Unfassbar – Maßnahmenbeschwerde gegen die Wr. Polizei niedergeschmettert!!!

Achtung, Achtung – wichtige Termine! Am kommenden Freitag veranstalten wir im Zuge der Aktionstage gegen das Hundemorden in Rumänien eine Kundgebung vor dem rumänischen Konsulat in Salzburg! Treffpunkt: 18.45, Borromäuspoint Salzburg!!!
Am folgenden Dienstag, 30. 09., gastiert Cesar Millan in Salzburg – wir werden vor dem Auftrittsort, der Salzburg Arena, eine Kundgebung gegen dessen Methoden Hunde zu trainieren veranstalten! Beginn 18 Uhr!!!
Am Samstag, 4. Oktober, dürfen wir wieder die Pfotenhilfe in Lochen (www.pfotenhilfe.at) an deren ‚Tag der offenen Tür‘ beehren und am Gelände einen Stand präsentieren! Bitte kommt zahlreich, jede Hilfe zählt!!!

Letzte Woche kam es zur längst überfälligen Verhandlung unserer Maßnahmenbeschwerde gegen die Wiener Polizei;  es sei vorweg genommen: der Richter zeigte nicht den benötigten Mut welchen es wohl verlangt hätte um hier im Sinne der Menschlichkeit zu urteilen – die angeklagte Partei wurde rehablilitiert, die Beschwerde abgewiesen. Um nochmals zu verdeutlichen warum wir diese Verhandlung im Vorfeld als so unbedingt notwendig erachtet hatten, ungeachtet des hohen Einsatzes, möchten wir nicht missen folgende Darstellung der Ereignisse rund um den Prozess (in Form eines Bericht von einem der inhaftierten Aktivisten, der auch bei der Verhandlung anwesend war) nochmals niederzuschreiben; eine abschließende Anmerkung sei noch erlaubt – wir hätten gerne mehrere (nachvollziehbare) Beschwerden in diesem Zusammenhang geführt, aber jede einzelne hätte eine derartige Prozedur nach sich gezogen und, noch viel schlimmer, gleichartige Kosten verursacht – da wir diese vollständig aus eigener Tasche bezahlen, mussten wir uns auf den erfolgsversprechensten Vorfall konzentrieren – jenen, wo eine junge Aktivistin halbnackt in die verregnete und kalte Nacht gschickt worden war, ohne der Möglichkeit jemanden von ihrer mieslichen Lage zu informieren!

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Foto: im Einsatz für die Hunde Rumäniens war unsere Verhaftung in Wien beileibe nicht die erste; hier vor dem Parlament in Bukarest, wo es ein Demoverbot gibt…

‚Niemand hatte etwas gegen die Verhaftungen selbst einzuwenden, aber…..

die drei beteiligten AktivistInnen wurden bei starkem Regen, bei drei Grad C, und nur mit einem Lendenschurz bekleidet, über eine volle Stunde vor Ort festgehalten. Alle Drei wurden schließlich auf den Posten mitgenommen, wo von einem der Tierschützer die Identität festgestellt werden konnte und er somit entlassen – heißt ortsunkundig, kunstblutübergossen, ohne Geld und ohne Telefon, fast nackt – auf die Straße geschickt wurde. Die beiden Anderen wurden nach dem Verhör in die Viktor Christ Gasse zur Inhaftierung gebracht. Gegen 23 Uhr 30 wurde die Identität des zweiten Aktivisten festgestellt, auf ihn wartete der zuvor bereits entlassene.
Die Beiden wendeten sich nun an die diensthabenden BeamtInnen und wollten für die in Haft verbliebene Mitstreiterin eine Telefonnummer hinterlassen, wo sich diese im Falle einer Freisetzung hinwenden würde können. Dies wurde aber abgelehnt. Auch das Ansinnen, bei der Polizei Geld zu hinterlegen, damit sie nach der Entlassung zwecks Abholung telefonischen Kontakt mit ihrer Familie aufnehmen konnte, wurde mit den Worten „Ihr braucht ihr nichts zu hinterlassen. Wenn sie sich nicht ausweist wird sie bis morgen, 17 Uhr, festgehalten‘ abgelehnt. Jeglicher Versuch einer Hilfestellung für die junge Frau sollte sich als unfruchtbar erweisen.
Die beiden Aktivisten zogen sich deshalb zurück, um am nächsten Tag wieder zu kommen. Eine halbe Stunde nachdem sie aber gegangen waren, wurde die Zellentür der dritten Aktivistin geöffnet. Es wurde ihr nun überraschenderweise mitgeteilt, dass sie ebenfalls entlassen sei. Von der Kälte der Nacht empfangen, noch immer nur in Unterwäsche, versuchte sie ein letztes Mal, nun bereits auf der Straße, über die Sprechanlage, einen der Beamten zu bitten, wenigstens ein Telefonat führen zu dürfen. Dieser meinten aber nur, sie solle sich sofort entfernen, allerdings nicht ohne den doch sehr hämischen Rat zu geben es doch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu versuchen (welche, Anm., aber nur sehr ungern spärlich bekleidete Gäste ohne finanzielle Mittel mitnehmen möchten – was auch einem Kappenträger bewusst sein dürfte…).

0 Uhr 30 nachts, in Unterwäsche, abgekämpft, gedemütigt, bei Regen und drei Grad über Null, wurde die junge Frau also irgendwo in Wien auf die Straße gestellt. Und das, nachdem eine Stunde zuvor Beamte den anderen beiden Aktivisten erklärten, dass sie nicht vor 17 Uhr entlassen werden würde – hätte es nur einen Funken Hoffnung für diese Entwicklung gegeben, hätten diese selbstverständlch gewartet… So irrte sie nun alleine die Gassen entlang; am Ende der Kräfte fragte sie schließlich zwei Männer, ob sie ihr denn ein Telefon borgen könnten um ihre Mitstreiter anzurufen; die Männer, neugierig geworden, hörten sich ihre Geschichte an; zutiefst betroffen, fassungslos, gaben sie ihr schließlich Geld für ein Taxi und suchten auch noch im Internet nach den Telefonnummern der anderen Aktivisten. Nicht auszudenken wäre sie an weniger nette Zeitgenossen geraten; was hätte nicht alles passieren können…

Nun zur Verhandlung: schon zu Beginn zeigte der Richter, dass es wohl nur ein Urteil geben wird. Es wurden zwei Polizisten als Zeugen geladen von denen einer überhaupt nichts von der Vorgeschichte mitbekommen hatte und deshalb auch nichts dazu sagen konnte. Dr. Bernd Haberditzl, der die Aktivistin vertrat, forderte als weiteren Zeugen einen ihrer mitverhafteten Kollegen.  Der Richter lehnte aber, mit der Begründung, die Aussage eines weiteren Aktivisten sei irrelevant, dankend ab. Danach folgte eine über drei Stunden gehende (Schein-)Verhandlung, bei welcher jeder Einwand von Dr. Haberdizl abgelehnt und als irrelevant hingestellt wurde.

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Foto: …oder hier im Timisuara, wo wir aber Gott sei Dank bald wieder freigesetzt worden waren!

Der erste aussagende Polizist meinte übrigens, die Aktivistin hätte nicht frieren müssen, sie hätte sich doch in ihr Transparent einwickeln können. Auf der Frage ob er ihre damalige Erscheinung als „halbnackt“ bezeichnen würde, antwortete er. „Nein, nicht einmal halbnackt. Sie hätte sich mit dem Tuch bekleiden können (einem völlig durchnässten, beschrifteten Leintuch, Anm.)‘ Ihm wäre nicht einmal aufgefallen, dass sie fror… Eindeutig bewiesen wurden, dass das Mädchen nicht – so wie es im Polizeibericht zu lesen war – die ganze Zeit am warmen Posten saß, sondern sie vielmehr in eine kalte Zelle gesteckt worden war. Aber auch diesen infamen Lügenversuch wischte der Richter mit „irrelevant“ vom Tisch.

Nach drei Stunden, in denen die Aktivisten und ihr Anwalt ständig als naiv bezeichnet wurden, in denen jedes wichtige Detail schon im Ansatz abgewiesen oder nicht zugelassen wurde, kam es so wie es kommen musste; das unfassbare Urteil: Maßnahmenbeschwerde abgewiesen! Kosten für RespekTiere: 870 Euro (welche natürlich nicht mit Spendengeldern, sondern zur Gänze aus privater Kasse bezahlt werden, Anm.)!!! Niemand, auch nicht der Anwalt selbst, hatte mit einer solchen Höhe an anfallenden Gerichtskosten gerechnet (was wohl als zusätzlicher ‚Denkzettel‘ an etwaige ‚Gegen-die-Polizei-BeschwerdeführerInnen‘ gedacht ist…).

An dieser Stelle auch unsere Bitte: bitte helft mit diese Kosten zu ersetzen; wir dürfen uns nicht mundtot machen lassen, ganz im Gegenteil – wir möchten uns auch in Zukunft, ohne angezogener Handbremse,  für Tierrechte einsetzen! Helft bitte mit, dass wir auch weiterhin als Sprachrohr für Tiere dienen können! Da wir keinerlei Spendengelder für Strafen verwenden, bitte vergesst nicht eine etwaige diesbezügliche Spende mit ‚für Gerichtskosten‘ zu kennzeichnen – vielen, vielen Dank im Voraus!!!

Der Richter begründete sein Urteil übrigens damit, dass sich die AktivistInnen schon zu Beginn dieser Aktion besser akkordieren, zumindest die Handynummern der anderen notieren hätten müssen. Als er erfuhr dass man in Unterhosen keinen Platz für Zettel mit Telefonnummern hätte, dass man zu Beginn niemals mit einem derartigen Ende der Aktion gerechnet hatte, dass es nicht vorhersehbar war, dass die Polizei solche menschenunwürdigen Maßnahmen ergreifen würde – wegen 3 Personen – meinte er wiederum „dies sei irrelevant.“
Der Richter mutmaßte weiter, dass im Normalfall AktivistInnen vor dem Gefängnis auf allfällig Inhaftierte warten. Auf den Einwand, dass der Versuch doch gemacht worden war, dass den anderen Beteiligten aber selbst eine Stunde vor ihrer Entlassung gesagt wurde, sie sitzt sicher weitere 17 Stunden in der Zelle, anwortete der Gute einmal mehr mit seinem Lieblingsslogan: ‚Irrelevant!‘
Auch sei er sicher, die AktivistInnen regten sich völlig zu Unrecht über das Urteil auf. Die Beschwerdeführerin wurde schließlich mitten in Wien entlassen, und nicht in Chicago…
 

Auf die Frage, warum man sie denn nicht telefonieren hatte lassen oder ihr bei der Entlassung wenigstens erklärte wo sie sich ungefähr befand, folgte eine ebenfalls sehr merkwürdige Aussage: ‚Die Polizei ist kein Auskunftsbüro‘.

Weiters, warum man der Aktivistin kein Geld zum telefonieren hinterlegen durfte: ‚Die Polizei ist keine Sparkasse‘.

Fazit: egal was immer TierschützerInnen auch versuchen zu tun, egal wie beherrscht und ruhig sie dabei bleiben, die Zeiten sind wohl noch immer nicht vorbei, wo versucht wird, sie trotzdem zu kriminalisieren, zumindest aber ihre Rechte auf teils infame Weise zu beschränken… Allmacht Staatsgewalt!

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Wussten Sie übrigens, dass sich eine Person, die im Falle einer Konfrontation mit der Polizei ihren Namen nicht nennen will, sich später nicht über die Behandlung durch diese beschweren darf, obwohl sie rechtsfreundlich vertreten ist und die Namensnennung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 9 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) – und wie im beschriebenem Falle, sich sogar bereit erklärt, zur Verhandlung persönlich zu erscheinen?

Ausserdem ist es datenschutzwidrig, dass das Landesverwaltungsgericht den Namen der BeschwerdeführerIn an die Strafbehörde weitergibt, obwohl das, wie in unserem Falle, von dieser ausdrücklich untersagt worden war….

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