LuchsmörderInnen unter sich…

 

Ist es nicht einfach unfassbar?
Ein Ehepaar steht in Oberösterreich vor Gericht, beide angeklagt wegen der Ermordung von streng geschützten Luchsen. Sie erinnern sich, wir hatten vor kurzem über den Wahnsinn der Artenschutzvergehen ausführlich berichtet (RespekTiere-Newsletter zum Thema ‚Artenschutz‘ – WAS IST BLOSS LOS MIT UNSEREM LAND http://www.respektiere.at/news700px.php?catid=&newsid=1518)!

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Foto: RespekTiere-Demo vor dem Parlament in Wien!

Der Wortlaut in Bezug auf die versuchte Wiederansiedelung des Luchses: ‚Der WWF und der Naturschutzbund Österreichs setzen 10 000 Euro Ergreiferprämie aus – für die Mörder der vier männlichen Tiere eines Luchs-Wiederansiedlungsprogrammes in den oberösterreichischen Kalkalpen! Nachdem nun nur mehr die weiblichen Luchse übrig geblieben sind, droht das gesamte ehrgeizige Projekt endgültig zu scheitern… ist es nicht wirklich einfach nur unfassbar????An jene, die die Wunderschönen gemordet haben: groß und mächtig fühlt Ihr Euch, Ihr minderbemittelten Vollidioten, wenn Ihr eine Waffe in der Hand habt; ansonsten seid Ihr klein und schmächtig, ein Haufen kränklicher Komplexler, alkoholumnebelt, vom Leben gestraft mit Abscheu, Hässlichkeit der Seele, niedergeprügelt von entsetzlicher Dummheit; abreagieren tut Ihr Euch für Euer fortwährendes Versagen im zivilen Leben an den Schwachen, an den Frauen und an den Wehrlosen. Aber eigentlich seid Ihr schuldlos, seid doch nur erlegen dem Fluch Eurer Geburt: ein Tier in freier Wildbahn, noch dazu eines, welches wenige KollegInnen bisher töten konnten – wie anders kann so wenig Hirn auf eine solche Herausforderung reagieren?‘

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Fotos: der Trophäenwahn entblößt das Unmenschliche im Menschen (Fotos aufgenommen auf der ‚Hohen Jagd‘ in Salzburg)…

Eine 64-Jährige Jägerin ist nun des Abschusses eines Luchses beschuldigt und in erster Instanz zu einer hohen Geld- plus Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht, statt mit der vollen Härte des Gesetzes ein für allemal die Ermordung streng geschützter Tiere zu brandmarken, setzte nun aber im Gegenteil die Geldstrafe für die Täterin im Berufungsverfahren von 2880 Euro auf 1920 Euro herab, die Haftstrafe wurde gar ersatzlos gestrichen, ebenso der Vorwurf der Tierquälerei. Und dass, obwohl der Richter den Ausführungen der Frau nicht glaubte, diese gab nämlich an, sie hätte den Luchs mit einem Fuchs verwechselt. Warum sie sich dann mit dem toten Tier fotografieren ließ und den Körper zum Tierpräparator brachte, darauf wusste sie keine zufriedenstellende Antwort. Das Bezirksblatt schrieb dazu: "Wenn Ihnen ein Fehlschuss passiert wäre, hätten Sie das bei der Behörde selbst anzeigen können", so der Senat. Den Vorwurf der Tierquälerei verwarf das OLG. Dieser Tatbestand bedeute, ein Wirbeltier "mutwillig", also aus "reiner Lust, ohne jeglichen Zweck" zu töten. Sie habe aber den Luchs erlegt, weil das Jagdrecht grundsätzlich eine "Bejagung des Raubwildes" vorschreibe. Das sei "gerade noch nicht mutwillig".

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Fotos: ohne Worte…

So einfach ist es, sich den Wortlaut für ein derart schweres Verbrechen zurechtzubiegen? Welches Beispiel gibt so ein Präzedenzfall, eine Tat, die einen furchtbaren Eingriff in die Bemühungen, kleinste Lebensrechte für gefährdete Tierarten zu schaffen, darstellt?

Warum sie den Leichnam ausstopfen ließ? "Vielleicht hätten wir ihn einmal einem Museum zur Verfügung gestellt", meinte die Angeklagte… Vielleicht also kann die gute Frau bloß in die Zukunft sehen, denn letztendlich, wenn solchen Menschen wie ihr nicht endgültig das Handwerk gelegt wird, werden wir alle wunderschöne Tiere wie die Luchse wirklich nur mehr im Museum oder auf alten Fotografien betrachten können…
Übrigens: der Schadensersatzanspruch des Nationalparks in der Höhe von 12 000 Euro wurde vom Gericht nicht anerkannt.
Nun müssen weitere JägerInnen auf der Anklagebank Platz nehmen; so auch ein gewisser Harald W., der gleichzeitig auch der Ehemann der Erstangeklagten ist! Auch ihm wird das Ermorden eines Luchses angelastet. Harald w. soll, wie seine Angetraute, später ebenfalls bei JägerInnentreffen mittels Handyphotos mit dem illegalen Abschuss geprahlt haben.
Der Tierpräparator, in dessen Kühltruhe der tote Luchs im Zuge einer Hausdurchsuchung gefunden worden war, findet sich ebenfalls im Dunstkreis der Täter wieder; er wird verdächtigt, den Gesetzesbrecher mit Falschaussagen gedeckt zu haben, hatte er doch verschwiegen, für Harald ‚Luchsmörder‘ W. bereits zuvor einen Kadaver eingefroren zu haben…

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Foto: wenn Tiere als gefährdet gelten, und das sind in der Zwischenzeit die meisten Arten, dann erwacht der Mordinstinkt noch stärker… ‚Ich bin zwar hässlich und dumm, aber gerade darum muss ich noch töten, bevor es keine mehr zu morden gibt’…

Auch ein Fleischer steht im Mittelpunkt: dieser hatte zuvor vor Gericht bestritten, überhaupt nur etwas von den zwei besagten Opfern gewusst zu haben, ist aber in Folge der Widersprüchlichkeit überführt worden…

So ist die feine Gesellschaft unter sich, die JägerInnen, Präparatoren, Fleischer,…
Die Ermittlungen gegen die Wilderer ziehen indessen weite Kriese; so berichteten die OÖ-Nachrichten, dass es noch mehr Verdächtige gibt, welche das Luchsansiedlungsprojekt an den Rand des Scheiterns gebracht haben – darunter ‚eine Person des Landesschulrates‘ und zwei oberösterreichische Politiker.
Auf der einen Seite ist es nun ein gutes Zeichen, dass die Behörden ihre Ermittlungstätigkeit anscheinend ernst nehmen – andererseits aber, wenn nach eindeutigen Schuldzuweisungen keine harten Strafen folgen, wo bleibt der ‚Lerneffekt‘ für die Mörder unserer Zeit????
Sie finden, ‚Mörder‘ ist ein zu schlimmes Wort in diesem Zusammenhang? Nun, dann bleibt die Frage, wie sonst sollte man Menschen bezeichnen, welche andere Lebenwesen mutwillig und zur Erhöhung eines latent unterentwickelten Selbstwertgefühles grausam massakrieren? Feige aus dem Hinterhalt erschießen? Sich ihre Gesetzte selber richten, unglaublichen Schaden an der Wurzel der Artenvielfalt anrichten und unseren Kinder zeigen – egal, was die Mehrheit denkt, wir nehmen diese Dinge in die eigenen Hände; ein Tier ist doch bloß nur ein Tier, eine instinktgesteuerte Maschine, und es obliegt alleine dem- oder derjenigen, der/die eine Waffe in der Hand hält, ob er oder sie das Mitgeschöpf leben lässt oder nicht… es der Natur ohne jegliche Entkommenschance entnimmt, um sich die Wände daheim mit Leichenköpfen zuzupflastern? Das Schreckliche daran: niemand kann dem Anschein nach irgend etwas dagegen unternehmen…

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Fotos: Feiglinge und Mörder unter sich…

Der Bezirksjägermeister aus dem Bezirk Rohrbach machte indessen schon 2015 auf sich aufmerksam, als er forderte, der Luchs müsse auf den Abschussplan gesetzt werden. Lassen Sie sich seinen unfassbaren Satz auf der Zunge zergehen:  „Der Luchs gehört auf den Abschlussplan, dann bekommt er eine völlig andere Akzeptanz in der Jägerschaft“, so Hieronymus Spannocchi am Bezirksjägertag… Laut dem ‚Bezirksblatt verlangte er weiters ‚von den Medien eine richtige Darstellung des Tieres, nicht als niedlichen, streichelweichen Spielgefährten, sondern als großes Raubtier‘. Was möchte er uns damit wohl sagen? Dass jedes Tier, welches ihm und seinesgleichen die Beute – wenn auch nur im Promillbereich – streitig macht, eine gewissenlose Bestie ist? Wahre Bestien gibt es in der Natur aber nur in einer Spezies, und sie sind dabei besonders häufig unter jenen zu finden, welche sich in grüne Loden kleiden und die Natur aus dem Lot bringen…

Ein anderer Jäger bemerkte beim Treffen der Grünröcke, dass es ‚mit der Anzahl der Luchse nur raufgeht, mit der des Wildes nur runter‘. Die Lage für das Rotwild sei ‚sehr angespannt‘…
Jetzt überlegen wir: im Jagdjahr 2014/15 wurden im bezeichneten Bezirk Rohrbach 5486 Stück Rehwild  von 896 in jenem Gebiet ausgewiesenen JägerInnen (etwas über 50 davon sind Frauen) getötet. Wie viele Rehe wurden vom Luchs erlegt? Eine Handvoll – oder weniger? Wer trägt jetzt die Schuld daran, dass es mit den Rehen ‚nur runter geht‘???
 
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Foto: Schande der Menschheit! Gehirnlose Zobies regieren die Jagdwelt…
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