RespekTiere beschäftigt sich nun schon seit einigen Jahren mit dem für ein ‚TierschützerInnen-Land’ wie Österreich so besonders beschämenden Schicksal der so genannten ‚Futtertiere‘, wie z. B. Heuschrecken, Schaben, Heimchen und Co. Alleine das abgrundtief hässliche Wort, mit welchem wir diesen armen Wesen benennen, sollte uns Alarm genug sein – suggeriert es doch den gedankenlosen KäuferInnen von vornherein, hier handelt es sich um völlig rechtlose, unbedeutende Wesen, mit welchen zu verfahren in jedermann/frau persönlichem Ermessen liegt. Genau solcher Glaube aber bildet den Boden für eine eigentlich unfassbare Tierquälerei, welche noch dazu kaum je als solche überhaupt nur erkannt wird! Die betroffenen Tiere fristen ein dementsprechend zu allermeist unglaublich tristes Dasein – für die exotischen ‚Haustiere‘ von ‚ReptilienfreundInnen‘ als lebender Futtervorrat gezüchtet, werden sie zum Verkauf in winzige PVC-Boxen gesteckt und warten dort hinter durchsichtigen Plastikscheiben zusammengepfercht auf ihr Ende. Ihr Leiden ist ein Unbeweintes, völlig im Schatten jeglicher anderer tierschutzrelevanten Thematiken. Foto: so niederschmetternd präsentieren sich die Zustände innerhalb der unseligen PVC-Boxen – in jenem Falle mit einer ‚Ausfallsrate‘ von über 50 %! Im Zuge der langjährigen Kampagne konnten wir zwar schon so manchen Erfolg verbuchen – zum Beispiel wurden in einigen Filialen verschiedener Konzernketten inzwischen Terrarien errichtet, worin nun zumindest die großen Heuschrecken wesentlich besser als zuvor gehalten werden – dennoch, solche Schritte sind zwar sehr erfreulich, es sollte uns aber bis dato nicht gelungen sein, eine großflächige Entlastung zu erreichen. Nur – Aufgeben gilt nicht! Schon vor einigen Jahren fragten wir die Tierschutz-Ombudsstellen nach deren Einschätzung der gesetzlichen Lage; gerne würden wir Ihnen die damaligen Antworten nochmals präsentieren (fett hervorgehoben die wichtigsten Aussagen!): Frau Dr. Rouha-Mülleder, Tierschutz-Ombudsfrau aus Oberösterreich, schrieb dazu folgendes: ‚Das Tierschutzgesetz gilt natürlich für alle Tiere – also auch für Futtertiere. Gewisse Bestimmungen sind natürlich nur auf Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse beschränkt. Allerdings sind für Grillen, Heuschrecken etc. keine näheren Mindestanforderungen in den Tierhaltungsverordnungen festgelegt – aber § 5 TSchG muss natürlich eingehalten werden (keine ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden). Zudem sollten festgestellte Mißstände sofort bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/ Magistrat zur Anzeige gebracht werden‚ Frau Dr. Giefing, Tierschutz-Ombudsfrau aus Niederösterreich meinte: ‚Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben betreffend Unterbringung von Futtertieren. Ich teile Ihre Ansicht, dass auch diesen Tieren gemäß § 5 Tierschutzgesetz keine ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Wenn Sie von Übertretungen dieser Art Kenntnis erlangen, so können Sie mir das selbstverständlich mitteilen, damit die Haltung von der zuständige Behörde überprüft werden kann. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass die Wirtschaftskammer sehr bemüht ist, dass in den Zoofachhandlungen eine gesetzeskonforme Tierhaltung gewährleistet wird. Eine entsprechende Information der Wirtschaftskammer bzw. der "großen Zoofachhandelsketten" wäre ein wichtiger Schritt.‘ Fotos: die Bilder zeigen die handelsüblchce Haltung der sogenannten ‚Futtertiere‘, wie wir alle sie kennen; nicht zuletzt auf Grund unserer Kampagnen haben inzwischen zumindest einige Ketten wenigstens für die größeren Heuschrecken Terrarien aufgestellt… Um diese erfolgsversprechenden Ansätze entsprechend zu kategorisieren durchstöberten wir nochmals das Tierschutzgesetz. Und siehe da – selbstverständlich gibt es darin mehrere Punkte, die sehr themen-relevant sind. Leider spricht die oft so herzlose Wissenschaft den Insekten noch immer größtenteils eine Leidensfähigkeit ab, doch, obwohl wir diesen Punkt natürlich in unsere Argumentation mit einfließen lassen, ist es gar nicht der entscheidende. Nebenbei gilt es nämlich vielmehr auch einen ethischen Aspekt zu beachten. Foto: auf den ‚Exotenmessen‘ offenbart sich die gesamte Tragik nur zu deutlich… ‚Schäden‘ erleiden sie ob deren Unterbringung zudem ganz offensichtlich, wie gesagt, es wird sich kaum einer dieser PVC-Gefängnisse finden, worin nicht tote oder verletzte Tiere gefunden werden. Es gibt aber noch eine, zwar ziemlich allgemeine, aber doch wichtige, Passage im Tierschutzgesetz, den §16, Punkt 1, nach welcher ‚die Bewegungsfreiheit eines Tieres nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Leiden, Schmerzen oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird‘; ein Tatbestand, welcher beim Verkauf so genannter ‚Futtertiere‘, also jener kleinen Lebewesen, die zur Fütterung von Spinnen und Co gezüchtet werden, allemal zutrifft. Dennoch, leider ist die Anwendung desselben dann auf die Insekten mit vielen, vielen Fragezeichen versehen. Die Tierschutzombusstelle Wien schreib dazu schon 2008 auf unsere Anfrage ernüchternde Zeilen:
Fotos: Schaden? Wo, wenn nicht hier, gegeben? Wie Sie helfen können: bitte achten Sie bei Ihrem nächsten Besuch in einem Baumarkt oder einem Zoogeschäft auf das dortige Verkaufsangebot an ‚Futtertieren‘. Sollten die armen Wesen in diesen erbärmlichen PVC-Boxen angeboten werden, bitte deponieren Sie ihre Eindrücke bei den VerkaufsberaterInnen oder schreiben Sie an die Geschäftsführung. Je mehr Menschen solche Bedingungen beanstanden, desto schneller wird den Insekten geholfen werden können! Scheuen Sie nicht vor einem Konfrontationsgespräch zurück, seien Sie sich stets bewusst: die Tiere haben keine Stimme, wir müssen deren Sprachrohr sein – sie haben sonst niemanden, der auf ihr Elend aufmerksam macht!!!! Bitte machen Sie eine Anzeige beim zuständigen Veterinäramt. Bleiben sie dabei stets höflich und berufen Sie sich auf die Fakten, auf das Tierschutzgesetz! Wenn sie nicht selber anzeigen möchten, bitte senden Sie uns ein Bild von den PVC-Boxen, nennen Sie uns den Namen des Geschäftes und wir werden Anzeige beim zuständigen Amtstierarzt erstatten! Sie werden sehen, zusammen können wir erreichen, dass derartige Quälereien nicht länger geduldet und endlich unterbunden werden! Fotos: wir untersuchen den Inhalt einer Verkaufspackung von 8 Heuschrecken; unfassbar, 5 davon sind längst tot! Wenden Sie sich bitte auch direkt an die Züchter; wir hätten hier eine Adresse eines solchen, leider hatte es die Firma Bugs International schon vor 2 Jahren nicht für nötig empfunden auf unsere Anfragen zu reagieren. Allerdings, kommen mehrere Mail, werden sich die dort agiernden Menschen endlich Gedanken machen müssen. Bleiben Sie bitte stets freundlich in ihrer Argumentation, aber weisen Sie die zuständigen Personen dennoch direkt darauf hin, dass ethische Korrektheit nicht beim Menschen und auch nicht beim Wirbeltier enden darf!!!!! Eine weitere Adresse: Reptile Food Handels- & Zucht GmbH, Geschäftsführer Herr Christian Keller: Christian.Keller@reptile-food.de RespekTiere-Aktion vor Hühnerhof! Foto: ‚Ich weigere mich Tiere zu essen, weil ich mich nicht von den Leiden und vom Tod anderer Lebewesen ernähren kann. Ich weigere mich dies zu tun, weil ich selbst so schmerzlich gelitten habe, dass ich den Schmerz anderer fühle, indem ich mich meiner eigenen Leiden erinnere!‘ Edgar Kupfer-Koberwitz (1940-1945 Häftling im KZ Dachau) |