‚Futter’tiere – wir haben den Kampf wieder aufgenommen!

RespekTiere versucht seit vielen Jahren das Schicksal der sogenannten Futtertiere, also jener Insekten, welche in Zoohandlungen und zunehmend auch in Baumärkten in winzigen PVC-Boxen gehandelt und den exotischen ‚Haustieren‘, Reptilien und Spinnentieren, weiter gereicht werden sollen, zu verbessern.

Ganz in diesem Sinne waren wir heute mit dem so großartigen und unersetzlichen Tierrechtsanwalt Dr. Bernd Haberditzl unterwegs, um die Ist-Situation besser einschätzen und künftige Schritte überlegen zu können.

Im Zuge der langjährigen Kampagne konnten wir zwar schon so manchen Erfolg verbuchen – zum Beispiel wurden in vielen Filialen verschiedener Konzernketten inzwischen Terrarien errichtet (siehe Foto), worin nun zumindest die großen Heuschrecken wesentlich besser als zuvor gehalten werden – dennoch, solche Schritte sind zwar sehr erfreulich, es sollte uns aber bis dato nicht gelungen sein, eine großflächige Entlastung zu erreichen.

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Tatsächlich zeigten sich bei der heutigen Recherche allgemeine Verbesserungen zu früheren Zeiten, so gab es in den meisten Boxen sogar Nahrung für die armen Tiere und die Stückzahl präsentierte sich nicht ganz so dramatisch wie in vergangenen Tagen. Dennoch, und besonders bei größeren Heuschrecken, offenbarte sich uns erneut der dringende Handlungsbedarf: das in deren Boxen beinhaltete Futter war meist gänzlich verzehrt, die Tiere präsentierten sich in panischer Angst selbst nur vor genaueren Blicken und wir dokumentierten eine teilweise unfassbare Todesrate von bis zu 50 %!!!

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Foto: so sieht die Situation in den Geschäften aus; obwohl es auf Grund unserer Initiative Verbesserungen gab, leiden die Tiere noch immer ganz offensichtlich an dieser laut Tierschutzgesetz eigentlich illegalen Haltung…

Eines solcher Behältnisse konnten wir dann zum Beweis sichern, die überlebenden Heuschrecken kamen später in ein Glasterrarium und werden alsbald weit im Süden in die Freiheit entlassen – bis es aber soweit ist, stürzten sich die Armen allerdings, völlig ausgezehrt, erst einmal auf das bereitgestellte Salatbuffet…

Wir haben uns nun entschlossen der Kampagne wieder neues Leben einzuhauchen und mit Hochdruck für eine endgültige allgemeine Lösung zu kämpfen!

Das besonders Erfreuliche ist die Tatsache, dass, entgegen den Befürchtungen, ‚Mensch‘ würde wenig Interesse am Schicksal von Insekten zeigen, ja, Initiativen für eine Besserstellung dieser Tiere gar belächeln, es seit jeher sehr viele TierfreundInnen gibt, welche das Thema immer in freudiger Erwartung aufgenommen haben. Dies bestärkt uns natürlich immens im Vorgehen; Ihr Rückhalt sichert die Akzeptanz der Kampagne, mit Ihren Stimmen soll und muss es gelingen, den zuständigen Stellen die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes zu veranschaulichen.

Das Kampagnenziel ist klar definiert – die Haltung und der Verkauf von Insekten in den allseits bekannten durchsichtigen PVC-Boxen MUSS untersagt werden!

Deshalb ist der erste Schritt die Festsetzung einer Petition, welche, sobald es genügend Unterschriften gibt, als Parameter für die Stimme des Volkes dient – je mehr Menschen unterschreiben, desto wahrscheinlicher wird die angestrebte Schaffung einer definitiven gesetzlichen Regelung, einer Regelung, die dann endlich auch auf das Leben von Insekten Rücksicht nimmt.

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Foto: fast die Hälfte der Insassen ist bereits tot, die andere versucht verzweifelt aus dem Gefängnis zu entfliehen; die Nahrungspellets längst aufgebraucht, wären diese Tiere ohne unser Zutun sehr bald verhungert; niemand würde wohl eine Schachtel mit einer solchen Anzahl von bereits verendeten Wesen kaufen, was deren Misere nur prolongiert…

Text der Petition:

Mit meiner Stimme trete ich für eine spezifische  gesetzliche Regelung des Umganges mit so genannten ‚Futtertieren‘ ein.   § 3 des Bundestierschutzgesetzes besagt, das Gesetz gilt für alle Tiere.  Also fordere ich den für dieses Anliegen wichtige § 5 auch auf die Haltung von Insekten zur Anwendung zu bringen: ‚Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.‘  Ergänzend  muss auch § 16 berücksichtigt werden: ‚‚Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.‘ 

Die derzeitige Haltung von Insekten im Verkauf ist deshalb nicht zulässig und muss demnach vom Gesetzgeber mit § 222, Tierquälerei, geahndet und verboten werden!

Bitte unterschreiben Sie die Petition hier: http://www.respektiere.at/petition.htm

Der Tatbestand der Tierquälerei ist im Bundesgesetz über den Schutz der Tiere aus dem Jahr 2005 (Bundestierschutzgesetz) § 5 formuliert (Auszug ‚Wikipedia). Der Absatz 1 lautet: „Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.“  In Absatz 2 sind einzelne Tatbestände aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise ‚Qualzucht‘, ‚Zucht auf Aggressivität‘, der ‚Einsatz von Hilfsmitteln zur Verhaltensbeeinflussung durch Strafreize‘ oder – und jetzt wird es für die Kampagne besonders interessant – ‚eine Unterbringung, welche für das Tier mit Leiden verbunden ist‘! Weiters lesen wir dort im Punkt 14: ‚Gegen Abs. 1 verstößt, wer ein Tier auf ein anderes hetzt‚ – jener Satz verrät auf den ersten Blick vielleicht noch nicht seine wahre Brisanz, doch bei näherer Betrachtung offenbart sich diese doch und es gilt auch hier einzuhaken: überlegen Sie, eine Heuschrecke in einem Terrarium auszusetzen, wo auf engstem Raum ein Räuber wartet, worin unterscheidet sich jener Tatbestand wohl von dem des ‚Aufeinanderhetzens von Tieren‘?!

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Tierquälerei ist in Österreich gemäß § 222 StGB strafbar. Das Strafmaß beträgt bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe.

Und noch zusätzliche im Bundestierschutzgesetz angeführte Punkte treffen auf Insekten zu; demnach lesen wir im §16, Punkt 1, welcher für ‚alle Tiere‘, also auch Insekten, gilt: ‚Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.‘ Nun mag vielleicht jemand einwenden, die Leidensfähigkeit von Insekten ist von der Wissenschaft nicht eindeutig bestätigt (wir orientieren uns oft nur zu gerne, und besonders wenn uns deren Feststellungen genehm sind, an wissenschaftlichen Theorien – selbst dann, wenn uns die eigene Wahrnehmung gänzlich anderes nahelegt… )

Wie auch immer, ob die Leidesfähigkeit bewiesen ist oder nicht, ist sowieso nur am Rande bedeutend. Viel wichtiger ist für uns, dass  auch der Vermerk ‚oder Schäden‘ im Wortlaut enthalten ist! Was ist aber eigentlich unter ‚Schaden‘ zu verstehen? Hören wir was die Rechtsexpertin der Veterinärmedizinischen Universität Wiens, DDR. Regina Binder, dazu sagt: ein ‚Schaden‘ liegt laut ihr nämlich dann vor, wenn sich der körperliche Zustand eines Tieres durch die Einwirkung des Menschen verschlechtert. Kurz: die Zufügung eines Schadens, und damit laut Gesetzbuch ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, liegt also selbstverständlich auch dann vor, wenn ein Tier tatsächlich, so absurd das auch wäre, über keinerlei Leidesfähigkeit verfügen würde – und ein solcher Verstoß muss dann, Leidensfähigkeit hin oder her, vom Gesetzgeber dementsprechend geahndet werden!

Bitte betrachten Sie die ‚Futter’tiere in den PVC-Schachteln! Nahezu immer finden sich tote Insekten darin, solche mit abgebrochenen Gliedmassen, bewegungsunfähige. Fazit: wird das Tierschutzgesetz eingehalten, dann muss der Verkauf in diesen winzigen PVC-Boxen sofort eingestellt werden! Wird er weiterhin vollzogen, ist das nach dem Tierschutzgesetz illegal und somit strafbar!

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Foto: der Packungsinhalt nach der Entfernung der lebenden Heuschrecken… wer kann ein solches Szenarium nicht als Tierquälerei bezeichnen???

Wie Sie helfen können: bitte achten Sie bei Ihrem nächsten Besuch in einem Baumarkt oder einem Zoogeschäft auf das dortige Verkaufsangebot an ‚Futtertieren‘. Sollten die armen Wesen in diesen erbärmlichen PVC-Boxen angeboten werden, bitte deponieren Sie ihre Eindrücke bei den VerkaufsberaterInnen oder schreiben Sie an die Geschäftsführung. Je mehr Menschen solche Bedingungen beanstanden, desto schneller wird den Insekten geholfen werden können! Scheuen Sie nicht vor einem Konfrontationsgespräch zurück, seien Sie sich stets bewusst: die Tiere haben keine Stimme, wir müssen deren Sprachrohr sein – sie haben sonst niemanden, der auf ihr Elend aufmerksam macht!!!!

Senden Sie uns ein Bild von den PVC-Boxen, nennen Sie uns den Namen des Geschäftes und wir werden Anzeige beim zuständigen Amtstierarzt erstatten! Sie werden sehen, zusammen können wir erreichen, dass derartige Quälereien nicht länger geduldet und endlich unterbunden werden!

Wenden Sie sich bitte auch direkt an die Züchter; wir hätten hier eine Adresse eines solchen, leider hatte es die Firma Bugs International schon vor 2 Jahren nicht für nötig empfunden auf unsere Anfragen zu reagieren. Allerdings, kommen mehrere Mail, werden sich die dort agiernden Menschen endlich Gedanken machen müssen. Bleiben Sie bitte stets freundlich in ihrer Argumentation, aber weisen Sie die zuständigen Personen dennoch direkt darauf hin, dass ethische Korrektheit nicht beim Menschen und auch nicht beim Wirbeltier enden darf!!!!!

info@bugs-international.com

Eine weitere Adresse: Reptile Food Handels- & Zucht GmbH, Geschäftsführer Herr Christian Keller: Christian.Keller@reptile-food.de

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Foto: diese Glücklichen, insgesamt 16 Tiere, dürfen sich über frische Nahrung und eine sichere Zukunft freuen!

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