. Auch die verletzte Kuh zeigte sich, ein herzzerbrechender Anblick. Da vom Landwirten nichts zu sehen war, fuhren wir zur nächsten Polizei-Dienststelle, um erneut Anzeige zu erstatten. Minuten später waren wir in Begleitung von zwei sehr freundlichen und energisch auftretenden PolizistInnen wieder am Hof, die Polizei wollte Fotos zur Tatbestands-Aufnahme machen. Der Landwirt erschien, es gab verbale Auseinandersetzungen, und bald stellte sich heraus: selbst die Beamten schienen ziemlich machtlos gegen dessen Zorn. Sie setzten zwar ihre Rechte durch, sahen sich jedoch unvermittelt den Zornausbrüchen gegenüber, die in Klagedrohungen ausuferten.


Wir verließen schließlich das Grundstück, verfolgt von einem wütenden und sehr aggressiv wirkendem Landwirten, der natürlich Autonummern notierte, hektisch mit Rechtsbeiständen telefonierte und weder uns noch die Polizei wirklich zu Wort kommen lies. Nach der Abfahrt der PolizistInnen stellten wir uns trotzdem einer Diskussion, die aber nur von Drohungen beherrscht wurden – so versprach er dem RespekTiere-Obmann eine Gefängniszelle, ‚mit all dem Material, dass ich bereits gesammelt habe‘.
Wir verabschiedeten uns dann, zielführende Kommunikation war zu diesem Zeitpunkt ohnehin längst nicht mehr möglich, mit der Aussicht, am Montag nochmals zu erscheinen und in ruhigerer Atmosphäre über einen möglichen Freikauf zu sprechen.

Trotzdem hoffen wir auf ein Einsehen des Landwirten, den Bau von Unterständen, und wenn dafür unser Hilfe benötigt werden würde, stehen wir selbstverständlich zur Verfügung!
Wenn nicht, wird eine mediale Aufarbeitung der Thematik die Anwälte des Landwirten in nächster Zeit sehr beschäftigen!

 

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