Neue Anklagen wegen Paragraph 188

Wieder ist es den Staatswächtern gelungen uns zu überraschen: nachdem schon §278 drohend wie ein Damoklesschwert über der Tierschutzbewegung hängt, setzte es doch tatsächlich auch beim heurigen Kreuzzug in Innsbruck erneut ein Ermittlungsverfahren sechs Tierrechts-AktivistInnen wegen §188, der ‚Herabwürdigung religiöser Lehren‘!
Warum, bleibt ein Rätsel, wurde doch schon im Vorfeld mit den Behörden punktgenau jedes Vorgehen abgeklärt, hundertfach besprochen, dass wir keinerlei religiöser Gefühle zu verletzen betrachten. Auch ein Flugblatt, genau auf diese Thematik abgestimmt und an PassantInnen ausgeteilt, wurde der Polizei zur Begutachtung vorgelegt, alle Beweggründe zur Aktion erklärend, und als guter Einsatz von Seiten des ‚Freund und Helfers‘ empfunden.
Die Innsbrucker Polizei muss sich dem Vorwurf stellen, bereits im Vorfeld mit dem Gedanken gespielt zu haben – ohne noch über den späteren Verlauf der Kundgebung bescheid wissend – hier erneut Anklagen zu erheben, also gute Mine zum bösen Spiel machend; es war doch tatsächlich seltsam – und jetzt im Nachhinein umso verständlicher – dass sich die kostümierten AktivistInnen noch vor Beginn der Kundgebung einzeln einer ‚erkennungsdienstlichen Behandlung‘ samt Datenerfassung zu unterziehen hatten (ein in Österreich nicht ’standesgemäßes‘ Szenario), wobei sie jeweils mit und ohne Maske fotografiert und sogar gefilmt wurden!!!

So, mit unseren Daten gut versorgt, langten nun bei insgesamt 6 Beschuldigten Benachrichtigungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck ein – zwar allesamt mit gutem Inhalt, nämlich der Niederschlagung des Verfahrens – doch trotzdem: warum überhaupt wurde dieses eingeleitet, ganz offensichtlich ohne jeglich ersichtlichen Grund und Vorankündigung an die AktivistInnen selbst?! Und: vergessen wir nicht, im letzten Jahr waren genau die selbe Anschuldigung angeführt und postwendend vom Gericht abgewiesen worden! Verharren wir einen Moment: was also staatsanwaltschaftlich vor 12 Monaten schwarz auf weiß belegt nicht gesetzeswidrig war, sollte nun nach Meinung einiger übereifriger Staatsdiener heuer wieder doch als Straftat angesehen werden. Die einzige Erklärung für dieses sehr obskure Verhalten: die Polizei versucht Fronten zu schaffen, die Einträge bleiben ja trotz der Niederschlagung vermerkt; wenn also in künftigen ‚Streitfällen‘ selbige Namen erneut aufscheinen, dann heißt es wie selbstverständlich: diese Personen waren ja schon auffällig! Einen anderen Hintergrund können wir uns wirklich nur schwer erklären, obwohl dieser so gedacht nichts anderes als Bösartigkeit impliziert (und das Staatsbudget durch den enormen Aufwand völligst unnötig belastet – genau darum entstehen dann auch die Unsummen von Ermittlungskosten, die aus eben diesen Gründen eigentlich nur Kopfschütteln hervorrufen müssen)!

Wäre die Angelegenheit nicht eigentlich eine traurige, dann müsste man zumindest über folgende Tatsache laut auflachen – nicht nur die KreuzträgerInnen wurden mit §188 bedacht, nein, auch ‚Gevatter Tod‘ und die die KreuzträgerInnen antreibenden Aktivisten im Metzgerkostüm!!!!

 

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